Dr. David Slopek, LL.M. und Laura Weckwerth im Gespräch in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Markenrecht

Wir melden Ihre Marke an, überwachen sie und setzen sie durch – bundesweit, persönlich oder per Videocall.

6.000+
bearbeitete Markensachen
2
Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Markenrecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Markenrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland – wo Ihr Unternehmen sitzt, spielt für unsere Arbeit keine Rolle. Markenrecht ist Bundesrecht, die Unionsmarke gilt sogar einheitlich in der gesamten EU. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Wir melden Marken beim DPMA, beim EUIPO und international an, überwachen sie und setzen sie durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht. Dort vertreten wir Sie auf Kläger- wie auf Beklagtenseite: regelmäßig vor den Hamburger Gerichten und bundesweit vor den spezialisierten Kammern für Kennzeichenrecht.

Für viele Unternehmen ist die Marke ein zentraler Vermögenswert. Oft stellt sich dabei auch die Frage, ob Produktgestaltung oder Verpackung zusätzlich über das Design- oder Urheberrecht geschützt werden können. Weil wir alle Schutzrechte des geistigen Eigentums abdecken, sehen wir Ihren Fall als Ganzes.

Leistungen

Unsere Leistungen im Markenrecht

Wir prüfen, ob Ihr Zeichen schutzfähig und frei ist, und melden es beim DPMA, beim EUIPO oder international an – mit einem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, das zu Ihrem Geschäft passt.

ab 399 € zzgl. USt. und Amtsgebühren

Softwaregestütztes Screening der Markenregister: Wir melden Ihnen kollidierende Neuanmeldungen, damit Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen können.

399 € pro Jahr zzgl. USt.

Vertretung in Amtsverfahren vor DPMA und EUIPO – ob Sie eine jüngere Marke angreifen oder Ihre eigene verteidigen, auch bei Beanstandungen im Anmeldeverfahren.

Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage: Wir setzen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch. Häufig muss der Verletzer dabei auch die Anwaltskosten erstatten.

Wir prüfen die geltend gemachten Ansprüche und die Unterlassungserklärung, verhandeln eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung – oder verteidigen Sie vor Gericht.

Verträge, die Nutzung, Qualität und Vergütung klar regeln – für Lizenzgeber ebenso wie für Lizenznehmer.

Anträge beim Zoll und Vorgehen gegen gefälschte Ware, bevor sie in den Handel gelangt.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Markenrecht

  1. 01 / 07

    Marken­recherche und Marken­anmeldung

    Wir prüfen, ob Ihr Zeichen schutzfähig und frei ist, und melden es beim DPMA, beim EUIPO oder international an – mit einem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, das zu Ihrem Geschäft passt.

    • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den relevanten Markenregistern
    • Einschätzung der Schutzfähigkeit und möglicher Kollisionen mit älteren Rechten
    • Auswahl der Klassen und Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
    • Anmeldung als deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung

    ab 399 € zzgl. USt. und Amtsgebühren

    Beratung anfragen

    Im Detail

    Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den relevanten Markenregistern

    Eine Identitätsrecherche findet nur gleichlautende Marken. Konflikte entstehen in der Praxis aber meist mit ähnlichen Zeichen – etwa wegen klanglicher Nähe oder einer abweichenden Schreibweise. Wir recherchieren deshalb auch nach ähnlichen Marken in den Registern von DPMA, EUIPO und WIPO und prüfen bei Bedarf ergänzend Firmennamen und Domains.

    Einschätzung der Schutzfähigkeit und möglicher Kollisionen mit älteren Rechten

    Nicht jedes Zeichen lässt sich eintragen: Rein beschreibende Begriffe weist das Amt zurück. Ältere Marken prüft das Amt dagegen nicht von sich aus – ihre Inhaber melden sich erst mit einem Widerspruch oder einer Abmahnung. Wir bewerten beide Risiken und sagen Ihnen offen, wie belastbar Ihr Wunschzeichen ist, bevor Sie in Logo, Verpackung und Marketing investieren.

    Auswahl der Klassen und Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

    Das Verzeichnis legt fest, wofür Ihre Marke geschützt ist – und damit, wogegen Sie später vorgehen können. Zu eng gefasst, fehlt der Schutz für künftige Produkte. Zu weit gefasst, steigt das Kollisionsrisiko, und nach fünf Jahren kann die Marke für nicht benutzte Waren und Dienstleistungen gelöscht werden. Wir formulieren es passend für Ihr heutiges und Ihr geplantes Geschäft.

