Transparente Kosten von Anfang an
Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, sollen Sie wissen, was er kostet. Deshalb beginnen die meisten Mandate mit einer Erstberatung zum Festpreis – und mit einem konkreten Angebot für alles Weitere.
Erstberatung zum Festpreis
Wir sehen uns Ihre Unterlagen an, ordnen Ihre Situation rechtlich ein und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind. Sie erhalten ein konkretes Angebot für das weitere Vorgehen.
Festpreis
Für klar umrissene Aufgaben – etwa eine Markenanmeldung oder die Prüfung eines Vertrags – vereinbaren wir einen festen Betrag. Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen können.
RVG oder Zeitaufwand
Bei Streitigkeiten und Gerichtsverfahren rechnen wir häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, bei laufender Beratung nach Zeitaufwand. Welche Abrechnung passt, besprechen wir vorher mit Ihnen.
Erstberatung
Die Erstberatung ist der Einstieg in fast jedes Mandat – gerade dann, wenn es schnell gehen muss, etwa nach einer Abmahnung oder einer Berichterstattung über Sie. Wir arbeiten mit Ihnen heraus, worauf es in Ihrem Fall tatsächlich ankommt, ordnen die Rechtslage ein und zeigen Ihnen die Optionen samt Aufwand und Risiko.
Die Erstberatung kostet in der Regel 299 € zzgl. 19 % USt. (355,81 € inkl. USt.), sofern der Umfang Ihres Anliegens das zulässt. Sie findet persönlich in unserer Kanzlei in Hamburg, telefonisch oder per Videocall statt – auf Deutsch oder Englisch. Am Ende erhalten Sie ein konkretes Angebot für das weitere Vorgehen. Ob Sie es annehmen, entscheiden Sie in Ruhe.
Weitere Tätigkeit
Wie wir darüber hinaus abrechnen, hängt von Ihrem Anliegen ab. Wir vereinbaren es vorab mit Ihnen:
- Festpreis für klar abgrenzbare Aufgaben – Sie kennen den Betrag, bevor wir beginnen.
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Sache. Bei Marken-, Urheber- und Wettbewerbsstreitigkeiten setzen die Gerichte diesen Wert oft hoch an. Wir sagen Ihnen vorab, welcher Gegenstandswert voraussichtlich zugrunde liegt.
- Abrechnung nach Zeitaufwand für laufende Beratung oder Projekte, deren Umfang sich nicht vorab bestimmen lässt. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor Beginn; abgerechnet wird nachvollziehbar mit Tätigkeitsnachweis.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; für Privatpersonen nennen wir in unseren Angeboten stets auch den Bruttobetrag.
Kosten der Gegenseite
Im Gerichtsverfahren trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren der Gegenseite. Auch außergerichtlich kann ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten bestehen – etwa wenn eine Rechtsverletzung abgemahnt wird oder Sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, prüfen wir mit Ihnen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Häufige Fragen
Was kostet die Erstberatung?
Wann erfahre ich, was die weitere Vertretung kostet?
Wer trägt die Kosten in einem Gerichtsverfahren?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – telefonisch unter 040 882153900 oder per E-Mail an info@slpk.de. Wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag für die Erstberatung.
Sprechen wir über Ihr Anliegen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.
