Zwei Anwältinnen von slpk im Gespräch in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Social-Media-Recht

Ein Post, ein Fake-Profil oder ein gesperrter Account – in sozialen Netzwerken wird aus einem Klick schnell ein rechtliches Problem. Wir gehen gegen rechtswidrige Inhalte vor und prüfen Ihre eigenen Inhalte, bevor sie online gehen.

Instagram bis LinkedIn
alle großen Plattformen
Eilverfahren
einstweilige Verfügungen
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Social-Media-Recht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Social-Media-Recht mit Sitz in Hamburg. Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Creatorinnen und Creator sowie Agenturen in ganz Deutschland – bei Konflikten auf Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X, LinkedIn und anderen Plattformen. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Im Social-Media-Recht kommen mehrere Rechtsgebiete zusammen: das Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht bei beleidigenden oder falschen Posts, das Recht am eigenen Bild, das Urheberrecht bei Fotos, Videos und Musik und das Plattformrecht, wenn Inhalte gelöscht oder Accounts gesperrt werden. Wir sehen den ganzen Fall und gehen gegen Verfasserin oder Verfasser und Plattform gleichzeitig vor, wenn das schneller zum Ziel führt.

Für Unternehmen, Marken und Agenturen arbeiten wir auch präventiv: Wir prüfen Posts, Videos und Kampagnen vor der Veröffentlichung – und beraten zu Kooperationen und Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing.

Leistungen

Unsere Leistungen im Social-Media-Recht

Beleidigungen, falsche Behauptungen und rufschädigende Beiträge: Wir verlangen die Löschung und sichern Sie mit einer Unterlassungserklärung oder gerichtlich gegen Wiederholungen ab.

Jemand gibt sich als Sie aus oder verbreitet manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Ihnen? Wir gehen dagegen vor.

Fotos und Videos von Ihnen dürfen nur ausnahmsweise ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Wir prüfen und setzen Ihre Rechte durch.

Ihr Account wurde gesperrt oder Ihr Beitrag gelöscht, obwohl er zulässig war? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten gegenüber der Plattform.

Bevor Inhalte online gehen: Wir prüfen Posts, Reels, Stories, Videos und Kampagnen auf rechtliche Risiken und machen konkrete Vorschläge.

Wir mahnen rechtswidrige Inhalte ab, verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Social-Media-Recht

  1. 01 / 06

    Rechtswidrige Posts entfernen lassen

    Beleidigungen, falsche Behauptungen und rufschädigende Beiträge: Wir verlangen die Löschung und sichern Sie mit einer Unterlassungserklärung oder gerichtlich gegen Wiederholungen ab.

    • Rechtliche Einordnung des Posts
    • Meldung an die Plattform
    • Vorgehen gegen Verfasserinnen und Verfasser
    • Einstweilige Verfügung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Rechtliche Einordnung des Posts

    Nicht jede scharfe Kritik ist verboten. Wir prüfen, ob eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Schmähkritik, eine Beleidigung oder ein anderer Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht vorliegt – denn nur dann bestehen Ansprüche.

    Meldung an die Plattform

    Plattformen müssen nach dem europäischen Digital Services Act Meldungen über rechtswidrige Inhalte prüfen und darüber entscheiden. Eine juristisch begründete Meldung hat deutlich bessere Chancen als ein Klick auf „Melden“. Wir formulieren sie und verfolgen die Entscheidung nach.

    Vorgehen gegen Verfasserinnen und Verfasser

    Ist bekannt, wer den Inhalt verbreitet, fordern wir Löschung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – damit der Inhalt auch künftig nicht wieder auftaucht.

    Einstweilige Verfügung

    Reagieren Plattform, Verfasserin oder Verfasser nicht, beantragen wir eine gerichtliche Eilentscheidung. Voraussetzung ist, dass Sie nach Kenntnis zügig handeln.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Fake-Accounts, Identitäts­diebstahl und Deepfakes

    Jemand gibt sich als Sie aus oder verbreitet manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen von Ihnen? Wir gehen dagegen vor.