    Anmeldung als deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung

    Die deutsche Marke schützt in Deutschland, die Unionsmarke mit einer einzigen Anmeldung in allen EU-Mitgliedstaaten. Über das Madrider System lässt sich der Schutz auf weitere Länder erstrecken, etwa die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder die USA. Wir empfehlen die Kombination, die zu Ihren Märkten und Ihrem Budget passt, und begleiten das Verfahren bis zur Eintragung.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 07

    Marken­überwachung

    Softwaregestütztes Screening der Markenregister: Wir melden Ihnen kollidierende Neuanmeldungen, damit Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen können.

    • Laufende Überwachung der Register auf identische und ähnliche Neuanmeldungen
    • Rechtliche Bewertung jeder Kollisionsmeldung
    • Hinweis auf laufende Widerspruchsfristen
    • Auf Wunsch unmittelbare Einleitung des Widerspruchs

    399 € pro Jahr zzgl. USt.

    Beratung anfragen

    Im Detail

    Laufende Überwachung der Register auf identische und ähnliche Neuanmeldungen

    Die Markenämter prüfen bei der Eintragung nicht, ob eine neue Marke mit Ihrer kollidiert – das ist Aufgabe des Markeninhabers. Wir lassen die Register softwaregestützt auf Neuanmeldungen durchsuchen, die Ihrer Marke gleichen oder ähneln, und zwar in den Registern und Klassen, die für Ihr Geschäft relevant sind.

    Rechtliche Bewertung jeder Kollisionsmeldung

    Eine Software meldet viele Treffer, aber nicht jeder ist ein Problem. Wir prüfen jede Meldung darauf, ob Zeichen und Waren oder Dienstleistungen so nah beieinanderliegen, dass Verwechslungsgefahr besteht. Sie erhalten eine klare Empfehlung: handeln, beobachten oder unbeachtet lassen.

    Hinweis auf laufende Widerspruchsfristen

    Gegen eine deutsche Marke ist der Widerspruch innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung möglich, gegen eine Unionsmarke innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung. Verlängern lassen sich diese Fristen nicht. Wir behalten sie für Sie im Blick, damit Sie in Ruhe und rechtzeitig entscheiden können.

    Auf Wunsch unmittelbare Einleitung des Widerspruchs

    Entscheiden Sie sich für einen Widerspruch, legen wir ihn direkt ein – ohne erneute Einarbeitung, weil wir Ihre Marke und die Kollision bereits kennen. Häufig lässt sich der Konflikt auch mit einer Abgrenzungsvereinbarung lösen, bevor das Amt entscheidet.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 07

    Widerspruch, Verfall und Nichtig­keit

    Vertretung in Amtsverfahren vor DPMA und EUIPO – ob Sie eine jüngere Marke angreifen oder Ihre eigene verteidigen, auch bei Beanstandungen im Anmeldeverfahren.

    • Widerspruch gegen jüngere Marken beim DPMA und beim EUIPO
    • Verteidigung Ihrer Marke gegen Widersprüche Dritter
    • Anträge auf Löschung wegen Verfalls oder Nichtigkeit
    • Stellungnahmen zu Beanstandungen im Anmeldeverfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Widerspruch gegen jüngere Marken beim DPMA und beim EUIPO

    Der Widerspruch ist in der Regel deutlich schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren, um eine kollidierende jüngere Marke aus dem Register zu bekommen. Wir begründen ihn mit Ihren älteren Rechten, reagieren auf die Einwände der Gegenseite und nutzen, wo es passt, die Möglichkeit einer gütlichen Einigung – beim EUIPO etwa in der sogenannten Cooling-off-Phase.

    Verteidigung Ihrer Marke gegen Widersprüche Dritter

    Richtet sich ein Widerspruch gegen Ihre Marke, prüfen wir zuerst, ob die ältere Marke überhaupt benutzt wird. Ist sie länger als fünf Jahre eingetragen, können wir einen Nachweis der Benutzung verlangen – oft ein entscheidender Punkt. Daneben argumentieren wir zur fehlenden Verwechslungsgefahr oder suchen eine Abgrenzung, mit der beide Seiten leben können.

