Falsche Fakten in einem Bericht müssen Sie nicht hinnehmen. Wir setzen Unterlassung, Richtigstellung und Gegendarstellung durch.

Ihre Kanzlei für Presserecht
Ein falscher oder einseitiger Bericht kann Ihren Ruf über Jahre prägen. Wir gehen dagegen vor – mit Abmahnung, Gegendarstellung oder einstweiliger Verfügung – und prüfen für Redaktionen Beiträge, bevor sie erscheinen.
- Hamburg
- Sitz am Pressestandort
- Eilverfahren
- einstweilige Verfügungen
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Presserecht – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Presserecht mit Sitz in Hamburg. Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens, über die berichtet wird – und wir beraten Redaktionen, Verlage und Agenturen, die selbst veröffentlichen. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Die Pressefreiheit ist weit, aber nicht grenzenlos. Unwahre Tatsachenbehauptungen, eine Verdachtsberichterstattung ohne ausreichende Grundlage oder Berichte aus der Privatsphäre müssen Sie nicht hinnehmen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut: Wir prüfen jede Aussage darauf, ob sie eine Tatsache oder eine Meinung ist und ob sie Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt – und wählen dann den Weg, der Ihr Ziel am wirksamsten erreicht.
Kommt es zum Verfahren, vertreten wir Sie regelmäßig vor den Hamburger Pressekammern und bundesweit vor den spezialisierten Kammern und Senaten. Erscheint der Bericht auch in sozialen Netzwerken oder wird er in Suchmaschinen angezeigt, gehen wir im Social-Media-Recht gleich mit dagegen vor.
Unsere Leistungen im Presserecht
Medien dürfen über einen Verdacht berichten – aber nur unter engen Voraussetzungen. Wir prüfen, ob sie eingehalten sind, und gehen gegen Vorverurteilungen vor.
Ehrverletzende Darstellungen, Schmähkritik und Eingriffe in die Persönlichkeit – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.
Berichte über Familie, Gesundheit, Beziehungen oder das Privatleben sind nur ausnahmsweise erlaubt. Wir gehen gegen die Veröffentlichung privater Informationen vor.
Wir mahnen rechtswidrige Berichte ab – und wehren unberechtigte presserechtliche Abmahnungen gegen Sie ab.
Für Redaktionen, Verlage, Unternehmen, Autorinnen und Autoren: Wir prüfen Beiträge vor der Veröffentlichung und machen konkrete Formulierungsvorschläge.
Wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch – oder verteidigen Sie gegen presserechtliche Klagen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Presserecht
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
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So unterstützen wir Sie im Presserecht
- 01 / 07
Unwahre Tatsachenbehauptungen
- 02 / 07
Verdachtsberichterstattung
- 03 / 07
Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- 04 / 07
Privat- und Intimsphäre
- 05 / 07
Abmahnungen
- 06 / 07
Vorprüfung von Veröffentlichungen
- 07 / 07
Gerichtsverfahren
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge zum Presserecht
- 2016Böhmermann als Buhmann? Context does matter!
Was regelt das Presserecht?
Was kann ich gegen einen falschen Zeitungsartikel tun?
Was ist der Unterschied zwischen Gegendarstellung und Richtigstellung?
Darf die Presse über einen Verdacht berichten?
Muss ich auf eine Presseanfrage antworten?
Darf mein Name in einem Bericht genannt werden?
Können auch Unternehmen gegen Presseberichte vorgehen?
Kann ich einen alten Artikel löschen lassen?
Prüfen Sie auch Beiträge für Redaktionen?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Presserecht?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












