Dr. David Slopek, LL.M. und Laura Weckwerth im Gespräch in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Online-Bewertungen

Eine unfaire Ein-Sterne-Bewertung kann Kundschaft, Patientinnen und Patienten oder Bewerberinnen und Bewerber kosten. Wir prüfen, ob sie rechtswidrig ist, und gehen gegen sie vor – bei Google, Jameda, Kununu, Trustpilot und anderen Portalen.

Google & Co.
alle großen Bewertungsportale
Unternehmen
Praxen, Hotels, Händler, Arbeitgeber
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Negative Bewertungen – was Sie dagegen tun können

slpk ist eine auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg. Wir helfen Unternehmen, Selbstständigen, Arztpraxen, Hotels, Restaurants und Arbeitgebern in ganz Deutschland, gegen rechtswidrige Bewertungen im Internet vorzugehen. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Kritik müssen Sie hinnehmen – rechtswidrige Bewertungen nicht. Löschen lassen können Sie vor allem Bewertungen, denen gar kein Kontakt zu Ihrem Unternehmen zugrunde liegt, die unwahre Tatsachen behaupten oder die beleidigen. Die Portale sind verpflichtet, eine begründete Beanstandung zu prüfen. Wie gut diese Beanstandung begründet ist, entscheidet oft darüber, ob eine Bewertung bleibt oder verschwindet.

Steckt hinter auffällig vielen negativen Bewertungen ein Wettbewerber oder eine gezielte Kampagne, prüfen wir zusätzlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Und erscheinen die Vorwürfe auch in Artikeln oder Posts, gehen wir im Presserecht und im Social-Media-Recht gleich mit dagegen vor.

Leistungen

Unsere Leistungen bei schlechten Bewertungen

Ist die Bewertung zulässige Kritik oder rechtswidrig? Wir prüfen Text, Sternebewertung und Hintergrund und sagen Ihnen, welche Chancen bestehen.

Wir beanstanden rechtswidrige Bewertungen beim Portal – so begründet, dass das Portal die Bewertung prüfen und in vielen Fällen entfernen muss.

Bleibt das Portal untätig, setzen wir die Löschung gerichtlich durch.

Ist bekannt, wer die Bewertung geschrieben hat, gehen wir direkt gegen die Verfasserin oder den Verfasser vor.

Stecken Mitbewerber hinter negativen Bewertungen – oder schönen sie ihre eigenen Profile mit gekauften Bewertungen –, ist das unlauter.

Vorbeugen ist besser als löschen: Wir beraten, wie Sie Bewertungen rechtssicher einholen, darauf antworten und mit Bewertungsplattformen umgehen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So gehen wir gegen schlechte Bewertungen vor

  1. 01 / 06

    Prüfung der Bewertung

    Ist die Bewertung zulässige Kritik oder rechtswidrig? Wir prüfen Text, Sternebewertung und Hintergrund und sagen Ihnen, welche Chancen bestehen.

    • Tatsache oder Meinung?
    • Fehlender Kundenkontakt
    • Beleidigung und Schmähkritik
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Tatsache oder Meinung?

    Meinungen wie „unfreundlich“ oder „zu teuer“ sind weitgehend geschützt. Tatsachenbehauptungen wie „wurde nie geliefert“ müssen dagegen wahr sein. Viele Bewertungen enthalten beides – wir zeigen, wo der Angriffspunkt liegt.

    Fehlender Kundenkontakt

    Eine Bewertung setzt einen tatsächlichen Kontakt voraus. Fehlt er, ist die Bewertung in der Regel unzulässig – auch dann, wenn sie nur aus Sternen besteht.

    Beleidigung und Schmähkritik

    Herabwürdigende Äußerungen, bei denen es nicht mehr um die Sache, sondern nur um die Diffamierung geht, sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Löschung beim Portal

    Wir beanstanden rechtswidrige Bewertungen beim Portal – so begründet, dass das Portal die Bewertung prüfen und in vielen Fällen entfernen muss.

