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Ihre Kanzlei für Medienregulierung

Medienstaatsvertrag, Digital Services Act und Medienaufsicht: Wir ordnen digitale Medienangebote und Plattformen regulatorisch ein, gestalten Prozesse zur Content-Moderation und vertreten Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden.

MStV & DSA
deutsches und europäisches Recht
Plattformen
Intermediäre, Netzwerke, Portale
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Medienregulierung – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Medienrecht und Medienregulierung mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Medienunternehmen, Plattformbetreiber, Streaming- und Content-Anbieter sowie Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Digitale Medienangebote unterliegen heute zwei Regelwerken zugleich: dem deutschen Medienstaatsvertrag, der Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste reguliert, und dem europäischen Digital Services Act, der Vermittlungsdiensten Pflichten zu Meldeverfahren, Content-Moderation und Transparenz auferlegt. Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, wie Ihr Angebot gestaltet ist – wir prüfen das, bevor Pflichten zum Problem werden.

Regulierung wirkt sich unmittelbar auf Produkt, Technik und Prozesse aus. Wir arbeiten deshalb eng mit Ihren Produkt- und Rechtsteams zusammen und verbinden die regulatorische Prüfung mit Fragen aus dem Rundfunkrecht, dem Datenschutz- und IT-Recht und dem Social-Media-Recht.

Leistungen

Unsere Leistungen in der Medienregulierung

Wir ordnen Ihr Angebot nach dem Medienstaatsvertrag ein und zeigen, welche Pflichten daraus folgen.

Wir prüfen, ob und wie der DSA für Ihren Dienst gilt, und setzen die Pflichten praxistauglich um.

Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale haben besondere Pflichten zur Vielfaltssicherung und Transparenz.

Wir übernehmen die Kommunikation mit Landesmedienanstalten und anderen Aufsichtsbehörden und vertreten Sie in Verfahren.

Werbung, Sortierkriterien, Moderationsentscheidungen und KI-generierte Inhalte: Wir gestalten Ihre Nutzerinformationen nach den Vorgaben.

Wir gestalten Moderationsrichtlinien und Prozesse, die rechtliche Vorgaben erfüllen und im Alltag funktionieren.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie in der Medienregulierung

  1. 01 / 06

    Medien­staatsvertrag

    Wir ordnen Ihr Angebot nach dem Medienstaatsvertrag ein und zeigen, welche Pflichten daraus folgen.

    • Einordnung digitaler Medienangebote
    • Medienplattformen und Benutzeroberflächen
    • Journalistische Sorgfalt in Online-Medien
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Einordnung digitaler Medienangebote

    Rundfunk, rundfunkähnliches Telemedium, Medienplattform, Benutzeroberfläche, Medienintermediär oder Video-Sharing-Dienst: Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Pflichten. Wir bestimmen, wo Ihr Angebot steht.

    Medienplattformen und Benutzeroberflächen

    Wer Rundfunk- und Medienangebote zu einem Gesamtangebot bündelt oder eine Übersicht darüber anbietet, muss Regeln zur Auffindbarkeit, Zugangsfreiheit und Transparenz beachten.

    Journalistische Sorgfalt in Online-Medien

    Auch redaktionelle Online-Angebote unterliegen journalistischen Sorgfaltspflichten, über die – soweit sie nicht der Selbstkontrolle des Presserats unterliegen – die Landesmedienanstalten wachen. Wir beraten zu Pflichtangaben, Sorgfaltsstandards und dem Umgang mit Beschwerden.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Digital Services Act

    Wir prüfen, ob und wie der DSA für Ihren Dienst gilt, und setzen die Pflichten praxistauglich um.

    • Anwendungsbereich
    • Melde- und Abhilfeverfahren
    • Beschwerdemanagement und Transparenz
    • Aufsicht
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Anwendungsbereich

    Der DSA gilt für Vermittlungsdienste – von Hosting-Anbietern über Online-Plattformen bis zu sehr großen Plattformen und Suchmaschinen. Die Pflichten steigen mit der Kategorie. Eine bloße Unternehmenswebsite fällt in der Regel nicht darunter, eine Kommentarfunktion oder ein Marktplatz unter Umständen schon.

    Melde- und Abhilfeverfahren

    Hosting-Dienste müssen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte zu melden, und Entscheidungen über Löschung oder Sperrung begründen. Wir gestalten diese Prozesse.

    Beschwerdemanagement und Transparenz

    Online-Plattformen brauchen ein internes Beschwerdemanagement, müssen auf außergerichtliche Streitbeilegung hinweisen und Transparenzberichte veröffentlichen; Kleinst- und Kleinunternehmen sind von vielen dieser Pflichten ausgenommen. Wir erstellen die nötigen Dokumente und Abläufe.

    Aufsicht

    In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste zuständig, für sehr große Plattformen die Europäische Kommission. Wir begleiten Sie bei Anfragen und Verfahren.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Plattform- und Intermediärs­regulierung

    Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale haben besondere Pflichten zur Vielfaltssicherung und Transparenz.

    • Medienintermediäre
    • Video-Sharing-Dienste
    • Neue Plattformmodelle
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Medienintermediäre

    Dienste, die journalistisch-redaktionelle Inhalte Dritter aggregieren, auswählen und präsentieren, müssen offenlegen, nach welchen Kriterien sie das tun, und dürfen einzelne Angebote nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund systematisch benachteiligen.

    Video-Sharing-Dienste

    Videoportale müssen unter anderem Kinder und Jugendliche schützen und Meldeverfahren für bestimmte rechtswidrige Inhalte vorhalten.

