Ist die Bewertung zulässige Kritik oder rechtswidrig? Wir prüfen Text, Sternebewertung und Hintergrund und sagen Ihnen, welche Chancen bestehen.

Ihre Kanzlei für Online-Bewertungen
Eine unfaire Ein-Sterne-Bewertung kann Kundschaft, Patientinnen und Patienten oder Bewerberinnen und Bewerber kosten. Wir prüfen, ob sie rechtswidrig ist, und gehen gegen sie vor – bei Google, Jameda, Kununu, Trustpilot und anderen Portalen.
- Google & Co.
- alle großen Bewertungsportale
- Unternehmen
- Praxen, Hotels, Händler, Arbeitgeber
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Negative Bewertungen – was Sie dagegen tun können
slpk® ist eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg. Wir helfen Unternehmen, Selbstständigen, Arztpraxen, Hotels, Restaurants und Arbeitgebern in ganz Deutschland, gegen rechtswidrige Bewertungen im Internet vorzugehen. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Kritik müssen Sie hinnehmen – rechtswidrige Bewertungen nicht. Löschen lassen können Sie vor allem Bewertungen, denen gar kein Kontakt zu Ihrem Unternehmen zugrunde liegt, die unwahre Tatsachen behaupten oder die beleidigen. Die Portale sind verpflichtet, eine begründete Beanstandung zu prüfen. Wie gut diese Beanstandung begründet ist, entscheidet oft darüber, ob eine Bewertung bleibt oder verschwindet.
Steckt hinter auffällig vielen negativen Bewertungen ein Wettbewerber oder eine gezielte Kampagne, prüfen wir zusätzlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Und erscheinen die Vorwürfe auch in Artikeln oder Posts, gehen wir im Presserecht und im Social-Media-Recht gleich mit dagegen vor.
Unsere Leistungen bei schlechten Bewertungen
Wir beanstanden rechtswidrige Bewertungen beim Portal – so begründet, dass das Portal die Bewertung prüfen und in vielen Fällen entfernen muss.
Bleibt das Portal untätig, setzen wir die Löschung gerichtlich durch.
Ist bekannt, wer die Bewertung geschrieben hat, gehen wir direkt gegen die Verfasserin oder den Verfasser vor.
Stecken Mitbewerber hinter negativen Bewertungen – oder schönen sie ihre eigenen Profile mit gekauften Bewertungen –, ist das unlauter.
Vorbeugen ist besser als löschen: Wir beraten, wie Sie Bewertungen rechtssicher einholen, darauf antworten und mit Bewertungsplattformen umgehen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte bei schlechten Bewertungen
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So gehen wir gegen schlechte Bewertungen vor
- 01 / 06
Prüfung der Bewertung
- 02 / 06
Löschung beim Portal
- 03 / 06
Gerichtliches Vorgehen gegen das Portal
- 04 / 06
Vorgehen gegen Verfasser
- 05 / 06
Fake-Bewertungen von Wettbewerbern
- 06 / 06
Bewertungen rechtssicher managen
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Häufige Fragen zu schlechten Bewertungen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Kann man eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen?
Was ist, wenn ich die Bewertung keinem Kontakt zuordnen kann?
Kann ich auch reine Sternebewertungen ohne Text löschen lassen?
Muss mir das Portal sagen, wer die Bewertung geschrieben hat?
Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?
Wie lange dauert eine Löschung?
Kann ich gegen Bewertungen auf Kununu vorgehen?
Sollte ich auf eine negative Bewertung antworten?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Eine Bewertung schadet Ihnen?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