    • Begründete Beanstandung
    • Prüfverfahren des Portals
    • Mehrere Bewertungen auf einmal
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Begründete Beanstandung

    Portale wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot haften ab Kenntnis einer klaren Rechtsverletzung. Eine Beanstandung, die konkret darlegt, warum die Bewertung rechtswidrig ist, löst ihre Prüfpflicht aus.

    Prüfverfahren des Portals

    Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss das Portal in der Regel bei der Verfasserin oder dem Verfasser nachfragen und Belege verlangen. Bleiben diese aus, ist die Bewertung zu entfernen. Wir begleiten das Verfahren und reagieren auf die Stellungnahmen.

    Mehrere Bewertungen auf einmal

    Bei einer Häufung auffälliger Bewertungen gehen wir gebündelt vor und dokumentieren Muster, die auf Fake-Bewertungen hindeuten.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Gerichtliches Vorgehen gegen das Portal

    Bleibt das Portal untätig, setzen wir die Löschung gerichtlich durch.

    • Unterlassungsanspruch gegen das Portal
    • Einstweilige Verfügung
    • Kosten
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Unterlassungsanspruch gegen das Portal

    Kommt das Portal seinen Prüfpflichten nicht nach, haftet es selbst für die rechtswidrige Bewertung. Wir machen den Anspruch auf Löschung und Unterlassung geltend.

    Einstweilige Verfügung

    Bei schwerwiegenden Bewertungen ist eine gerichtliche Eilentscheidung möglich, wenn Sie nach Kenntnis zügig handeln.

    Kosten

    Ist das Vorgehen berechtigt, können das Portal, die Verfasserin oder der Verfasser verpflichtet sein, die Anwaltskosten zu erstatten. Die erste Beanstandung beim Portal tragen Sie in der Regel selbst. Wir sagen Ihnen vorab, mit welchen Kosten und Risiken Sie rechnen müssen.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Vorgehen gegen Verfasser

    Ist bekannt, wer die Bewertung geschrieben hat, gehen wir direkt gegen die Verfasserin oder den Verfasser vor.

    • Abmahnung und Unterlassungserklärung
    • Ehemalige Mitarbeitende
    • Strafbare Bewertungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Abmahnung und Unterlassungserklärung

    Wir fordern Löschung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, damit die Bewertung nicht unter anderem Namen wieder auftaucht.

    Ehemalige Mitarbeitende

    Bewertungen auf Arbeitgeberportalen sind von der Meinungsfreiheit geschützt, aber nicht grenzenlos. Unwahre Tatsachen und Geheimnisverrat müssen Sie nicht hinnehmen.

    Strafbare Bewertungen

    Bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung prüfen wir zusätzlich eine Strafanzeige – auch, um über die Ermittlungsbehörden die Identität anonymer Verfasserinnen und Verfasser zu klären.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Fake-Bewertungen von Wett­bewerbern

    Stecken Mitbewerber hinter negativen Bewertungen – oder schönen sie ihre eigenen Profile mit gekauften Bewertungen –, ist das unlauter.

    • Negative Bewertungen durch Wettbewerber
    • Gekaufte positive Bewertungen
    • Bewertungskampagnen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Negative Bewertungen durch Wettbewerber

    Wer als Wettbewerber, als Kunde getarnt, schlechte Bewertungen schreibt oder schreiben lässt, handelt wettbewerbswidrig. Wir sichern Indizien und machen Unterlassung und Schadensersatz geltend.

    Gekaufte positive Bewertungen

    Das Kaufen oder Einstellen gefälschter Bewertungen ist nach dem Wettbewerbsrecht ausdrücklich verboten. Geht ein Wettbewerber so vor, können Sie dagegen vorgehen.

    Bewertungskampagnen

    Bei koordinierten Angriffen – etwa nach einem Social-Media-Shitstorm – stimmen wir das rechtliche Vorgehen gegen Portale, Plattformen und Verfasser aufeinander ab.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Bewertungen rechtssicher managen

    Vorbeugen ist besser als löschen: Wir beraten, wie Sie Bewertungen rechtssicher einholen, darauf antworten und mit Bewertungsplattformen umgehen.

