Bildschirme mit Programmcode in einem Büro

Ihre Kanzlei für Softwarerecht

Wir gestalten und prüfen Softwareentwicklungs-, SaaS- und Lizenzverträge, klären Rechte am Quellcode und Open-Source-Fragen – und vertreten Sie, wenn ein IT-Projekt ins Stocken gerät.

SaaS & Lizenz
Verträge für Ihr Modell
Open Source
Compliance für Ihr Produkt
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Softwarerecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Softwarerecht und IT-Verträge mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Softwareanbieter, SaaS-Unternehmen, Agenturen, Entwicklerinnen und Entwickler sowie Unternehmen, die Software einkaufen oder entwickeln lassen – in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Die meisten Streitigkeiten im Softwarerecht entstehen, weil ein Vertrag eine Frage offenlässt: Was genau soll geliefert werden, wann ist es abgenommen, wem gehört der Code, was passiert bei Verzug? Wir gestalten Verträge, die diese Fragen beantworten – passend zur Arbeitsweise Ihres Projekts, ob klassisch oder agil.

Software ist urheberrechtlich geschützt, und Rechte am Code sind oft das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Deshalb verbinden wir das Softwarerecht mit dem Urheberrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dem Datenschutzrecht. Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Leistungen

Unsere Leistungen im Softwarerecht

Verträge für individuelle Softwareentwicklung und IT-Projekte – mit klarer Leistungsbeschreibung, Abnahme und Regeln für Änderungen.

SaaS- und Cloud-Verträge für Anbieter und Kunden – mit Service Levels, Datensicherheit und klaren Regeln für das Vertragsende.

Wer darf die Software wie nutzen, und wem gehört der Code? Wir gestalten Lizenzmodelle und sichern Ihre Rechte.

Open-Source-Software ist lizenzgebührenfrei nutzbar, aber nicht bedingungslos. Wir sorgen für eine Open-Source-Compliance, die zu Ihrem Produkt und Vertrieb passt.

Geschäftsbedingungen für Software und SaaS sowie Verträge mit Resellern, Vertriebs- und OEM-Partnern.

Was gilt, wenn Software nicht funktioniert – und wer für Schäden einsteht? Wir klären Ihre Rechte und begrenzen Ihre Risiken.

Gescheiterte Projekte, Zahlungsstreit, Mängel oder Lizenzverstöße: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Softwarerecht

  1. 01 / 07

    Software­entwicklung und IT-Projekte

    Verträge für individuelle Softwareentwicklung und IT-Projekte – mit klarer Leistungsbeschreibung, Abnahme und Regeln für Änderungen.

    • Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft
    • Agile Entwicklung
    • Abnahme, Change Requests und Meilensteine
    • Projektverzug und Eskalation
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft

    Was die Software können muss, ist die wichtigste Regelung im Vertrag. Wir helfen, Anforderungen so zu beschreiben, dass sie später überprüfbar sind.

    Agile Entwicklung

    Scrum und andere agile Methoden passen nicht ohne Weiteres in die klassischen Vertragstypen. Wir gestalten Verträge, die Flexibilität erlauben und trotzdem Rechte, Pflichten und Vergütung klar regeln.

    Abnahme, Change Requests und Meilensteine

    Bei werkvertraglich geprägten Projekten entscheidet die Abnahme über die Fälligkeit der Vergütung, den Gefahrübergang und den Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen. Wir regeln Testphasen, Abnahmekriterien, Änderungswünsche und Meilensteinzahlungen.

    Projektverzug und Eskalation

    Eskalationsstufen, Projektsteuerung und Folgen von Verzögerungen sollten geregelt sein, bevor es kritisch wird. Wir bauen sie in Ihre Verträge ein.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 07

    SaaS und Cloud

    SaaS- und Cloud-Verträge für Anbieter und Kunden – mit Service Levels, Datensicherheit und klaren Regeln für das Vertragsende.

    • SaaS-Verträge und AGB
    • Service Level Agreements
    • Daten, Sicherheit und Exit
    Beratung anfragen

    Im Detail

    SaaS-Verträge und AGB

    Wir erstellen SaaS-Bedingungen für Anbieter und prüfen Verträge für Kunden – zu Nutzungsumfang, Preisen, Laufzeit, Leistungsänderungen und Kündigung.

    Service Level Agreements

    Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Gutschriften bei Ausfällen: Wir formulieren SLAs, die messbar sind und zu Ihrem Betrieb passen.

