Besprechungsraum der Kanzlei slpk in Hamburg

Ihre Kanzlei für Geschäftsgeheimnisse

Rezepturen, Quellcode, Kundendaten und Know-how sind oft wertvoller als jedes eingetragene Schutzrecht. Wir sorgen dafür, dass sie rechtlich geschützt sind – und gehen gegen unbefugte Nutzung vor.

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Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
GeschGehG
Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Know-how schützen – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland – vom Schutzkonzept bis zum Gerichtsverfahren. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Seit 2019 regelt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), wann Informationen rechtlich geschützt sind. Die wichtigste Voraussetzung überrascht viele: Geschützt ist nur, wer selbst angemessene Maßnahmen trifft, um seine Informationen geheim zu halten. Fehlen solche Maßnahmen, gibt es im Streitfall oft keine Ansprüche – selbst wenn eine frühere Mitarbeiterin oder ein Wettbewerber vertrauliche Unterlagen mitgenommen hat.

Geschäftsgeheimnisse ergänzen die eingetragenen Schutzrechte. Was sich nicht patentieren lässt oder nicht veröffentlicht werden soll, bleibt als Know-how geschützt; was als Patent angemeldet wird, wird dagegen offengelegt. Bei Software kommt das Urheberrecht hinzu. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, welcher Weg für welche Information der richtige ist.

Leistungen

Unsere Leistungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Wir ermitteln mit Ihnen, welche Informationen schützenswert sind, und legen fest, welche Maßnahmen angemessen sind – damit Ihr Know-how im Ernstfall rechtlich geschützt ist.

Für Gespräche mit Investoren, Kooperationspartnern, Zulieferern und Dienstleistern: Verträge, die schützen, ohne die Zusammenarbeit zu blockieren.

Die meisten Geheimnisse verlassen ein Unternehmen mit Menschen. Wir regeln Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis und begleiten Ein- und Austritte.

Wurde Ihr Geschäftsgeheimnis unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt, setzen wir Ihre Ansprüche durch – wenn nötig im Eilverfahren.

Ihnen oder Ihrem Unternehmen wird vorgeworfen, fremde Geschäftsgeheimnisse zu nutzen? Wir verteidigen Sie – außergerichtlich und vor Gericht.

Lizenz-, Kooperations- und Entwicklungsverträge, die regeln, wer welches Wissen nutzen darf – und was nach dem Ende der Zusammenarbeit gilt.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
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Im Detail

So schützen wir Ihr Know-how

  1. 01 / 06

    Schutz­konzept und Geheimhaltungs­maßnahmen

    Wir ermitteln mit Ihnen, welche Informationen schützenswert sind, und legen fest, welche Maßnahmen angemessen sind – damit Ihr Know-how im Ernstfall rechtlich geschützt ist.

    • Bestandsaufnahme und Einstufung
    • Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
    • Dokumentation
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Bestandsaufnahme und Einstufung

    Nicht alles muss gleich streng geschützt werden. Wir identifizieren mit Ihnen die Informationen, auf die es ankommt – etwa Rezepturen, Konstruktionsdaten, Quellcode, Preiskalkulationen oder Kundenlisten – und stufen sie nach Bedeutung ein.

    Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen

    Das Gesetz verlangt keine perfekte Abschottung, aber Maßnahmen, die dem Wert der Information entsprechen: Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip, Kennzeichnung vertraulicher Dokumente, technische Sicherungen und vertragliche Verpflichtungen. Wir schlagen ein Paket vor, das zu Ihrem Unternehmen passt und im Alltag funktioniert.

    Dokumentation

    Im Streit müssen Sie beweisen, dass Sie angemessene Maßnahmen getroffen haben. Wir sorgen dafür, dass Ihr Schutzkonzept so dokumentiert ist, dass Sie es vor Gericht belegen können.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Geheimhaltungs­vereinbarungen (NDA)

    Für Gespräche mit Investoren, Kooperationspartnern, Zulieferern und Dienstleistern: Verträge, die schützen, ohne die Zusammenarbeit zu blockieren.

    • Einseitige und gegenseitige NDAs
    • Reverse Engineering und Vertragsstrafe
    • Prüfung von NDAs der Gegenseite
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Einseitige und gegenseitige NDAs

    Wir gestalten Geheimhaltungsvereinbarungen, die klar regeln, welche Informationen vertraulich sind, wofür sie genutzt werden dürfen, wer sie erhalten darf und wie lange die Pflicht gilt.

    Reverse Engineering und Vertragsstrafe

    Das Gesetz erlaubt es grundsätzlich, Produkte zu beobachten, zu untersuchen, zurückzubauen und zu testen – sogenanntes Reverse Engineering. Bei frei am Markt erhältlichen Produkten lässt sich das vertraglich kaum ausschließen, bei Prototypen, Mustern oder Leihgeräten dagegen schon. Ob ein Nachbau erlaubt ist, entscheiden Patent-, Design- und Wettbewerbsrecht. Eine angemessene Vertragsstrafe erleichtert die Durchsetzung, weil Sie dann keinen Schaden nachweisen müssen.

