Wir ordnen Ihr Angebot rechtlich ein – Rundfunk, Telemedium oder audiovisueller Mediendienst auf Abruf.

Ihre Kanzlei für Rundfunkrecht
Ob Web-TV, Livestream oder Webradio: Wir klären, ob Ihr Angebot Rundfunk ist, was daraus folgt und wie Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung rechtssicher funktionieren – bevor Sie auf Sendung gehen.
- MStV
- Medienstaatsvertrag im Blick
- Medienanstalten
- Begleitung in Verfahren
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Rundfunkrecht – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Rundfunkrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Medienunternehmen, Produktionsfirmen, Streaming- und Plattformanbieter sowie Unternehmen mit eigenen Live-Formaten in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Rundfunk ist längst nicht mehr nur Fernsehen und Radio. Auch ein regelmäßiger Livestream oder ein Web-TV-Kanal kann rechtlich Rundfunk sein – mit Folgen für Zulassung, Werbung und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Maßgeblich sind der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Wir prüfen Ihr Format, bevor Sie investieren, und sagen Ihnen klar, welche Pflichten gelten.
Viele Angebote berühren zugleich Fragen der Plattform- und Medienregulierung. Was darüber hinaus für Medienplattformen, Intermediäre und Content-Moderation gilt, erläutern wir unter Medienregulierung.
Unsere Leistungen im Rundfunkrecht
Wir klären, ob Sie eine Zulassung brauchen, und begleiten das Verfahren – oder belegen, dass Ihr Angebot zulassungsfrei ist.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Medienaufsicht und vertreten Sie in Anhörungs-, Aufsichts- und Bußgeldverfahren.
Kommerzielle Kommunikation im Rundfunk folgt eigenen Regeln. Wir prüfen Ihre Konzepte und machen konkrete Vorschläge.
Wir prüfen, ob Ihre Inhalte für Kinder und Jugendliche geeignet sind, und setzen die nötigen Schutzmaßnahmen um.
Von der Idee bis zum Launch: Wir prüfen neue Streaming-, Video- und Plattformangebote regulatorisch – bevor Sie in Technik und Produktion investieren.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Rundfunkrecht
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie im Rundfunkrecht
- 01 / 06
Rundfunk oder Streaming?
- 02 / 06
Zulassung und Anzeige
- 03 / 06
Landesmedienanstalten und Medienaufsicht
- 04 / 06
Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung
- 05 / 06
Kennzeichnung und Jugendmedienschutz
- 06 / 06
Neue digitale Medienangebote
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Häufige Fragen zum Rundfunkrecht
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Was regelt das Rundfunkrecht?
Wann ist ein Livestream Rundfunk?
Brauche ich für meinen Livestream eine Rundfunklizenz?
Was ist der Unterschied zwischen Rundfunk und Video-on-Demand?
Welche Landesmedienanstalt ist für mich zuständig?
Wann ist Produktplatzierung zulässig?
Welche Regeln gelten für Sponsoring?
Gilt der Jugendschutz auch für Streaming?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Rundfunkrecht?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