    Anträge auf Löschung wegen Verfalls oder Nichtigkeit

    Eine eingetragene Marke kann gelöscht werden, wenn sie fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt wurde (Verfall) oder nie hätte eingetragen werden dürfen, etwa weil sie beschreibend ist oder bösgläubig angemeldet wurde (Nichtigkeit). Solche Anträge machen den Weg für Ihre eigene Marke frei – und sind oft ein wirksames Mittel, wenn Sie selbst aus einer Marke angegriffen werden.

    Stellungnahmen zu Beanstandungen im Anmeldeverfahren

    Beanstandet das Amt Ihre Anmeldung, etwa weil das Zeichen beschreibend sei oder das Verzeichnis unklar formuliert ist, läuft eine Frist zur Stellungnahme. Wir halten der Beanstandung Argumente entgegen oder passen das Verzeichnis gezielt an, damit die Marke eingetragen werden kann, ohne den Schutz unnötig zu verkürzen.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 07

    Marken­verletzungen verfolgen

    Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage: Wir setzen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch. Häufig muss der Verletzer dabei auch die Anwaltskosten erstatten.

    • Dokumentation und rechtliche Bewertung der Verletzung
    • Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassungserklärung
    • Einstweilige Verfügung, wenn es schnell gehen muss
    • Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz – bundesweit
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Dokumentation und rechtliche Bewertung der Verletzung

    Am Anfang steht die Beweissicherung: Screenshots mit Datum, Testkäufe, Angaben zum Anbieter. Dann prüfen wir, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, welche Ansprüche bestehen und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist. Oft stellt sich dabei auch die Frage, ob zusätzlich Wettbewerbs-, Design- oder Urheberrecht betroffen ist.

    Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassungserklärung

    Die Abmahnung gibt dem Verletzer die Chance, den Streit ohne Gericht zu beenden: Er verpflichtet sich in einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe, die Verletzung einzustellen. Ist die Abmahnung berechtigt, muss er in der Regel auch die Anwaltskosten erstatten. Wir formulieren sie so, dass sie im Ernstfall als Grundlage für ein gerichtliches Verfahren trägt.

    Einstweilige Verfügung, wenn es schnell gehen muss

    Mit einer einstweiligen Verfügung lässt sich eine Verletzung oft innerhalb weniger Tage gerichtlich untersagen – etwa wenn Nachahmungen gerade in den Verkauf gehen. Entscheidend ist die Dringlichkeit: Je nach Gericht gilt sie schon nach rund einem Monat Abwarten als widerlegt. Wir führen diese Verfahren regelmäßig vor den Hamburger Gerichten und bundesweit vor den Spezialkammern.

    Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz – bundesweit

    Lenkt der Verletzer nicht ein, setzen wir Ihre Ansprüche im Hauptsacheverfahren durch. Neben der Unterlassung geht es um Auskunft über Umfang und Herkunft der Ware und um Schadensersatz – berechnet nach entgangenem Gewinn, fiktiver Lizenzgebühr oder Verletzergewinn. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten, in aller Regel vor spezialisierten Markenkammern.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 07

    Ab­mahnungen abwehren

    Wir prüfen die geltend gemachten Ansprüche und die Unterlassungserklärung, verhandeln eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung – oder verteidigen Sie vor Gericht.

    • Prüfung von Markenrecht, Verwechslungsgefahr und Benutzungslage
    • Modifizierte Unterlassungserklärung, wo sie sinnvoll ist
    • Verhandlung über Kosten und Aufbrauchfristen
    • Schutzschrift und Verteidigung vor Gericht
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Prüfung von Markenrecht, Verwechslungsgefahr und Benutzungslage

    Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen, ob die Marke des Abmahnenden wirksam ist, ob wirklich Verwechslungsgefahr besteht und ob die Marke für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen überhaupt benutzt wird. Ist sie länger als fünf Jahre eingetragen und nicht benutzt, kann das die Ansprüche entfallen lassen.

    Modifizierte Unterlassungserklärung, wo sie sinnvoll ist

    Die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite geht häufig weiter als nötig – und sie bindet Sie auf Dauer. Unterschreiben Sie deshalb nichts ungeprüft. Wir klären, ob eine Erklärung sinnvoll ist, und formulieren sie gegebenenfalls so, dass sie den Streit beendet, ohne Sie unnötig einzuschränken, etwa beim Umfang der Unterlassung oder bei der Vertragsstrafe.