    • Antworten auf Bewertungen
    • Bewertungen einholen
    • Werbung mit Bewertungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Antworten auf Bewertungen

    Eine sachliche Antwort kann Kritik entschärfen – eine unbedachte Antwort kann dagegen Datenschutz- oder Schweigepflichten verletzen, etwa in Arztpraxen. Wir zeigen, wie Sie richtig reagieren.

    Bewertungen einholen

    Bitten Sie zufriedene Kundinnen und Kunden um Bewertungen, sind Grenzen zu beachten – etwa bei Gegenleistungen oder beim Filtern negativer Stimmen. Wir prüfen Ihr Vorgehen.

    Werbung mit Bewertungen

    Wer mit Sternen und Kundenstimmen wirbt, muss nach dem Wettbewerbsrecht angeben, ob und wie geprüft wird, dass die Bewertungen von echten Kundinnen und Kunden stammen.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zu schlechten Bewertungen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Kann man eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn sie rechtswidrig ist – etwa weil kein Kundenkontakt bestand, weil sie unwahre Tatsachen behauptet oder weil sie beleidigt. Zulässige Kritik, auch wenn sie unangenehm ist, muss dagegen hingenommen werden. Eine gut begründete Beanstandung bei Google kann zur Löschung führen.
Was ist, wenn ich die Bewertung keinem Kontakt zuordnen kann?
Dann ist das oft der stärkste Hebel. Bestreiten Sie den Kundenkontakt, muss das Portal bei der Verfasserin oder dem Verfasser nachfragen und Belege für den Kontakt verlangen. Kommen keine Belege, ist die Bewertung in der Regel zu entfernen.
Kann ich auch reine Sternebewertungen ohne Text löschen lassen?
Ja, wenn ihnen kein tatsächlicher Kontakt zugrunde liegt. Auch eine Bewertung ohne Text erweckt den Eindruck, der Verfasser habe Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht.
Muss mir das Portal sagen, wer die Bewertung geschrieben hat?
In der Regel nicht. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten besteht nur in engen Grenzen, etwa bei strafbaren Inhalten und nach gerichtlicher Anordnung. Für die Löschung ist die Identität aber oft gar nicht nötig.
Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?
Das hängt davon ab, ob eine Beanstandung beim Portal genügt oder ein gerichtliches Verfahren nötig wird. Wir sagen Ihnen nach der ersten Prüfung, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Ist das Vorgehen berechtigt, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Anwaltskosten zu tragen.
Wie lange dauert eine Löschung?
Eine begründete Beanstandung wird von den Portalen häufig innerhalb weniger Tage bis Wochen bearbeitet. Muss gerichtlich nachgeholfen werden, dauert es länger – im Eilverfahren aber meist nur wenige Wochen.
Kann ich gegen Bewertungen auf Kununu vorgehen?
Ja. Auch Arbeitgeberbewertungen müssen auf einem tatsächlichen Beschäftigungs- oder Bewerbungsverhältnis beruhen und dürfen keine unwahren Tatsachen enthalten. Bestreiten Sie den Kontakt, muss das Portal ihn bei der Verfasserin oder dem Verfasser überprüfen und Ihnen Belege weiterleiten; geschieht das nicht, ist die Bewertung zu entfernen.
Sollte ich auf eine negative Bewertung antworten?
Eine sachliche, kurze Antwort kann sinnvoll sein. Vermeiden Sie aber Details über die Person oder den Vorgang – das kann Datenschutz- oder Schweigepflichten verletzen. Wollen Sie die Bewertung löschen lassen, stimmen Sie die Antwort besser vorher mit uns ab.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir helfen Unternehmen und Selbstständigen bei schlechten Bewertungen aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Eine Bewertung schadet Ihnen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.