    Daten, Sicherheit und Exit

    Wo liegen die Daten, wer sichert sie, und wie kommen Kundinnen und Kunden am Ende an ihre Daten? Wir regeln Datensicherung, Auftragsverarbeitung und Exit-Szenarien.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 07

    Lizenzen und Rechte am Quellcode

    Wer darf die Software wie nutzen, und wem gehört der Code? Wir gestalten Lizenzmodelle und sichern Ihre Rechte.

    • Lizenzverträge und Nutzungsrechte
    • Software von Mitarbeitenden und Freelancern
    • Quellcode und Escrow
    • Lizenzverstöße
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Lizenzverträge und Nutzungsrechte

    Nutzerzahlen, Konzernlizenzen, Gebiet, Laufzeit, Unterlizenzierung und Weitergabe: Wir gestalten Lizenzmodelle, die zu Ihrem Vertrieb passen, und prüfen eingekaufte Lizenzen auf Risiken.

    Software von Mitarbeitenden und Freelancern

    Programme, die Angestellte in Erfüllung ihrer Aufgaben schreiben, darf der Arbeitgeber grundsätzlich umfassend nutzen. Bei Freelancern und externen Agenturen gilt das nicht automatisch – hier müssen die Rechte vertraglich übertragen werden.

    Quellcode und Escrow

    Ob und wann der Quellcode herauszugeben ist, sollte vertraglich geregelt sein. Eine Hinterlegung bei einem Treuhänder kann Kundinnen und Kunden absichern, ohne Geschäftsgeheimnisse preiszugeben.

    Lizenzverstöße

    Wird Ihre Software über die Lizenz hinaus genutzt oder kopiert, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Werden Sie selbst mit einem Lizenzaudit konfrontiert, begleiten wir Sie.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 07

    Open-Source-Software

    Open-Source-Software ist lizenzgebührenfrei nutzbar, aber nicht bedingungslos. Wir sorgen für eine Open-Source-Compliance, die zu Ihrem Produkt und Vertrieb passt.

    • Lizenzen prüfen
    • Copyleft
    • Open-Source-Richtlinie
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Lizenzen prüfen

    MIT, Apache, BSD, LGPL oder GPL: Jede Lizenz hat eigene Pflichten – von der Nennung der Urheber bis zur Offenlegung des Quellcodes. Wir prüfen die eingesetzten Komponenten.

    Copyleft

    Bei Copyleft-Lizenzen wie der GPL kann die Weitergabe eigener Software unter bestimmten Umständen nur unter derselben Lizenz zulässig sein. Wir prüfen, ob Ihr Produkt betroffen ist und wie sich Risiken vermeiden lassen.

    Open-Source-Richtlinie

    Wir entwickeln mit Ihrem Entwicklungsteam Regeln für die Auswahl und Dokumentation von Open-Source-Komponenten – auch mit Blick auf Due Diligence bei Investitionen und Unternehmensverkäufen.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 07

    AGB und Software­vertrieb

    Geschäftsbedingungen für Software und SaaS sowie Verträge mit Resellern, Vertriebs- und OEM-Partnern.

    • Software- und SaaS-AGB
    • Reseller, White Label und OEM
    • Plattformvertrieb
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Software- und SaaS-AGB

    Wir erstellen Bedingungen, die auf die AGB-Kontrolle auch im B2B-Geschäft ausgerichtet sind und Ihre Haftung angemessen begrenzen – und berücksichtigen bei Verbraucherverträgen die besonderen Regeln für digitale Produkte, etwa die Aktualisierungspflicht.

    Reseller, White Label und OEM

    Wir gestalten Vertriebsverträge mit Regeln zu Provisionen, Gebietsschutz, Markennutzung und Endkundenbedingungen.

    Plattformvertrieb

    App-Stores und Marktplätze haben eigene Regeln. Wir prüfen, wie sich diese mit Ihren eigenen Bedingungen vertragen.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 07

    Mängel, Haftung und Gewähr­leistung

    Was gilt, wenn Software nicht funktioniert – und wer für Schäden einsteht? Wir klären Ihre Rechte und begrenzen Ihre Risiken.

    • Softwaremängel
    • Haftungsbegrenzung
    • Freistellungen und Drittansprüche
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Softwaremängel

    Bei Mängeln kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht – je nach Vertragstyp mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wir sichern Beweise und setzen Fristen richtig.

    Haftungsbegrenzung

    Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Folgeschäden können existenzbedrohend sein. Wir gestalten Haftungsregeln, die der AGB-Kontrolle standhalten sollen und Ihr Risiko kalkulierbar machen.