    Verhandlung über Kosten und Aufbrauchfristen

    Wirtschaftlich geht es oft darum, wie teuer die Sache wird und wie schnell Sie umstellen müssen. Wir verhandeln über die Höhe der Abmahnkosten und etwaiger Schadensersatzforderungen und über Aufbrauchfristen, damit Sie vorhandene Ware, Verpackungen oder Werbemittel geordnet abverkaufen oder austauschen können.

    Schutzschrift und Verteidigung vor Gericht

    Droht eine einstweilige Verfügung, hinterlegen wir eine Schutzschrift im zentralen Schutzschriftenregister. So kennt das Gericht Ihre Argumente, bevor es entscheidet. Kommt es zum Verfahren, verteidigen wir Sie im Eil- wie im Hauptsacheverfahren – oder gehen, wo es passt, mit einer negativen Feststellungsklage selbst in die Offensive.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 07

    Lizenz- und Koexistenz­verträge

    Verträge, die Nutzung, Qualität und Vergütung klar regeln – für Lizenzgeber ebenso wie für Lizenznehmer.

    • Lizenzverträge für Lizenzgeber und Lizenznehmer
    • Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen
    • Regelungen zu Qualität, Gebiet, Laufzeit und Vergütung
    • Prüfung und Verhandlung vorgelegter Entwürfe
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Lizenzverträge für Lizenzgeber und Lizenznehmer

    Ob Sie Ihre Marke an Vertriebspartner, Franchisenehmer oder Merchandising-Hersteller lizenzieren oder selbst eine fremde Marke nutzen möchten: Wir gestalten Verträge, die zu Ihrer Rolle passen. Wichtig ist unter anderem, ob die Lizenz exklusiv oder einfach erteilt wird und wer gegen Verletzungen durch Dritte vorgehen darf.

    Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen

    Sollen zwei ähnliche Marken nebeneinander bestehen, legt eine Abgrenzungsvereinbarung fest, wer welches Zeichen wofür und wo benutzen darf. Das beendet oder verhindert Widersprüche und Rechtsstreitigkeiten und schafft Planungssicherheit für beide Seiten. Wir achten darauf, dass die Vereinbarung auch Ihr künftiges Wachstum abbildet.

    Regelungen zu Qualität, Gebiet, Laufzeit und Vergütung

    Qualitätsvorgaben schützen den Ruf Ihrer Marke, klare Regeln zu Gebiet und Laufzeit vermeiden Streit. Bei der Vergütung – ob Pauschale, Stücklizenz oder Umsatzbeteiligung – regeln wir auch Abrechnung und Prüfrechte und was bei Vertragsende mit Restbeständen geschieht.

    Prüfung und Verhandlung vorgelegter Entwürfe

    Liegt Ihnen bereits ein Vertragsentwurf vor, prüfen wir ihn auf Risiken und Lücken, erläutern Ihnen die entscheidenden Klauseln verständlich und verhandeln mit der Gegenseite – auf Wunsch auch auf Englisch.

    Beratung anfragen
  7. 07 / 07

    Grenz­beschlagnahme und Produkt­piraterie

    Anträge beim Zoll und Vorgehen gegen gefälschte Ware, bevor sie in den Handel gelangt.

    • Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll – national und für die EU
    • Begleitung des Zollverfahrens bei festgehaltener Ware
    • Vorgehen gegen Händler und Angebote auf Online-Plattformen
    • Vernichtung von Fälschungen im vereinfachten Verfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll – national und für die EU

    Mit einem Grenzbeschlagnahmeantrag bitten Sie den Zoll, verdächtige Waren anzuhalten. Der Antrag ist gebührenfrei, gilt jeweils ein Jahr und kann verlängert werden; als Unionsantrag wirkt er in mehreren oder allen EU-Mitgliedstaaten. Wir stellen ihn so zusammen, dass die Zollbeamten Originale und Fälschungen möglichst sicher unterscheiden können.

    Begleitung des Zollverfahrens bei festgehaltener Ware

    Hält der Zoll eine Sendung an, laufen kurze Fristen: In der Regel bleiben zehn Arbeitstage, bei verderblicher Ware nur drei, um zu reagieren. Wir sichten Unterlagen und Muster, bewerten, ob es sich um Fälschungen handelt, und leiten die nächsten Schritte ein.

    Vorgehen gegen Händler und Angebote auf Online-Plattformen

    Viele Fälschungen gelangen nicht über den Zoll, sondern über Marktplätze und soziale Netzwerke zu den Käufern. Wir melden rechtsverletzende Angebote über die Beschwerdeverfahren der Plattformen, mahnen die Händler ab und setzen Auskunftsansprüche durch, um die Lieferkette offenzulegen.

