Copyright-Zeichen auf gelbem Hintergrund

Ihre Kanzlei für Urheberrecht

Wir sichern Ihre Rechte an Fotos, Texten, Musik und Filmen, gestalten Ihre Lizenzverträge und gehen gegen unerlaubte Nutzung vor – oder wehren unberechtigte Abmahnungen ab. Bundesweit, persönlich oder per Videocall.

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Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
100+
juristische Fachbeiträge
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Urheberrecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Urheberrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Fotografinnen und Fotografen, Musikschaffende, Labels, Film- und Videoproduktionen, Autorinnen und Autoren, Verlage, Agenturen und Unternehmen in ganz Deutschland. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Das Urheberrecht schützt kreative Werke, ohne dass Sie etwas anmelden müssen: Ein Foto, ein Text, ein Song oder ein Video ist geschützt, sobald es entstanden ist. Entscheidend ist deshalb, wer welche Rechte daran hat – und was Verträge dazu regeln. Wir klären das für Sie, setzen Ihre Ansprüche bei Verletzungen durch und verteidigen Sie, wenn Ihnen selbst eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Wenn nötig, vor Gericht: regelmäßig vor den Hamburger Gerichten und bundesweit vor den spezialisierten Kammern für Urheberrecht.

Oft hängen urheberrechtliche Fragen mit anderen Schutzrechten zusammen: Ein Logo kann zugleich als Marke, eine Produktgestaltung als Design geschützt sein. Bei Bildern von Personen kommt das Recht am eigenen Bild hinzu. Weil wir alle Bereiche des geistigen Eigentums abdecken, sehen wir Ihren Fall als Ganzes.

Leistungen

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Ihr Foto, Text, Song oder Video wird ohne Erlaubnis genutzt? Wir setzen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Wir prüfen Abmahnungen wegen Fotos, Musik, Videos oder Texten, verhandeln die Forderung und verteidigen Sie, wenn die Gegenseite vor Gericht zieht.

Wer darf Ihr Werk wie lange, wo und wofür nutzen – und zu welcher Vergütung? Wir gestalten und prüfen Lizenzverträge für Urheberinnen und Urheber ebenso wie für Unternehmen, die Werke nutzen.

Für Fotografinnen und Fotografen, Models, Agenturen und Unternehmen: Bildrechte klären, Model-Releases gestalten und gegen unerlaubte Veröffentlichungen vorgehen.

Für Musikschaffende, Produzentinnen und Produzenten, Labels und Filmproduktionen: Verträge, Rechteklärung und Vorgehen gegen unerlaubte Nutzung.

Für Autorinnen, Autoren und Verlage: Verlagsverträge prüfen und gestalten, Honorare klären und Konflikte lösen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
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Im Detail

So unterstützen wir Sie im Urheberrecht

  1. 01 / 06

    Urheberrechts­verletzungen verfolgen

    Ihr Foto, Text, Song oder Video wird ohne Erlaubnis genutzt? Wir setzen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

    • Dokumentation und Prüfung der Rechtsverletzung
    • Abmahnung mit Unterlassungs- und Zahlungsforderung
    • Schadensersatz nach der Lizenzanalogie
    • Einstweilige Verfügung und Klage
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Dokumentation und Prüfung der Rechtsverletzung

    Bevor wir tätig werden, sichern wir die Nutzung beweiskräftig, etwa mit Screenshots und Abrufprotokollen, und klären, wem welche Rechte zustehen. Bei Fotos ist das häufig die Fotografin oder der Fotograf selbst, bei Auftragsproduktionen kann es auch eine Agentur oder ein Unternehmen sein, dem Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

    Abmahnung mit Unterlassungs- und Zahlungsforderung

    Mit der Abmahnung fordern wir die Gegenseite auf, die Nutzung einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Ist die Abmahnung berechtigt und ordnungsgemäß, muss der Verletzer in der Regel auch die Anwaltskosten erstatten – gegenüber Privatpersonen allerdings oft nur in gesetzlich begrenzter Höhe.

