
Markenrecherche und Markenanmeldung
In sechs Schritten zur Anmeldung: Wir prüfen Ihr Zeichen, formulieren das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und begleiten die Anmeldung bis zur Eintragung.
Ihre Marke in sieben Schritten
Beantworten Sie ein paar Fragen – rechts sehen Sie laufend, was Ihre Anmeldung kostet.
Erst prüfen, dann investieren
DPMA und EUIPO prüfen bei der Anmeldung nur, ob Ihr Zeichen überhaupt als Marke taugen kann – etwa ob es unterscheidungskräftig ist und nicht bloß beschreibt. Ob bereits jemand ältere Rechte an einem gleichen oder ähnlichen Zeichen hat, prüfen sie nicht.
Das zeigt sich oft erst später: durch einen Widerspruch gegen Ihre Eintragung oder eine Abmahnung, wenn Produkte, Verpackungen und Werbung längst produziert sind. Eine Recherche vor der Anmeldung macht dieses Risiko sichtbar – und wir sagen Ihnen, wie Sie damit umgehen: anmelden, das Zeichen anpassen oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enger fassen.
Weil wir auch Markenverletzungen und Widerspruchsverfahren führen, wissen wir, worauf es später ankommt – und formulieren Ihre Anmeldung von Anfang an so, dass sie sich durchsetzen lässt.
Häufige Fragen zur Markenanmeldung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Brauche ich vor der Anmeldung eine Recherche?
Rechtlich nicht – die Ämter prüfen bei der Anmeldung nicht, ob ältere Marken entgegenstehen. Genau das ist das Risiko: Inhaber älterer Rechte können nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen oder Sie später auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Eine Recherche zeigt vor der Investition in Name, Logo und Verpackung, wie groß dieses Risiko ist.
Wonach suchen Sie bei der Recherche?
Nicht nur nach identischen Marken: Konflikte entstehen in der Praxis oft schon bei ähnlichen Zeichen – etwa bei klanglich oder bildlich verwechselbaren Namen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Wir recherchieren deshalb auch ähnliche ältere Marken, werten die Treffer aus und schätzen das Risiko für Sie ein.
Deutsche Marke oder Unionsmarke?
Die deutsche Marke schützt Ihr Zeichen in Deutschland und ist günstiger. Die Unionsmarke gilt mit einer Anmeldung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten – sinnvoll, wenn Sie in mehreren EU-Ländern verkaufen oder es planen. Sie kann allerdings schon an einem älteren Recht in einem einzigen Mitgliedstaat scheitern. Wir beraten Sie, welcher Weg zu Ihren Plänen passt.
Was sind Nizza-Klassen?
Waren und Dienstleistungen sind international in 45 Klassen eingeteilt (Nizza-Klassifikation). Ihre Marke ist nur für die Waren und Dienstleistungen geschützt, die Sie anmelden. Die Zahl der Klassen bestimmt die Amtsgebühren – beim DPMA sind drei Klassen in der Grundgebühr enthalten, beim EUIPO eine.
Wie lange dauert die Eintragung?
Beim DPMA dauert die Eintragung meist einige Monate; gegen eine Zusatzgebühr von 200 € lässt sich die Prüfung beschleunigen. Beim EUIPO folgt auf die Prüfung eine dreimonatige Widerspruchsfrist, bevor die Marke eingetragen wird. Ab der Anmeldung besteht bereits ein Prioritätsrecht.
Wie lange gilt der Markenschutz?
Eine eingetragene Marke ist zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Durchsetzung ist, dass Sie die Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von fünf Jahren auch tatsächlich benutzen.
Kann ich meine Marke später international ausdehnen?
Ja. Auf Grundlage einer deutschen Marke oder Unionsmarke können Sie über die WIPO eine internationale Registrierung für weitere Länder beantragen. Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Anmeldung können Sie dabei deren Priorität in Anspruch nehmen.
Ihre Marke, sauber angemeldet.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft Ihre Markenanmeldung ab
Anfrage senden
Sie nennen uns Ihr Zeichen, das Schutzgebiet und die Waren oder Dienstleistungen, für die Sie es nutzen wollen.
Recherche und Prüfung
Wir prüfen die Schutzfähigkeit und – je nach Paket – recherchieren ältere Marken und bewerten das Risiko.
Verzeichnis abstimmen
Wir formulieren das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und stimmen es mit Ihnen ab.
Anmeldung
Wir melden Ihre Marke elektronisch beim Amt an und übernehmen die Kommunikation im Verfahren.
Eintragung
Sie erhalten die Eintragungsurkunde. Auf Wunsch überwachen wir Ihre Marke anschließend auf neue Konflikte.










