Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Datenschutzrecht

Wir begleiten Ihr Unternehmen zu einem Datenschutz, der zur DSGVO passt – mit Dokumentation, die zu Ihren Prozessen passt, Verträgen mit Dienstleistern und klaren Abläufen für Auskunftsersuchen und Datenpannen. Und wir vertreten Sie, wenn es Ärger mit Behörden, Betroffenen oder Wettbewerbern gibt.

DSGVO & BDSG
europäisches und deutsches Recht
72 h
Meldefrist bei Datenpannen im Blick
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Datenschutzrecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Datenschutzrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Unternehmen, Start-ups, Online-Händler, Agenturen und Technologieanbieter in ganz Deutschland – vom ersten DSGVO-Check bis zur Vertretung im Bußgeldverfahren. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Datenschutz scheitert in der Praxis selten an fehlendem Willen, sondern an Dokumenten, die nicht zur Wirklichkeit passen. Wir schauen uns deshalb zuerst an, welche Daten Sie tatsächlich verarbeiten – und bauen darauf Datenschutzerklärungen, Verträge und Abläufe, die Ihr Team versteht und anwenden kann. Wirtschaftlich sinnvoll statt maximal aufwendig.

Datenschutz ist mit anderen Themen eng verbunden: mit dem Softwarerecht bei SaaS und Cloud-Diensten, mit dem KI-Recht beim Einsatz von KI-Tools und mit dem Wettbewerbsrecht, weil auch Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen können. Wir behalten den Zusammenhang im Blick.

Leistungen

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Wir prüfen, wo Ihr Unternehmen steht, und bringen Dokumentation und Prozesse auf den Stand, den die DSGVO verlangt – mit Augenmaß.

Datenschutzerklärungen für Website, Shop und App sowie Cookie-Banner und Tracking, die rechtlich und technisch zusammenpassen.

Verträge mit Dienstleistern, gemeinsame Verantwortlichkeit und Datenübermittlungen in die USA und andere Drittländer.

Neue Produkte und Tools von Anfang an datenschutzkonform gestalten – Privacy by Design statt nachträglicher Reparatur.

Von der Bewerbung bis zum Austritt: Datenschutz im Arbeitsverhältnis rechtssicher regeln.

Wir beantworten Auskunftsersuchen, managen Datenpannen und vertreten Sie gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Schadensersatzforderungen, Abmahnungen und Auskunftsklagen: Wir setzen Ihre Rechte durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Datenschutzrecht

  1. 01 / 07

    DSGVO-Compliance

    Wir prüfen, wo Ihr Unternehmen steht, und bringen Dokumentation und Prozesse auf den Stand, den die DSGVO verlangt – mit Augenmaß.

    • DSGVO-Check
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Löschkonzepte
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    DSGVO-Check

    Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Datenverarbeitungen, Dienstleister und Dokumente und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht – priorisiert nach Risiko.

    Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    Das Verarbeitungsverzeichnis ist die Grundlage Ihrer Datenschutzorganisation und wird von Aufsichtsbehörden häufig als Erstes angefordert. Wir erstellen es mit Ihnen so, dass es pflegbar bleibt.

    Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Löschkonzepte

    Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage, und Daten dürfen nicht länger gespeichert werden als nötig. Wir klären die Grundlagen und entwickeln Lösch- und Aufbewahrungsregeln, die gesetzliche Pflichten berücksichtigen.

    Datenschutz-Folgenabschätzung

    Bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko – etwa umfangreicher Überwachung oder dem Einsatz neuer Technologien – ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben. Wir prüfen, ob sie nötig ist, und erstellen sie mit Ihnen.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 07

    Datenschutz­erklärungen, Cookies und Tracking

    Datenschutzerklärungen für Website, Shop und App sowie Cookie-Banner und Tracking, die rechtlich und technisch zusammenpassen.

    • Datenschutzerklärungen
    • Cookie-Banner und Consent Management
    • Analyse, Pixel und Online-Marketing
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Datenschutzerklärungen

    Für Websites, Online-Shops, Apps und Plattformen, aber auch für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte und Bewerbende: Wir formulieren Informationen, die vollständig, verständlich und an Ihre tatsächlichen Verarbeitungen angepasst sind.

