Besprechungsraum der Kanzlei slpk in Hamburg

Ihre Kanzlei für KI-Recht

Ob Sie KI entwickeln, in Ihre Produkte einbauen oder im Team nutzen: Wir klären, was der EU AI Act von Ihnen verlangt, wem KI-Ergebnisse gehören und wie Sie Risiken für Urheberrecht, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse beherrschen.

AI Act
EU-Verordnung über künstliche Intelligenz
IP & KI
Urheber-, Marken- und Designrecht
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für KI-Recht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für KI-Recht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Softwareunternehmen und KI-Anbieter, Agenturen, Markenhersteller und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland, die künstliche Intelligenz entwickeln, integrieren oder einsetzen. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Das KI-Recht ist kein einzelnes Gesetz. Neben dem EU AI Act, der Pflichten nach Risiko und Rolle staffelt, stellen sich Fragen des Urheberrechts beim Training und bei den Ergebnissen, des Datenschutzrechts bei personenbezogenen Eingaben, des Marken- und Designrechts bei KI-generierten Logos und Produkten und des Persönlichkeitsrechts bei Deepfakes. Weil unser Schwerpunkt im geistigen Eigentum liegt, sehen wir diese Schnittstellen besonders genau.

Wir beraten pragmatisch: Statt KI zu verbieten, helfen wir Ihnen, sie verantwortungsvoll einzusetzen – mit Richtlinien, die Ihr Team versteht, Verträgen, die Rechte an Input und Output klären, und einer Dokumentation, die Aufsichtsbehörden und Geschäftspartner überzeugen kann.

Leistungen

Unsere Leistungen im KI-Recht

Wir prüfen, welche Pflichten aus der KI-Verordnung für Sie gelten – je nach Rolle und Risikoklasse Ihrer Systeme – und setzen sie praxistauglich um.

Training, Input und Output: Wir klären, welche Inhalte KI nutzen darf und wem die Ergebnisse gehören.

KI-generierte Logos, Produktgestaltungen und Werbemotive: Wir prüfen Schutzfähigkeit und Kollisionsrisiken.

Verträge mit KI-Anbietern, Entwicklungspartnern und Kundinnen und Kunden, die Rechte, Daten und Haftung klar regeln.

KI-Richtlinien, die Ihr Team versteht: welche Tools erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen und wie Ergebnisse geprüft werden.

Wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen – und was Sie gegen Deepfakes Ihrer Person oder Marke tun können.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im KI-Recht

  1. 01 / 06

    EU AI Act

    Wir prüfen, welche Pflichten aus der KI-Verordnung für Sie gelten – je nach Rolle und Risikoklasse Ihrer Systeme – und setzen sie praxistauglich um.

    • AI-Act-Check und Risikoklassifizierung
    • Anbieter, Betreiber und weitere Rollen
    • KI-Kompetenz und Governance
    • Zeitplan und Aufsicht
    Beratung anfragen

    Im Detail

    AI-Act-Check und Risikoklassifizierung

    Verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten oder geringes Risiko: Die Einstufung bestimmt, was zu tun ist. Wir ordnen Ihre KI-Systeme ein und dokumentieren das Ergebnis.

    Anbieter, Betreiber und weitere Rollen

    Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, ist Anbieter und hat andere Pflichten als ein Betreiber, der es nur nutzt. Wir klären Ihre Rolle – auch, wenn Sie ein fremdes Modell anpassen oder in Ihr Produkt einbauen.

    KI-Kompetenz und Governance

    Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. Wir entwickeln Governance-Strukturen, Zuständigkeiten und Schulungskonzepte.

    Zeitplan und Aufsicht

    Die Pflichten des AI Act gelten gestaffelt: Verbote seit Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025, Transparenzpflichten seit August 2026. Nach der Änderungsverordnung vom Juli 2026 gelten die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme ab Dezember 2027, für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten ab August 2028. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick und begleiten die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Urheberrecht und generative KI

    Training, Input und Output: Wir klären, welche Inhalte KI nutzen darf und wem die Ergebnisse gehören.