    Neue Plattformmodelle

    Wir prüfen neue Plattformkonzepte frühzeitig darauf, welche Kategorie greift – damit Regulierung in die Produktarchitektur einfließt statt sie nachträglich ändern zu müssen.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Medienaufsicht

    Wir übernehmen die Kommunikation mit Landesmedienanstalten und anderen Aufsichtsbehörden und vertreten Sie in Verfahren.

    • Stellungnahmen und Anhörungen
    • Anzeige- und Zulassungsverfahren
    • Verteidigung gegen Beanstandungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Stellungnahmen und Anhörungen

    Wir bereiten Stellungnahmen vor, die Ihr Angebot zutreffend beschreiben und rechtlich überzeugend einordnen.

    Anzeige- und Zulassungsverfahren

    Wo Ihr Angebot angezeigt oder zugelassen werden muss, begleiten wir das Verfahren bis zum Abschluss.

    Verteidigung gegen Beanstandungen

    Beanstandet die Aufsicht Ihr Angebot oder droht ein Bußgeld, prüfen wir den Vorwurf und verteidigen Sie – außergerichtlich, vor den Verwaltungsgerichten und im Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Kennzeichnungs- und Transparenz­pflichten

    Werbung, Sortierkriterien, Moderationsentscheidungen und KI-generierte Inhalte: Wir gestalten Ihre Nutzerinformationen nach den Vorgaben.

    • Kennzeichnung kommerzieller Inhalte
    • Transparenz von Empfehlungssystemen
    • KI-generierte Inhalte
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Kennzeichnung kommerzieller Inhalte

    Werbung muss als solche erkennbar sein – im Programm, in Telemedien und auf Plattformen. Online-Plattformen müssen zudem anzeigen, wer hinter einer Anzeige steht und warum sie ausgespielt wird.

    Transparenz von Empfehlungssystemen

    Plattformen müssen in ihren Nutzungsbedingungen erklären, nach welchen Hauptparametern Inhalte sortiert und empfohlen werden. Wir prüfen Ihre Formulierungen und Benutzeroberflächen.

    KI-generierte Inhalte

    Die europäische KI-Verordnung sieht Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor, etwa für Deepfakes. Wir prüfen, welche Kennzeichnung für Ihre Inhalte erforderlich ist.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Content-Moderation

    Wir gestalten Moderationsrichtlinien und Prozesse, die rechtliche Vorgaben erfüllen und im Alltag funktionieren.

    • Moderationsrichtlinien und Nutzungsbedingungen
    • Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
    • Begründung, Beschwerde und Dokumentation
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Moderationsrichtlinien und Nutzungsbedingungen

    Was auf Ihrer Plattform erlaubt ist, muss klar und verständlich in den Nutzungsbedingungen stehen. Wir formulieren Regeln, die durchsetzbar sind und den Grundrechten der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung tragen.

    Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

    Wir entwickeln Prüfschemata für Ihr Moderationsteam – vom Persönlichkeits- und Äußerungsrecht bis zum Urheberrecht – und stehen für Grenzfälle zur Verfügung.

    Begründung, Beschwerde und Dokumentation

    Löschungen und Sperrungen müssen begründet, überprüfbar und dokumentiert sein. Wir gestalten die Abläufe so, dass sie einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung standhalten können.

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  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zur Medienregulierung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was versteht man unter Medienregulierung?
Medienregulierung umfasst die gesetzlichen Vorgaben und die behördliche Aufsicht über Rundfunk, Telemedien, Medienplattformen und digitale Vermittlungsdienste. Sie soll Meinungsvielfalt, Transparenz und den Schutz von Nutzerinnen und Nutzern sichern. Die wichtigsten Regelwerke sind der Medienstaatsvertrag und der europäische Digital Services Act.
Wer braucht Beratung zur Medienregulierung?
Medienunternehmen, Streaming- und Content-Anbieter, Betreiber von Plattformen, sozialen Netzwerken, Videoportalen und Suchmaschinen – und jedes Unternehmen, das Inhalte Dritter speichert, vermittelt oder zugänglich macht, etwa über Kommentarfunktionen oder Marktplätze.
Was ist ein Medienintermediär?
Ein Dienst, der auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, auswählt und allgemein zugänglich präsentiert, ohne sie zu einem eigenen Gesamtangebot zusammenzufassen – typischerweise Suchmaschinen und soziale Netzwerke.
Gilt der Digital Services Act für meine Website?
Eine reine Unternehmenswebsite in der Regel nicht. Sobald Sie aber Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern speichern und öffentlich zugänglich machen – etwa Bewertungen, Kommentare oder Angebote auf einem Marktplatz –, können Pflichten aus dem DSA bestehen.
Wer überwacht die Einhaltung des Digital Services Act?
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste zentral zuständig, für einzelne Pflichten sind zudem die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen beaufsichtigt die Europäische Kommission.
Welche Pflichten gelten bei der Content-Moderation?
Je nach Dienst: Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte, begründete Entscheidungen über Löschungen und Sperrungen, ein internes Beschwerdemanagement, Hinweise auf außergerichtliche Streitbeilegung und regelmäßige Transparenzberichte.
Wann sollte ein neues Medienangebot geprüft werden?
Am besten in der Konzeptphase, spätestens vor dem Launch. Regulatorische Anforderungen beeinflussen Produktarchitektur, Prozesse und Verträge – nachträgliche Änderungen sind meist teurer.
Was tun, wenn sich eine Landesmedienanstalt meldet?
Die Anfrage sorgfältig prüfen und fristgerecht beantworten. Die erste Stellungnahme hat großen Einfluss darauf, wie die Behörde Ihr Angebot einordnet – lassen Sie sich vorher beraten.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten Unternehmen in der Medienregulierung aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen in der Medienregulierung?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.