    Cookie-Banner und Consent Management

    Für nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien brauchen Sie eine Einwilligung. Wir prüfen Ihr Consent-Tool, die Gestaltung des Banners und die technische Umsetzung – denn ein Banner, das nicht wirkt, schützt nicht.

    Analyse, Pixel und Online-Marketing

    Google Analytics, Conversion-Tracking, Marketing-Pixel, Newsletter und Remarketing: Wir zeigen, was mit welcher Rechtsgrundlage zulässig ist und welche Alternativen es gibt.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 07

    Auftrags­verarbeitung und Daten­transfers

    Verträge mit Dienstleistern, gemeinsame Verantwortlichkeit und Datenübermittlungen in die USA und andere Drittländer.

    • Auftragsverarbeitungsverträge
    • Gemeinsame Verantwortlichkeit
    • Internationale Datentransfers
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Auftragsverarbeitungsverträge

    Setzen Sie Cloud-Anbieter, SaaS-Tools, Agenturen oder IT-Dienstleister ein, brauchen Sie in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Wir prüfen die Verträge Ihrer Anbieter und erstellen eigene – auch, wenn Sie selbst Auftragsverarbeiter sind.

    Gemeinsame Verantwortlichkeit

    Entscheiden mehrere Unternehmen gemeinsam über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung, etwa bei Kooperationen oder Social-Media-Fanpages, müssen sie ihre Pflichten vertraglich aufteilen. Wir gestalten diese Vereinbarungen.

    Internationale Datentransfers

    Für Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums braucht es eine Grundlage – etwa einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln mit einer Bewertung der Risiken im Zielland. Wir prüfen, was für Ihre Dienstleister gilt.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 07

    Datenschutz bei Software, Cloud und KI

    Neue Produkte und Tools von Anfang an datenschutzkonform gestalten – Privacy by Design statt nachträglicher Reparatur.

    • Software, SaaS und Apps
    • KI-Anwendungen
    • Datenanalyse und Automatisierung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Software, SaaS und Apps

    Wir begleiten die Entwicklung digitaler Produkte und prüfen Datenflüsse, Rollen und Standardeinstellungen, bevor sie in Code gegossen sind.

    KI-Anwendungen

    Ob eigene KI-Funktion oder externer KI-Dienst: Wir klären, welche Daten verarbeitet werden dürfen, welche Rechtsgrundlage trägt und was in Verträgen mit Anbietern stehen muss.

    Datenanalyse und Automatisierung

    Für Profiling und automatisierte Entscheidungen gelten besondere Regeln. Wir zeigen, wo die Grenzen liegen und wie Sie Transparenz herstellen.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 07

    Beschäftigten­datenschutz

    Von der Bewerbung bis zum Austritt: Datenschutz im Arbeitsverhältnis rechtssicher regeln.

    • Bewerbungsverfahren und Personalakte
    • Kontrolle, Zeiterfassung und Videoüberwachung
    • Fotos, Homeoffice und interne Richtlinien
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Bewerbungsverfahren und Personalakte

    Wir klären, welche Daten Sie wie lange speichern dürfen und wie Bewerbende und Beschäftigte informiert werden.

    Kontrolle, Zeiterfassung und Videoüberwachung

    Zeiterfassung, Protokollierung von IT-Systemen oder Videoüberwachung greifen in die Rechte der Beschäftigten ein. Wir prüfen, was verhältnismäßig ist, und gestalten die nötigen Regelungen.

    Fotos, Homeoffice und interne Richtlinien

    Mitarbeiterfotos auf der Website, private Geräte und mobiles Arbeiten: Wir erstellen Richtlinien und Einwilligungen, die im Alltag funktionieren.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 07

    Betroffenen­rechte, Datenpannen und Behörden

    Wir beantworten Auskunftsersuchen, managen Datenpannen und vertreten Sie gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden.

    • Auskunft, Löschung und Widerspruch
    • Datenpannen
    • Anfragen, Prüfungen und Bußgeldverfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Auskunft, Löschung und Widerspruch

    Betroffene haben Rechte auf Auskunft und Kopie, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Anträge sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beantworten. Wir beantworten die Ersuchen, prüfen die Identität und wehren offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge ab.

