Wir ordnen Ihr Angebot nach dem Medienstaatsvertrag ein und zeigen, welche Pflichten daraus folgen.

Ihre Kanzlei für Medienregulierung
Medienstaatsvertrag, Digital Services Act und Medienaufsicht: Wir ordnen digitale Medienangebote und Plattformen regulatorisch ein, gestalten Prozesse zur Content-Moderation und vertreten Sie gegenüber den Aufsichtsbehörden.
- MStV & DSA
- deutsches und europäisches Recht
- Plattformen
- Intermediäre, Netzwerke, Portale
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Medienregulierung – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Medienrecht und Medienregulierung mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Medienunternehmen, Plattformbetreiber, Streaming- und Content-Anbieter sowie Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Digitale Medienangebote unterliegen heute zwei Regelwerken zugleich: dem deutschen Medienstaatsvertrag, der Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste reguliert, und dem europäischen Digital Services Act, der Vermittlungsdiensten Pflichten zu Meldeverfahren, Content-Moderation und Transparenz auferlegt. Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, wie Ihr Angebot gestaltet ist – wir prüfen das, bevor Pflichten zum Problem werden.
Regulierung wirkt sich unmittelbar auf Produkt, Technik und Prozesse aus. Wir arbeiten deshalb eng mit Ihren Produkt- und Rechtsteams zusammen und verbinden die regulatorische Prüfung mit Fragen aus dem Rundfunkrecht, dem Datenschutz- und IT-Recht und dem Social-Media-Recht.
Unsere Leistungen in der Medienregulierung
Wir prüfen, ob und wie der DSA für Ihren Dienst gilt, und setzen die Pflichten praxistauglich um.
Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale haben besondere Pflichten zur Vielfaltssicherung und Transparenz.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Landesmedienanstalten und anderen Aufsichtsbehörden und vertreten Sie in Verfahren.
Werbung, Sortierkriterien, Moderationsentscheidungen und KI-generierte Inhalte: Wir gestalten Ihre Nutzerinformationen nach den Vorgaben.
Wir gestalten Moderationsrichtlinien und Prozesse, die rechtliche Vorgaben erfüllen und im Alltag funktionieren.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Medienregulierung
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie in der Medienregulierung
- 01 / 06
Medienstaatsvertrag
- 02 / 06
Digital Services Act
- 03 / 06
Plattform- und Intermediärsregulierung
- 04 / 06
Medienaufsicht
- 05 / 06
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten
- 06 / 06
Content-Moderation
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Häufige Fragen zur Medienregulierung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Was versteht man unter Medienregulierung?
Wer braucht Beratung zur Medienregulierung?
Was ist ein Medienintermediär?
Gilt der Digital Services Act für meine Website?
Wer überwacht die Einhaltung des Digital Services Act?
Welche Pflichten gelten bei der Content-Moderation?
Wann sollte ein neues Medienangebot geprüft werden?
Was tun, wenn sich eine Landesmedienanstalt meldet?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen in der Medienregulierung?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












