Verträge für individuelle Softwareentwicklung und IT-Projekte – mit klarer Leistungsbeschreibung, Abnahme und Regeln für Änderungen.

Ihre Kanzlei für Softwarerecht
Wir gestalten und prüfen Softwareentwicklungs-, SaaS- und Lizenzverträge, klären Rechte am Quellcode und Open-Source-Fragen – und vertreten Sie, wenn ein IT-Projekt ins Stocken gerät.
- SaaS & Lizenz
- Verträge für Ihr Modell
- Open Source
- Compliance für Ihr Produkt
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Softwarerecht – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Softwarerecht und IT-Verträge mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Softwareanbieter, SaaS-Unternehmen, Agenturen, Entwicklerinnen und Entwickler sowie Unternehmen, die Software einkaufen oder entwickeln lassen – in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Die meisten Streitigkeiten im Softwarerecht entstehen, weil ein Vertrag eine Frage offenlässt: Was genau soll geliefert werden, wann ist es abgenommen, wem gehört der Code, was passiert bei Verzug? Wir gestalten Verträge, die diese Fragen beantworten – passend zur Arbeitsweise Ihres Projekts, ob klassisch oder agil.
Software ist urheberrechtlich geschützt, und Rechte am Code sind oft das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Deshalb verbinden wir das Softwarerecht mit dem Urheberrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Datenschutzrecht. Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Softwarerecht
SaaS- und Cloud-Verträge für Anbieter und Kunden – mit Service Levels, Datensicherheit und klaren Regeln für das Vertragsende.
Wer darf die Software wie nutzen, und wem gehört der Code? Wir gestalten Lizenzmodelle und sichern Ihre Rechte.
Open-Source-Software ist lizenzgebührenfrei nutzbar, aber nicht bedingungslos. Wir sorgen für eine Open-Source-Compliance, die zu Ihrem Produkt und Vertrieb passt.
Geschäftsbedingungen für Software und SaaS sowie Verträge mit Resellern, Vertriebs- und OEM-Partnern.
Was gilt, wenn Software nicht funktioniert – und wer für Schäden einsteht? Wir klären Ihre Rechte und begrenzen Ihre Risiken.
Gescheiterte Projekte, Zahlungsstreit, Mängel oder Lizenzverstöße: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihr Ansprechpartner für Softwarerecht
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie im Softwarerecht
- 01 / 07
Softwareentwicklung und IT-Projekte
- 02 / 07
SaaS und Cloud
- 03 / 07
Lizenzen und Rechte am Quellcode
- 04 / 07
Open-Source-Software
- 05 / 07
AGB und Softwarevertrieb
- 06 / 07
Mängel, Haftung und Gewährleistung
- 07 / 07
Streitigkeiten im Softwarerecht
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Häufige Fragen zum Softwarerecht
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Was versteht man unter Softwarerecht?
Wem gehört individuell entwickelte Software?
Was ist der Unterschied zwischen Softwarekauf und Lizenz?
Was gehört in einen Softwareentwicklungsvertrag?
Was ist ein Service Level Agreement?
Was bedeutet Copyleft?
Wann ist ein Softwareprojekt abgenommen?
Was tun, wenn ein IT-Projekt zu scheitern droht?
Wer haftet für Schäden durch fehlerhafte Software?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Softwarerecht?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.