    Freistellungen und Drittansprüche

    Verletzt Software Rechte Dritter, muss geregelt sein, wer dafür einsteht. Wir formulieren Freistellungen, die im Ernstfall tragen können.

    Beratung anfragen
  7. 07 / 07

    Streitigkeiten im Softwarerecht

    Gescheiterte Projekte, Zahlungsstreit, Mängel oder Lizenzverstöße: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.

    • Projektabbruch und Rückabwicklung
    • Zahlungsstreitigkeiten
    • Beweissicherung und Gutachten
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Projektabbruch und Rückabwicklung

    Endet ein Projekt im Streit, geht es um bereits gezahlte Vergütung, Schadensersatz und die Herausgabe von Code und Unterlagen. Wir bewerten Ihre Position und verhandeln – oder klagen.

    Zahlungsstreitigkeiten

    Ob Sie Ihre Vergütung durchsetzen oder überhöhte Rechnungen abwehren: Wir prüfen, was nach Vertrag und Projektverlauf geschuldet ist.

    Beweissicherung und Gutachten

    In Softwarestreitigkeiten entscheiden oft technische Gutachten. Wir bereiten Verfahren so vor, dass die technischen Fragen sauber herausgearbeitet sind.

    Beratung anfragen
  8. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zum Softwarerecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was versteht man unter Softwarerecht?
Das Softwarerecht umfasst alle Rechtsfragen rund um die Entwicklung, Lizenzierung, Bereitstellung und Nutzung von Software – von Verträgen über Urheberrecht und Open Source bis zu Mängeln, Haftung und Streit in IT-Projekten.
Wem gehört individuell entwickelte Software?
Das Urheberrecht liegt bei den Entwicklerinnen und Entwicklern. Bei Angestellten erhält der Arbeitgeber die Nutzungsrechte in der Regel kraft Gesetzes; bei Freelancern und Agenturen müssen die Rechte vertraglich eingeräumt werden. Fehlt eine klare Regelung, bekommt der Auftraggeber oft weniger Rechte, als er erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen Softwarekauf und Lizenz?
Beim Softwarekauf wird eine Kopie gegen Einmalzahlung dauerhaft überlassen; sie darf grundsätzlich weiterverkauft werden. Bei einer zeitlich begrenzten Überlassung – oft Lizenz oder Miete genannt – werden Nutzungsrechte nur auf Zeit eingeräumt. Bei SaaS wird die Software gar nicht überlassen, sondern über das Internet bereitgestellt.
Was gehört in einen Softwareentwicklungsvertrag?
Mindestens Leistungsbeschreibung, Vorgehensmodell, Mitwirkungspflichten, Abnahme, Vergütung, Umgang mit Änderungen, Rechte am Code, Quellcodeherausgabe, Gewährleistung, Haftung und Regelungen für das Vertragsende.
Was ist ein Service Level Agreement?
Eine Vereinbarung über messbare Qualitätsmerkmale einer IT-Leistung – etwa Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten – und die Folgen, wenn sie nicht erreicht werden.
Was bedeutet Copyleft?
Copyleft-Lizenzen wie die GPL verlangen, dass Bearbeitungen und unter Umständen auch verbundene Software bei der Weitergabe unter derselben Lizenz und mit Quellcode zur Verfügung gestellt werden. Das kann Geschäftsmodelle mit proprietärer Software gefährden.
Wann ist ein Softwareprojekt abgenommen?
Bei Werkverträgen mit der Abnahme, also der Billigung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß – ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten. Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Abnahme als erfolgt. Deshalb sollten Abnahmeverfahren vertraglich geregelt sein.
Was tun, wenn ein IT-Projekt zu scheitern droht?
Probleme dokumentieren, den Vertrag prüfen lassen und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Oft lässt sich ein Projekt mit einer klaren Neuplanung retten; wenn nicht, kommt es darauf an, die Beendigung so zu gestalten, dass Ihre Ansprüche erhalten bleiben.
Wer haftet für Schäden durch fehlerhafte Software?
Das richtet sich vor allem nach dem Vertrag. Haftungsbegrenzungen sind möglich, aber nicht unbegrenzt wirksam. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software ausdrücklich als Produkt – für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Diese Haftung hängt nicht von einem Verschulden ab und lässt sich vertraglich nicht ausschließen.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten Unternehmen im Softwarerecht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Softwarerecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.