    Datenpannen

    Ist es zu einer Datenschutzverletzung gekommen, muss sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden; bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Wir bewerten das Risiko, übernehmen die Meldung und helfen, Schäden zu begrenzen.

    Anfragen, Prüfungen und Bußgeldverfahren

    Wir antworten auf Anfragen und Beschwerden, begleiten Prüfungen der Aufsichtsbehörde und verteidigen Sie in Bußgeldverfahren – auch vor Gericht.

    Beratung anfragen
  7. 07 / 07

    Datenschutz­rechtliche Streitigkeiten

    Schadensersatzforderungen, Abmahnungen und Auskunftsklagen: Wir setzen Ihre Rechte durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

    • Schadensersatz nach der DSGVO
    • Abmahnungen von Wettbewerbern
    • Auskunftsansprüche als Druckmittel
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Schadensersatz nach der DSGVO

    Wer durch einen Datenschutzverstoß einen Schaden erleidet, kann Ersatz verlangen – auch für immaterielle Schäden. Der Schaden muss aber dargelegt werden. Wir prüfen Forderungen und vertreten Sie – ob Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren.

    Abmahnungen von Wettbewerbern

    Datenschutzverstöße können auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, etwa von Mitbewerbern. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und verhandeln eine wirtschaftliche Lösung.

    Auskunftsansprüche als Druckmittel

    Auskunftsersuchen werden häufig in arbeitsrechtlichen oder anderen Konflikten eingesetzt. Wir beantworten sie korrekt und behalten die Strategie im Gesamtkonflikt im Blick.

    Beratung anfragen
  8. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zum Datenschutzrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was regelt das Datenschutzrecht?
Das Datenschutzrecht regelt, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte die betroffenen Personen haben. Wichtigste Grundlagen sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und für Cookies und Endgeräte das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Gilt die DSGVO für jedes Unternehmen?
Ja, für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von seiner Größe. Kleine Unternehmen sind nur von wenigen Pflichten ausgenommen; Datenschutzerklärung, Verträge mit Dienstleistern und der Umgang mit Betroffenenrechten betreffen alle.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland in der Regel dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – unabhängig von der Personenzahl etwa dann, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder die Kerntätigkeit in umfangreicher Überwachung oder der Verarbeitung besonders sensibler Daten besteht. Wir prüfen, ob die Pflicht für Sie gilt.
Braucht jede Website einen Cookie-Banner?
Nein. Ein Banner zur Einwilligung brauchen Sie nur, wenn Sie Cookies oder ähnliche Technologien einsetzen, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Analyse oder Marketing. Eine Datenschutzerklärung braucht dagegen praktisch jede Website.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein Vertrag mit einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – etwa ein Hosting-, Cloud- oder Newsletter-Anbieter. Die DSGVO schreibt vor, was darin geregelt sein muss.
Dürfen Daten in die USA übermittelt werden?
Ja, wenn eine Grundlage besteht. Für zertifizierte US-Unternehmen gilt das EU-US Data Privacy Framework; sonst kommen insbesondere Standardvertragsklauseln in Betracht, verbunden mit einer Bewertung der Risiken im Zielland.
Was müssen wir bei einer Datenpanne tun?
Den Vorfall eindämmen, dokumentieren und das Risiko bewerten. Besteht ein Risiko für die Betroffenen, ist die Verletzung in der Regel binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden, bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren.
Wie schnell muss ich eine Auskunft erteilen?
Unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats. In komplexen Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden – die Verlängerung muss aber innerhalb des ersten Monats begründet mitgeteilt werden.
Was droht bei Datenschutzverstößen?
Bußgelder der Aufsichtsbehörden, die sich am Umsatz bemessen können, Schadensersatzforderungen Betroffener und Abmahnungen von Wettbewerbern. Hinzu kommt oft ein Reputationsschaden. Eine solide Dokumentation verringert alle diese Risiken.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten Unternehmen im Datenschutzrecht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Datenschutzrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.