    • Fake-Profile und Identitätsdiebstahl
    • Deepfakes und manipulierte Inhalte
    • Ermittlung der Verantwortlichen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Fake-Profile und Identitätsdiebstahl

    Profile, die Ihren Namen, Ihr Foto oder Ihr Unternehmen missbrauchen, verletzen Ihr Namens- und Persönlichkeitsrecht. Wir verlangen die Löschung bei der Plattform und prüfen, ob auch eine Strafanzeige sinnvoll ist.

    Deepfakes und manipulierte Inhalte

    Mit KI erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen, die Sie zeigen oder imitieren, können Ihr Recht am eigenen Bild und Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen – besonders, wenn sie täuschen oder bloßstellen. Wir verlangen die Entfernung und machen Unterlassungsansprüche geltend.

    Ermittlung der Verantwortlichen

    Bei anonymen Accounts prüfen wir, welche Wege es gibt, Verantwortliche zu identifizieren – etwa über gerichtliche Auskunftsverfahren bei strafbaren Inhalten.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht

    Fotos und Videos von Ihnen dürfen nur ausnahmsweise ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Wir prüfen und setzen Ihre Rechte durch.

    • Unerlaubt veröffentlichte Fotos und Videos
    • Reichweite von Einwilligungen
    • Privat- und Intimsphäre
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Unerlaubt veröffentlichte Fotos und Videos

    Wer auf einem Bild erkennbar ist, entscheidet grundsätzlich selbst über die Veröffentlichung. Ausnahmen gelten etwa für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, für Bilder von Versammlungen oder wenn Sie nur Beiwerk sind – aber auch dann zählen Ihre berechtigten Interessen.

    Reichweite von Einwilligungen

    Eine Einwilligung für einen Zweck gilt nicht automatisch für jeden anderen. Wir prüfen, wofür Sie eingewilligt haben und ob eine Einwilligung widerrufen werden kann.

    Privat- und Intimsphäre

    Veröffentlichungen aus dem Privatleben, private Nachrichten oder intime Aufnahmen sind besonders geschützt. Hier zählt jede Stunde – wir handeln entsprechend schnell.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Account­sperrungen und gelöschte Inhalte

    Ihr Account wurde gesperrt oder Ihr Beitrag gelöscht, obwohl er zulässig war? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten gegenüber der Plattform.

    • Prüfung von Sperrgrund und Nutzungsbedingungen
    • Beschwerde und Streitbeilegung
    • Gerichtliche Wiederherstellung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Prüfung von Sperrgrund und Nutzungsbedingungen

    Plattformen dürfen eigene Regeln aufstellen, müssen aber transparent und verhältnismäßig vorgehen. Wir prüfen, ob die Sperrung oder Löschung von den Nutzungsbedingungen gedeckt ist und ob das Verfahren eingehalten wurde.

    Beschwerde und Streitbeilegung

    Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, Entscheidungen zu begründen und ein internes Beschwerdeverfahren anzubieten. Daneben gibt es zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen. Wir nutzen diese Wege gezielt.

    Gerichtliche Wiederherstellung

    Bleibt die Plattform bei ihrer Entscheidung, kann ein Anspruch auf Wiederherstellung von Account oder Beitrag gerichtlich durchgesetzt werden – für Creatorinnen, Creator und Unternehmen oft eine Existenzfrage.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Prüfung von Posts und Kampagnen

    Bevor Inhalte online gehen: Wir prüfen Posts, Reels, Stories, Videos und Kampagnen auf rechtliche Risiken und machen konkrete Vorschläge.

    • Texte, Bilder und Musik
    • Äußerungen über Dritte
    • Werbekennzeichnung und Gewinnspiele
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Texte, Bilder und Musik

    Wir prüfen, ob Sie die Rechte an allen verwendeten Fotos, Videos, Musikstücken und Grafiken haben und ob abgebildete Personen eingewilligt haben.

    Äußerungen über Dritte

    Erwähnen Sie Wettbewerber, Personen oder Produkte, prüfen wir, ob Ihre Aussagen zulässig sind – damit aus einem kritischen Beitrag keine Abmahnung wird.