    Schadensersatz nach der Lizenzanalogie

    Meist berechnen wir den Schaden danach, was eine angemessene Lizenz für die Nutzung gekostet hätte – die sogenannte Lizenzanalogie. Fehlt die Urheberbenennung, kann ein Zuschlag hinzukommen. Wir orientieren uns an Ihren eigenen Lizenzpreisen oder an marktüblichen Honoraren und begründen die Forderung so, dass sie auch vor Gericht Bestand haben kann.

    Einstweilige Verfügung und Klage

    Reagiert die Gegenseite nicht, beantragen wir eine einstweilige Verfügung – eine gerichtliche Eilentscheidung, die die Nutzung schnell untersagt – oder erheben Klage auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung. Für das Eilverfahren ist Tempo wichtig: Wer nach Kenntnis der Verletzung zu lange wartet, riskiert, dass das Gericht die Dringlichkeit verneint.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Ab­mahnungen abwehren

    Wir prüfen Abmahnungen wegen Fotos, Musik, Videos oder Texten, verhandeln die Forderung und verteidigen Sie, wenn die Gegenseite vor Gericht zieht.

    • Prüfung der Berechtigung
    • Unterlassungserklärung anpassen
    • Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten prüfen
    • Verteidigung vor Gericht
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Prüfung der Berechtigung

    Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Wir prüfen, ob das Werk überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, ob die abmahnende Seite die Rechte nachweisen kann und ob Ihre Nutzung nicht doch erlaubt war – etwa über eine Lizenz, ein Zitat oder eine andere gesetzliche Ausnahme.

    Unterlassungserklärung anpassen

    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst. Wir formulieren eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, die nur so weit reicht wie nötig – damit Sie nicht für Jahre ein unnötig hohes Vertragsstrafenrisiko tragen.

    Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten prüfen

    Auch bei berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt. Wir prüfen den angesetzten Lizenzschaden und den Gegenstandswert und verhandeln eine wirtschaftlich vernünftige Lösung.

    Verteidigung vor Gericht

    Kommt es zum Verfahren, vertreten wir Sie gegen einstweilige Verfügungen und Klagen. Droht eine einstweilige Verfügung, kann eine vorsorglich hinterlegte Schutzschrift helfen, damit das Gericht auch Ihre Sicht kennt, bevor es entscheidet.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Lizenz- und Nutzungs­verträge

    Wer darf Ihr Werk wie lange, wo und wofür nutzen – und zu welcher Vergütung? Wir gestalten und prüfen Lizenzverträge für Urheberinnen und Urheber ebenso wie für Unternehmen, die Werke nutzen.

    • Einräumung von Nutzungsrechten
    • Angemessene Vergütung
    • Agentur-, Auftrags- und Buy-out-Verträge
    • Prüfung bestehender Verträge
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Einräumung von Nutzungsrechten

    Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar; eingeräumt werden Nutzungsrechte – einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt. Wir formulieren die Rechteeinräumung so, dass sie zu der geplanten Verwertung passt und keine Lücken lässt.

    Angemessene Vergütung

    Urheberinnen und Urheber haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Erweist sich die vereinbarte Vergütung im Verhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung als unverhältnismäßig niedrig, kann eine weitere Beteiligung verlangt werden. Wir berücksichtigen das bei der Vertragsgestaltung – auf Seiten der Kreativen wie auf Seiten der Verwerter.

    Agentur-, Auftrags- und Buy-out-Verträge

    Ob Corporate-Fotografie, Werbefilm oder Texte für die Website: Wir regeln, welche Rechte das auftraggebende Unternehmen erhält, wie mit Bearbeitungen und Rohdaten umzugehen ist und was bei einem vollständigen Rechteerwerb (Buy-out) zu beachten ist.

    Prüfung bestehender Verträge

    Sie haben einen Vertrag vorliegen und sind unsicher, was Sie unterschreiben? Wir prüfen ihn, erklären Ihnen die Risiken in verständlicher Sprache und schlagen konkrete Änderungen vor.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Fotorecht und Recht am eigenen Bild

    Für Fotografinnen und Fotografen, Models, Agenturen und Unternehmen: Bildrechte klären, Model-Releases gestalten und gegen unerlaubte Veröffentlichungen vorgehen.

