Dr. David Slopek, LL.M., Ansprechpartner für IT-Recht, in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für IT-Recht

Datenschutz, Softwareverträge, künstliche Intelligenz und Domains: Wir begleiten Unternehmen, Start-ups und Agenturen bei Rechtsfragen digitaler Geschäftsmodelle – bundesweit, persönlich oder per Videocall.

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Schwerpunkte im IT-Recht
DSGVO & AI Act
europäisches Digitalrecht im Blick
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Digitale Geschäftsmodelle rechtssicher aufstellen

slpk ist eine Kanzlei für Medienrecht, IT-Recht und geistiges Eigentum in Hamburg. Im IT-Recht beraten und vertreten wir Unternehmen, Start-ups, Softwareanbieter, Agenturen und Online-Händler in ganz Deutschland – im Datenschutzrecht, im Softwarerecht mit IT-Verträgen und Lizenzen, im KI-Recht und im Domainrecht.

Digitale Produkte werfen selten nur eine Rechtsfrage auf. Eine neue App braucht einen Entwicklungsvertrag, der die Rechte am Code klärt, eine Datenschutzerklärung, die zur tatsächlichen Datenverarbeitung passt, und oft auch Regeln für eingebaute KI-Funktionen. Weil wir zugleich im geistigen Eigentum und im Medienrecht beraten, sehen wir das Produkt als Ganzes – vom Namen bis zum Quellcode.

Wir beraten pragmatisch und mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell: Verträge, die Ihr Team versteht, Datenschutz, der im Alltag funktioniert, und Lösungen, die wirtschaftlich sinnvoll sind. Kommt es zum Streit – über ein gescheitertes IT-Projekt, eine Domain oder einen Datenschutzverstoß –, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtsgebiete

Datenschutz, Software, KI und Domains

DSGVO-Compliance, Datenschutzerklärungen, Cookies und Tracking, Auftragsverarbeitung, Datenpannen und Verfahren vor den Aufsichtsbehörden – praxistauglich statt theoretisch.

Softwareentwicklungs-, SaaS- und Lizenzverträge, Open Source, Rechte am Quellcode und Streit über gescheiterte IT-Projekte oder mangelhafte Software.

EU AI Act, KI-Richtlinien für Ihr Team, Urheberrecht an Trainingsdaten und KI-Ergebnissen, Verträge für KI-Projekte und Kennzeichnung von KI-Inhalten.

Domainstreitigkeiten, UDRP-Verfahren vor der WIPO, Domaingrabbing, Domainkauf und -übertragung sowie Strategien zum Schutz Ihrer Domains.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Aus einer Hand

Wenn IT-Recht auf Marke, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse trifft

Digitale Geschäftsmodelle berühren fast immer mehrere Rechtsgebiete. Zwei typische Situationen aus der Praxis:

Start-up

Ein Software-Start-up bringt sein Produkt auf den Markt

Der Produktname sollte als Marke und Domain gesichert werden, die Rechte am Quellcode müssen bei Gründern, Mitarbeitenden und Freelancern liegen, SaaS-AGB und Lizenzmodell müssen zum Vertrieb passen – und der Datenschutz zur Produktarchitektur. Wir klären das in einem Zug.

Mittelstand

Ein Unternehmen führt KI-Tools ein

Welche Tools dürfen genutzt werden, welche Daten dürfen hinein, wem gehören die Ergebnisse? Wir verbinden AI Act, Datenschutz, Urheberrecht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu einer KI-Richtlinie, die Ihr Team im Alltag anwenden kann.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
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FAQ

Häufige Fragen zum IT-Recht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was umfasst das IT-Recht?
Das IT-Recht ist ein Querschnittsgebiet für alle Rechtsfragen rund um Software, Daten und digitale Geschäftsmodelle. Dazu gehören das Datenschutzrecht, das Softwarerecht mit IT-Verträgen und Lizenzen, das Recht der künstlichen Intelligenz und das Domainrecht – und an vielen Stellen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Wann sollte ich einen Anwalt für IT-Recht einschalten?
Am besten, bevor Verträge unterschrieben, Produkte gelauncht oder neue Tools eingeführt werden. Viele Risiken – etwa unklare Rechte am Quellcode, fehlende Auftragsverarbeitungsverträge oder ein KI-Einsatz ohne Regeln – lassen sich vorab mit wenig Aufwand vermeiden. Bei Datenpannen, Abmahnungen oder Streit in IT-Projekten zählt dagegen Tempo.
Beraten Sie auch Start-ups?
Ja. Gerade in der Gründungsphase stellen sich viele Fragen gleichzeitig: Wem gehört der Code, wie sehen AGB und Lizenzmodell aus, was gilt für Datenschutz und KI, ist der Name als Marke und Domain verfügbar? Wir beantworten sie aus einer Hand.
Was kostet ein Anwalt für IT-Recht?
Das hängt vom Umfang ab. Für den Einstieg bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis von 299 € zzgl. USt. (355,81 € inkl. USt.) an, sofern der Umfang das zulässt. Für Vertragsgestaltungen und laufende Beratung erhalten Sie vorab ein konkretes Angebot.
Beraten Sie nur in Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall, auf Deutsch und Englisch.

Ihr Anliegen im IT-Recht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.