    Werbekennzeichnung und Gewinnspiele

    Kommerzielle Inhalte müssen als Werbung erkennbar sein, Gewinnspiele brauchen klare Teilnahmebedingungen. Wir prüfen Ihre Inhalte und Kampagnen darauf.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Ab­mahnungen und Gerichts­verfahren

    Wir mahnen rechtswidrige Inhalte ab, verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht.

    • Abmahnung erhalten?
    • Einstweilige Verfügung und Klage
    • Geldentschädigung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Abmahnung erhalten?

    Wird Ihnen ein rechtswidriger Post vorgeworfen, prüfen wir, ob Ihre Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und formulieren, wenn nötig, eine eng begrenzte Unterlassungserklärung.

    Einstweilige Verfügung und Klage

    Wir setzen Unterlassungs- und Löschungsansprüche gegen Verfasserinnen, Verfasser und Plattformen vor Gericht durch – oder verteidigen Sie gegen solche Anträge.

    Geldentschädigung

    Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etwa gezielten Kampagnen oder intimen Bildern, kommt eine Geldentschädigung in Betracht.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zum Social-Media-Recht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was umfasst das Social-Media-Recht?
Das Social-Media-Recht ist kein eigenes Gesetz, sondern umfasst alle Rechtsfragen rund um soziale Netzwerke: Persönlichkeits- und Äußerungsrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Influencer-Marketing und Werbekennzeichnung sowie das Verhältnis zu Plattformen bei Löschungen und Sperrungen.
Wann ist ein Post rechtswidrig?
Etwa wenn er unwahre Tatsachen behauptet, eine Person beleidigt oder schmäht, unerlaubt Fotos zeigt, private Informationen offenlegt oder fremde Werke ohne Erlaubnis nutzt. Kritische Meinungen sind dagegen weitgehend geschützt, auch wenn sie unangenehm sind.
Muss eine Plattform einen gemeldeten Beitrag löschen?
Plattformen müssen Meldungen über rechtswidrige Inhalte prüfen und zügig entscheiden. Ist der Inhalt offensichtlich rechtswidrig und reagiert die Plattform nicht, kann sie selbst haften und auf Löschung in Anspruch genommen werden.
Was kann ich gegen einen Fake-Account tun?
Ein Profil mit Ihrem Namen oder Foto verletzt in der Regel Ihr Namens- und Persönlichkeitsrecht. Sie können die Löschung verlangen – bei der Plattform und gegebenenfalls gerichtlich. Bei Betrug oder Erpressung kommt zusätzlich eine Strafanzeige in Betracht.
Sind Deepfakes erlaubt?
Nicht pauschal verboten, aber oft rechtswidrig: Zeigen oder imitieren sie eine reale Person, ohne dass diese eingewilligt hat, verletzen sie häufig deren Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht – vor allem, wenn sie täuschen, bloßstellen oder kommerziell genutzt werden.
Mein Account wurde gesperrt – was kann ich tun?
Nutzen Sie zunächst das interne Beschwerdeverfahren der Plattform und dokumentieren Sie alles. Hilft das nicht, kommen eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder eine Klage auf Wiederherstellung in Betracht. Ob das Erfolg verspricht, hängt vom Sperrgrund und den Nutzungsbedingungen ab.
Darf ich Bilder aus dem Internet in meinen Posts verwenden?
Nur, wenn Sie die nötigen Rechte haben. Dass ein Bild frei im Netz steht, bedeutet nicht, dass Sie es nutzen dürfen. Zeigt es Personen, brauchen Sie zusätzlich deren Einwilligung, sofern keine Ausnahme greift.
Kann ich herausfinden, wer hinter einem anonymen Account steckt?
Teilweise. Bei bestimmten strafbaren Inhalten können Betroffene gerichtlich anordnen lassen, dass die Plattform Bestandsdaten herausgibt. Ob das in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, prüfen wir.
Beraten Sie auch Privatpersonen?
Ja. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten im Social-Media-Recht sind Privatpersonen, die von beleidigenden Posts, unerlaubten Fotos oder Fake-Profilen betroffen sind.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Social-Media-Recht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Social-Media-Recht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.