    • Rechte an Fotografien
    • Recht am eigenen Bild
    • Model-Release und Einwilligungen
    • Bilder von Mitarbeitenden und Kunden
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Rechte an Fotografien

    Fotos sind urheberrechtlich geschützt – als Lichtbildwerke, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung sind, und als einfache Lichtbilder auch dann, wenn es sich um schlichte Schnappschüsse handelt. Wer sie nutzen will, braucht die Zustimmung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Wir beraten bei der Lizenzierung und verfolgen unerlaubte Nutzungen.

    Recht am eigenen Bild

    Wer auf einem Foto oder in einem Video erkennbar ist, entscheidet grundsätzlich selbst, ob und wie es veröffentlicht wird. Ausnahmen gelten etwa für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder für Menschen, die nur als Beiwerk erscheinen – stets vorbehaltlich einer Abwägung mit den berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Wir prüfen, ob eine Veröffentlichung zulässig ist, und setzen Unterlassung und gegebenenfalls Geldentschädigung durch.

    Model-Release und Einwilligungen

    Für Werbung und kommerzielle Nutzung brauchen Sie eine klare Einwilligung der abgebildeten Personen. Wir gestalten Model-Release-Verträge, die Umfang, Dauer und Vergütung eindeutig regeln – für Models ebenso wie für Fotografinnen, Fotografen und Agenturen.

    Bilder von Mitarbeitenden und Kunden

    Unternehmen nutzen Fotos und Videos von Mitarbeitenden für Website und Social Media. Wir zeigen, welche Einwilligungen Sie brauchen, was beim Ausscheiden einer Person gilt und wie das Recht am eigenen Bild mit dem Datenschutz zusammenspielt.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Musik- und Filmrecht

    Für Musikschaffende, Produzentinnen und Produzenten, Labels und Filmproduktionen: Verträge, Rechteklärung und Vorgehen gegen unerlaubte Nutzung.

    • Künstler-, Produzenten- und Labelverträge
    • Rechteklärung für Produktionen
    • Musik in Videos und Social Media
    • Verfolgung von Rechtsverletzungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Künstler-, Produzenten- und Labelverträge

    Wir prüfen und gestalten Verträge zwischen Musikschaffenden, Produzentinnen und Produzenten, Labels und Verlagen – mit Blick auf Rechteumfang, Laufzeit, Beteiligungen und Rückrufmöglichkeiten.

    Rechteklärung für Produktionen

    Für Filme, Werbespots, Podcasts und Social-Media-Formate klären wir, welche Rechte an Musik, Drehbuch, Bildmaterial und Beiträgen der Mitwirkenden benötigt werden, und sichern sie vertraglich ab, bevor veröffentlicht wird.

    Musik in Videos und Social Media

    Ein Song im Hintergrund eines Werbevideos ist schnell eingebaut – und ebenso schnell eine Rechtsverletzung. Wir prüfen, welche Lizenzen nötig sind, und vertreten Sie, wenn es zu Abmahnungen oder Sperrungen kommt.

    Verfolgung von Rechtsverletzungen

    Wird Ihre Musik oder Ihr Film ohne Erlaubnis genutzt, setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch – gegenüber Unternehmen ebenso wie gegenüber Plattformbetreibern.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Verlagsrecht

    Für Autorinnen, Autoren und Verlage: Verlagsverträge prüfen und gestalten, Honorare klären und Konflikte lösen.

    • Verlagsverträge prüfen und gestalten
    • Honorare und Abrechnungen
    • Rückruf von Rechten
    • Zitate, Bilder und Rechte Dritter im Buch
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Verlagsverträge prüfen und gestalten

    Wir prüfen, welche Rechte der Verlag erhält – Print, E-Book, Hörbuch, Übersetzungen, Verfilmung – und ob Honorar, Laufzeit und Auflagen zu Ihren Plänen passen.

    Honorare und Abrechnungen

    Bei Streit über Honorare, Beteiligungen oder Abrechnungen klären wir Ihre Ansprüche und setzen sie durch.

    Rückruf von Rechten

    Nutzt ein Verlag die eingeräumten Rechte nicht oder nur unzureichend, können Urheberinnen und Urheber sie unter bestimmten Voraussetzungen zurückrufen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, und begleiten den Rückruf.