    • Training und Text und Data Mining
    • Schutz von KI-Ergebnissen
    • Rechtsverletzende Outputs
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Training und Text und Data Mining

    Das Urheberrecht erlaubt das automatisierte Auswerten von Werken zu Analysezwecken grundsätzlich – es sei denn, die Rechteinhaber haben einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt. Wir prüfen Trainingsdaten und helfen Ihnen, eigene Inhalte vor ungewolltem Training zu schützen.

    Schutz von KI-Ergebnissen

    Rein maschinell erzeugte Texte, Bilder oder Musik sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, weil eine menschliche Schöpfung fehlt. Wir zeigen, wie Sie Ihre Rechte an KI-gestützten Arbeiten trotzdem absichern.

    Rechtsverletzende Outputs

    KI-Ergebnisse können fremden Werken zu nahe kommen. Wir prüfen KI-generierte Bilder, Texte, Musik und Code vor der Veröffentlichung und beraten zum Umgang mit Ansprüchen Dritter.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Marken, Designs und KI

    KI-generierte Logos, Produktgestaltungen und Werbemotive: Wir prüfen Schutzfähigkeit und Kollisionsrisiken.

    • KI-generierte Logos und Marken
    • Produktgestaltungen und Designrecht
    • Durchsetzung gegen KI-Imitate
    Beratung anfragen

    Im Detail

    KI-generierte Logos und Marken

    Ein KI-Logo kann einer bestehenden Marke ähneln, ohne dass es jemand bemerkt. Wir prüfen es vor der Nutzung und melden es als Marke an, wenn es schutzfähig ist.

    Produktgestaltungen und Designrecht

    Auch KI-gestützt entworfene Produkte lassen sich als Design schützen, wenn sie neu sind und Eigenart haben. Umgekehrt prüfen wir, ob sie fremde Designs verletzen.

    Durchsetzung gegen KI-Imitate

    Werden Ihre Marken oder Produkte mit KI imitiert, setzen wir Ihre Rechte durch – gegenüber Verletzern und Plattformen.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Verträge für KI-Projekte

    Verträge mit KI-Anbietern, Entwicklungspartnern und Kundinnen und Kunden, die Rechte, Daten und Haftung klar regeln.

    • Nutzung von KI-Diensten
    • Entwicklungs- und Integrationsprojekte
    • Rechte an Input und Output
    • Haftung und Freistellung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Nutzung von KI-Diensten

    Wir prüfen die Bedingungen von KI-Anbietern: Werden Ihre Eingaben zum Training genutzt? Wo werden Daten verarbeitet? Wer haftet für fehlerhafte Ergebnisse?

    Entwicklungs- und Integrationsprojekte

    Wir gestalten Verträge für die Entwicklung und Einbindung von KI-Lösungen – mit Regeln zu Trainingsdaten, Modellrechten, Qualität und Abnahme.

    Rechte an Input und Output

    Wem gehören die Ergebnisse, und wer darf die eingebrachten Daten weiter nutzen? Wir regeln das ausdrücklich, statt es dem Zufall zu überlassen.

    Haftung und Freistellung

    Wir verteilen Risiken für Rechtsverletzungen und fehlerhafte Ergebnisse angemessen zwischen den Beteiligten.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    KI im Unternehmen

    KI-Richtlinien, die Ihr Team versteht: welche Tools erlaubt sind, welche Daten hinein dürfen und wie Ergebnisse geprüft werden.

    • KI-Richtlinie
    • Vertrauliches und Geschäftsgeheimnisse
    • Freigabeprozesse und Schulungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    KI-Richtlinie

    Wir erstellen mit Ihnen eine Richtlinie für den Einsatz von ChatGPT und anderen Tools – zugeschnitten auf Ihre Abteilungen und Risiken.

    Vertrauliches und Geschäftsgeheimnisse

    Wer vertrauliche Informationen in ungeprüfte KI-Tools eingibt, kann den Schutz als Geschäftsgeheimnis gefährden. Wir legen fest, was erlaubt ist und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.

    Freigabeprozesse und Schulungen

    Wir definieren, wer KI-Ergebnisse prüft, bevor sie nach außen gehen, und schulen Ihr Team zu den wichtigsten Regeln.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    KI-Inhalte, Deepfakes und Kennzeichnung

    Wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen – und was Sie gegen Deepfakes Ihrer Person oder Marke tun können.

    • Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
    • Stimmen und Abbilder realer Personen
    • Vorgehen gegen Deepfakes
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten

    Der AI Act sieht Transparenzpflichten vor, etwa für Chatbots und für Deepfakes. Wir prüfen, welche Kennzeichnung für Ihre Inhalte und Anwendungen erforderlich ist.

    Stimmen und Abbilder realer Personen

    Wer Bild oder Stimme einer realen Person mit KI nachbildet, braucht in der Regel deren Einwilligung. Wir gestalten Einwilligungen und Verträge – etwa mit Sprecherinnen, Sprechern und Models.

    Vorgehen gegen Deepfakes

    Sind Sie oder Ihr Unternehmen Ziel eines Deepfakes, verlangen wir Löschung und Unterlassung und gehen gegen Verbreitende und Plattformen vor.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zum KI-Recht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was ist der EU AI Act?
Die europäische KI-Verordnung regelt die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen nach einem risikobasierten Ansatz: Bestimmte Praktiken sind verboten, für Hochrisiko-Systeme gelten strenge Anforderungen, für andere Systeme vor allem Transparenzpflichten. Zusätzlich gibt es Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Gilt der AI Act auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja, in begrenztem Umfang. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Für typische Büroanwendungen bedeutet das vor allem, Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Beschäftigten zu treffen und Transparenzpflichten zu beachten – weitergehende Pflichten greifen bei Hochrisiko-Anwendungen.
Was ist ein Hochrisiko-KI-System?
Ein KI-System, das in sensiblen Bereichen eingesetzt wird – etwa bei der Auswahl von Bewerbenden, der Kreditwürdigkeitsprüfung oder als Sicherheitsbauteil eines Produkts. Für solche Systeme gelten unter anderem Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschlicher Aufsicht – nach der Änderungsverordnung ab Dezember 2027 bzw. für KI in regulierten Produkten ab August 2028.
Muss jeder KI-generierte Inhalt gekennzeichnet werden?
Nein. Kennzeichnungspflichten bestehen nach dem AI Act vor allem für Deepfakes und für KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, soweit sie nicht menschlich geprüft wurden und niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Unabhängig davon müssen Anbieter generativer KI ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert markieren. Daneben können sich Pflichten aus dem Wettbewerbsrecht ergeben, wenn ohne Hinweis ein falscher Eindruck entsteht.
Sind KI-generierte Texte und Bilder urheberrechtlich geschützt?
In der Regel nicht, wenn sie rein maschinell entstehen. Schutz kommt in Betracht, wenn ein Mensch das Ergebnis maßgeblich gestaltet – etwa durch Auswahl, Anordnung oder Bearbeitung. Die Grenze ist im Einzelfall zu prüfen.
Darf urheberrechtlich geschütztes Material zum KI-Training genutzt werden?
Grundsätzlich ja, soweit das Gesetz Text und Data Mining erlaubt und die Inhalte rechtmäßig zugänglich sind. Haben Rechteinhaber online einen maschinenlesbaren Vorbehalt erklärt, ist die Nutzung nicht mehr von der gesetzlichen Erlaubnis gedeckt; ausgenommen bleibt Text und Data Mining für die wissenschaftliche Forschung. Wie weit die Erlaubnis das KI-Training trägt, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.
Wie kann ich meine Inhalte vor KI-Training schützen?
Durch einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt, etwa in den Nutzungsbedingungen und in technischen Formaten auf Ihrer Website, und durch vertragliche Regelungen mit Partnern. Wir helfen bei der Formulierung.
Wer haftet für rechtswidrige KI-Inhalte?
Grundsätzlich haftet, wer den Inhalt veröffentlicht oder nutzt – auch wenn er von einer KI stammt. Ob Rückgriff auf den KI-Anbieter möglich ist, hängt von dessen Bedingungen ab.
Brauchen Unternehmen eine KI-Richtlinie?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht ausdrücklich, aber sehr sinnvoll: Sie legt fest, welche Tools wofür genutzt werden dürfen, schützt vertrauliche Informationen und hilft, die Maßnahmen zur KI-Kompetenz nachweisbar zu dokumentieren.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten Unternehmen im KI-Recht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im KI-Recht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.