    Vernichtung von Fälschungen im vereinfachten Verfahren

    Stimmt der Empfänger oder Besitzer der Vernichtung zu oder widerspricht er nicht innerhalb der Frist, kann die festgehaltene Ware ohne Gerichtsverfahren vernichtet werden. Das spart Zeit und Kosten. Widerspricht er, begleiten wir das anschließende gerichtliche Verfahren.

    Beratung anfragen
  8. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge

Aktuelle Fachbeiträge zum Markenrecht

Alle Veröffentlichungen
  • 2023Anm. zu EuG: Zeichenähnlichkeit bei ZweiwortmarkenGRUR-Prax 2023, 706 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2022Markenschutz für Produktpackungen am Beispiel von ArzneimittelnGRUR-Prax 2022, 504 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2020Irreführende Markenbenutzung steht Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche entgegenGRUR-Prax 2020, 45 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2019Anm. zu EuGH: Die den Inhaltsstoff »Cistus« beschreibende Marke »Cystus« wird trotz ®-Symbol nicht rechtserhaltend benutztGRUR-Prax 2019, 132 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2018Anm. zu EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen UROAKUT und UroCysGRUR-Prax 2018, 497 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2018Anm. zu OLG Düsseldorf: Kein Schutz von Gütezeichen als Individualmarken für WarenGRUR-Prax 2018, 191 · Dr. David Slopek, LL.M.
FAQ

Häufige Fragen zum Markenrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was schützt das Markenrecht?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen, mit denen Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterschieden werden – etwa Namen, Logos, Slogans, Farben oder Formen. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, das Zeichen für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu nutzen.
Warum sollte ich meine Marke anmelden?
Mit der Eintragung können Sie Nachahmer deutlich leichter stoppen, Ihre Marke lizenzieren und als Vermögenswert nutzen. Ohne Eintragung müssen Sie Ihre Rechte meist erst mühsam über die Benutzung nachweisen.
Brauche ich vor der Anmeldung eine Markenrecherche?
In vielen Fällen ja. Das Markenamt prüft ältere Marken nicht von sich aus. Eine Recherche zeigt frühzeitig, ob Konflikte mit bestehenden Rechten drohen – und bewahrt Sie vor teuren Widersprüchen oder Abmahnungen nach dem Markteintritt.
Wo kann ich eine Marke anmelden?
Das hängt davon ab, wo Sie Schutz brauchen: beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Deutschland, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für alle EU-Staaten oder über die WIPO für internationale Registrierungen in weiteren Ländern.
Was kostet eine Markenanmeldung beim Anwalt?
Unsere Markenanmeldungen beginnen bei 399 € zzgl. USt., hinzu kommen die amtlichen Gebühren. Der genaue Betrag hängt vom Schutzgebiet, der Zahl der Klassen und dem Umfang der Recherche ab. Sie erhalten vorab eine transparente Kostenübersicht.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Eine deutsche Marke und eine Unionsmarke sind zunächst zehn Jahre geschützt. Der Schutz lässt sich beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.
Was kann ich tun, wenn jemand meine Marke verletzt?
In Betracht kommen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Häufig beginnt es mit einer Abmahnung; ist Eile geboten, beantragen wir eine einstweilige Verfügung. Wichtig ist, schnell zu handeln – sonst kann die Dringlichkeit für das Eilverfahren entfallen.
Ich habe eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten. Was nun?
Lassen Sie die Abmahnung kurzfristig prüfen und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft – sie bindet Sie in der Regel dauerhaft. Oft ist die Forderung zu weit gefasst oder die Abmahnung nicht berechtigt.
Was ist eine Markenüberwachung?
Wir durchsuchen die relevanten Markenregister regelmäßig nach neuen Anmeldungen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. So können Sie rechtzeitig Widerspruch einlegen, bevor sich eine ähnliche Marke am Markt festsetzt.
Gibt es einen Fachanwalt für Markenrecht?
Einen eigenen Fachanwaltstitel für Markenrecht gibt es nicht. Das Markenrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz. In unserem Team führen Dr. David Slopek, LL.M. und Laura Weckwerth den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz.
Beraten Sie nur Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Markenrecht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall – und vor allen deutschen Gerichten.

Ihr Anliegen im Markenrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.