    Zitate, Bilder und Rechte Dritter im Buch

    Vor der Veröffentlichung prüfen wir, ob Zitate, Abbildungen und Bezüge auf reale Personen rechtlich zulässig sind – und wo Sie Genehmigungen einholen sollten.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge

Fachbeiträge zum Urheberrecht

Alle Veröffentlichungen
  • 2024Kein urheberrechtlicher Schutz für »Birkenstock«-SandalenZUM 2024, 410 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2015Urheberrechtlicher Schutz von Arzneimittelpackungen?Pharma und Marke (PuM) 2015, 12–17 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Dr. Eva Vonau
  • 2014Begriff und Grenzen der Parodiefreiheit, Anm. zu EuGH – Suske en WiskeGRUR-Prax 2014, 442 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2010Die digitale Kopie im Urheberrecht – Schnee von gestern oder offenes Problemfeld?ZUM 2010, 228–234 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Christian Steigüber
  • 2009Die Herausgabe des Verletzergewinns nach der Tripp-Trapp-Entscheidung des BGHNJW 2009, 3694–3696 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Dr. Bernhard Arnold
  • 2009Die Parodie im UrheberrechtWRP 2009, 20–27 · Dr. David Slopek, LL.M.
FAQ

Häufige Fragen zum Urheberrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen aus Literatur, Wissenschaft und Kunst – etwa Texte, Fotos, Musik, Filme, Grafiken, Software und Werke der angewandten Kunst. Geschützt ist die konkrete Gestaltung, nicht die bloße Idee dahinter.
Muss ich mein Werk anmelden, damit es geschützt ist?
Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks, ein Register gibt es in Deutschland nicht. Sinnvoll ist es aber, Entwürfe, Rohdaten und den Zeitpunkt der Entstehung zu dokumentieren, damit Sie Ihre Urheberschaft im Streitfall nachweisen können.
Wie lange gilt das Urheberrecht?
In Deutschland endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers, gerechnet ab dem Ende des Todesjahres. Danach ist das Werk gemeinfrei und darf von allen genutzt werden. Für einfache Fotos und bestimmte andere Leistungen gelten kürzere Schutzfristen.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Wenn ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis genutzt wird und keine gesetzliche Ausnahme greift – etwa durch Vervielfältigen, Verbreiten, öffentliches Zugänglichmachen im Internet oder eine Bearbeitung. Typische Fälle sind Fotos auf Websites ohne Lizenz, Musik in Werbevideos und kopierte Texte.
Ich habe eine Abmahnung wegen eines Fotos erhalten. Was soll ich tun?
Notieren Sie die Frist und unterschreiben oder bezahlen Sie nichts ungeprüft. Entfernen Sie das Bild vorsorglich. Lassen Sie prüfen, ob die abmahnende Seite die Rechte nachweisen kann, ob Ihre Nutzung vielleicht erlaubt war und ob die geforderte Summe angemessen ist. Häufig lässt sich die Unterlassungserklärung enger fassen und die Forderung senken.
Welche Ansprüche habe ich, wenn jemand mein Werk nutzt?
In Betracht kommen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft über den Umfang der Nutzung und Schadensersatz. Der Schaden wird meist nach der Lizenzanalogie berechnet – also danach, was eine Lizenz gekostet hätte. Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Verletzer in der Regel auch die Anwaltskosten tragen, gegenüber Privatpersonen oft nur in begrenzter Höhe.
Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?
Wer auf einem Foto oder Video erkennbar ist, darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob es veröffentlicht wird. Ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder wenn jemand nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Für Werbung braucht es fast immer eine Einwilligung.
Darf ich fremde Inhalte zitieren oder für Memes und Parodien nutzen?
Zitate sind erlaubt, wenn Sie sich inhaltlich mit dem zitierten Werk auseinandersetzen, die Quelle angeben und nur so viel übernehmen wie nötig. Für Karikaturen, Parodien und Pastiches gibt es eine eigene gesetzliche Erlaubnis. Die Grenzen sind im Einzelfall eng – im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung vor der Veröffentlichung.
Gibt es einen Fachanwalt für Urheberrecht?
Es gibt den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In unserem Team führen Dr. David Slopek, LL.M., und Laura Weckwerth den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz; das Urheberrecht ist einer unserer Schwerpunkte im geistigen Eigentum.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Urheberrecht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall – und vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Ihr Anliegen im Urheberrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.