Ihre Kanzlei für geistiges Eigentum

Marken, Werke, Erfindungen, Designs und Know-how: Wir sichern Ihre Ideen ab und setzen Ihre Rechte durch – bundesweit, persönlich oder per Videocall.

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Schutzrechte aus einer Hand
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Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Ihre Ideen schützen, verwerten und verteidigen

slpk ist eine auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, Kreative und Erfinder in ganz Deutschland – im Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht und beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

In der Praxis betrifft ein Fall selten nur ein Schutzrecht. Ein neues Produkt braucht einen eintragungsfähigen Namen, eine Gestaltung, die Nachahmer auf Abstand hält, und oft auch Schutz für die Technik dahinter. Weil wir alle Schutzrechte des geistigen Eigentums abdecken, sehen wir Ihren Fall als Ganzes – und wählen die Kombination, die für Ihr Ziel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie auf Kläger- wie auf Beklagtenseite: regelmäßig vor den Hamburger Gerichten und bundesweit vor den spezialisierten Kammern für Marken-, Urheber-, Patent- und Wettbewerbssachen. Diese Verfahrenserfahrung fließt schon in die Beratung ein – etwa wenn wir Schutzrechte so anmelden, dass sie sich später durchsetzen lassen.

Rechtsgebiete

Marke, Urheberrecht, Patent, Design und Know-how

Wir prüfen, ob Ihr Name oder Logo schutzfähig und frei ist, melden Marken beim DPMA, beim EUIPO und international an, überwachen sie und setzen sie gegen Nachahmer durch – oder wehren Abmahnungen ab.

Fotos, Texte, Musik, Videos und Software: Wir prüfen Nutzungsrechte, gestalten Lizenzverträge und gehen gegen unerlaubte Nutzungen vor. Erhalten Sie selbst eine Abmahnung, prüfen wir, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist.

Wir melden Patente selbst an und vertreten Sie in Patentstreitigkeiten. Unsere Erfahrung aus Verletzungsverfahren fließt in die Anmeldung ein: Wir formulieren Ihr Patent von Anfang an mit Blick darauf, dass es sich später durchsetzen lässt.

Die Form eines Produkts, eine Verpackung oder ein grafisches Element lässt sich als eingetragenes Design schützen. Wir melden Designs an, beraten zum Schutz nicht eingetragener EU-Designs und setzen Ihre Rechte durch.

Rezepturen, Quellcode, Kundenlisten und Know-how sind nur geschützt, wenn Sie angemessene Schutzmaßnahmen treffen. Wir zeigen Ihnen, welche das sind, gestalten Geheimhaltungsvereinbarungen und gehen gegen unbefugte Verwertung vor.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Idee am besten absichern.

Aus einer Hand

Wenn mehrere Schutzrechte zusammenkommen

Das Wettbewerbsrecht verbindet die Schutzrechte: Auch wo keine Marke, kein Design und kein Patent besteht, kann eine Nachahmung unlauter sein. Zwei typische Situationen aus der Praxis:

Start-up

Ein Software-Start-up bringt sein Produkt auf den Markt

Produkt- und Unternehmensname sollten als Marke angemeldet werden, der Quellcode ist urheberrechtlich und als Geschäftsgeheimnis geschützt – wenn die Verträge mit Entwicklern und Partnern das absichern. Dazu kommen Lizenzmodelle und Datenschutz, die wir im IT-Recht gleich mit klären.

Hersteller

Ein Wettbewerber bringt ein Lookalike in den Handel

Ob dagegen Marke, Design oder der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz am besten greift, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen alle Ansprüche gemeinsam und wählen das Vorgehen, das Ihr Ziel am schnellsten erreicht – auch mit Blick auf laufende Geschäftsbeziehungen.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
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FAQ

Häufige Fragen zum geistigen Eigentum

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was gehört zum geistigen Eigentum?
Zum geistigen Eigentum zählen die Rechte an immateriellen Gütern: Marken, urheberrechtlich geschützte Werke, Patente, Designs und Geschäftsgeheimnisse. Sie geben Ihnen das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen, und lassen sich lizenzieren oder verkaufen.
Welches Schutzrecht passt zu meinem Produkt?
Oft greifen mehrere: Der Produktname lässt sich als Marke schützen, die Gestaltung als Design, eine technische Lösung als Patent, und manches ist ohne Anmeldung über das Urheberrecht oder als Geschäftsgeheimnis geschützt. Wir zeigen Ihnen, welche Kombination für Ihr Produkt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was tun, wenn jemand mein Produkt oder meine Marke kopiert?
Schnell handeln. In Betracht kommen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Häufig beginnt es mit einer Abmahnung; ist Eile geboten, beantragen wir eine einstweilige Verfügung – eine gerichtliche Eilentscheidung. Wer zu lange wartet, riskiert, dass das Gericht die Dringlichkeit verneint.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was nun?
Notieren Sie die Frist und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft: Sie bindet Sie in der Regel dauerhaft und ist mit einer Vertragsstrafe verbunden. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und zeigen Ihnen, wie Sie die Sache wirtschaftlich sinnvoll erledigen.
Beraten Sie nur in Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall, auf Deutsch und Englisch – und vor allen deutschen Gerichten.

Ihr Anliegen im geistigen Eigentum?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.