    Prüfung von NDAs der Gegenseite

    Sie sollen eine NDA unterschreiben? Wir prüfen, ob sie ausgewogen ist und ob sie Ihre eigene Entwicklungsarbeit unangemessen einschränkt.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Geheimnisschutz bei Mitarbeitenden

    Die meisten Geheimnisse verlassen ein Unternehmen mit Menschen. Wir regeln Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis und begleiten Ein- und Austritte.

    • Vertraulichkeitsklauseln in Arbeits- und Dienstverträgen
    • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
    • Austritt und Wechsel zur Konkurrenz
    • Neue Mitarbeitende von Wettbewerbern
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Vertraulichkeitsklauseln in Arbeits- und Dienstverträgen

    Wir formulieren Klauseln, die konkret genug sind, um wirksam zu sein, und die auch für freie Mitarbeitende und die Geschäftsführung passen.

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Ohne besondere Vereinbarung dürfen ehemalige Mitarbeitende ihr Erfahrungswissen grundsätzlich frei nutzen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist möglich, aber nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wird, höchstens zwei Jahre gilt und eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütung vorsieht. Wir prüfen, ob es sich für Sie lohnt.

    Austritt und Wechsel zur Konkurrenz

    Wir begleiten das Ausscheiden von Mitarbeitenden mit besonderem Know-how – mit Rückgabe von Unterlagen und Geräten, Hinweis auf fortbestehende Pflichten und, wenn nötig, schnellem Vorgehen gegen die Mitnahme von Daten.

    Neue Mitarbeitende von Wettbewerbern

    Stellen Sie jemanden von einem Wettbewerber ein, sollten Sie verhindern, dass fremdes Know-how in Ihr Unternehmen gelangt. Wir zeigen, wie Sie sich gegen spätere Vorwürfe absichern.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Verletzungen verfolgen

    Wurde Ihr Geschäftsgeheimnis unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt, setzen wir Ihre Ansprüche durch – wenn nötig im Eilverfahren.

    • Beweissicherung
    • Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
    • Geheimnisschutz im Prozess
    • Strafanzeige
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Beweissicherung

    Wir sichern mit Ihnen und, wenn nötig, mit IT-Forensik-Fachleuten die Spuren der Rechtsverletzung – ohne dabei selbst gegen Datenschutz- oder Arbeitsrecht zu verstoßen.

    Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

    Das Geschäftsgeheimnisgesetz gibt Ihnen Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung und Herausgabe von Unterlagen, Rückruf rechtsverletzender Produkte, Auskunft und Schadensersatz. Wir setzen sie außergerichtlich, per einstweiliger Verfügung oder Klage durch.

    Geheimnisschutz im Prozess

    Damit ein Verfahren Ihr Geheimnis nicht erst recht offenlegt, kann das Gericht Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen und den Zugang beschränken. Wir beantragen diese Schutzmaßnahmen von Beginn an.

    Strafanzeige

    Bestimmte Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen sind strafbar. Sie werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt, der innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis gestellt werden muss. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Strafantrag ergänzend sinnvoll ist – etwa, weil die Ermittlungsbehörden Durchsuchungen durchführen können.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Vorwürfe abwehren

    Ihnen oder Ihrem Unternehmen wird vorgeworfen, fremde Geschäftsgeheimnisse zu nutzen? Wir verteidigen Sie – außergerichtlich und vor Gericht.

    • Prüfung, ob überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vorliegt
    • Eigene Entwicklung und erlaubte Handlungen
    • Verteidigung im Verfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Prüfung, ob überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vorliegt

    Viele Ansprüche scheitern schon daran, dass die Information allgemein bekannt war oder der Anspruchsteller keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hatte. Wir prüfen das genau.

    Eigene Entwicklung und erlaubte Handlungen

    Eigene Entwicklungen und das Untersuchen frei erhältlicher Produkte sind grundsätzlich erlaubt. Wir arbeiten heraus, wie Ihre Lösung entstanden ist, und dokumentieren das.

    Verteidigung im Verfahren

    Wir vertreten Sie gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen und achten darauf, dass Ihre eigenen Geheimnisse im Verfahren geschützt bleiben.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Know-how-Verträge

    Lizenz-, Kooperations- und Entwicklungsverträge, die regeln, wer welches Wissen nutzen darf – und was nach dem Ende der Zusammenarbeit gilt.

    • Know-how-Lizenzen
    • Forschungs- und Entwicklungskooperationen
    • Zusammenarbeit mit Zulieferern und Dienstleistern
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Know-how-Lizenzen

    Auch nicht geschütztes Wissen lässt sich lizenzieren. Wir regeln Umfang, Vertraulichkeit, Vergütung und den Umgang mit Weiterentwicklungen.

    Forschungs- und Entwicklungskooperationen

    Wir legen vorab fest, welches Wissen jede Seite einbringt, wem die Ergebnisse gehören und wie sie genutzt werden dürfen.

    Zusammenarbeit mit Zulieferern und Dienstleistern

    Ob Lohnfertigung, Softwareentwicklung oder Cloud-Dienst: Wir sorgen dafür, dass Ihre vertraulichen Informationen auch bei Dritten angemessen geschützt sind.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zu Geschäftsgeheimnissen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die nicht allgemein bekannt ist, deshalb wirtschaftlichen Wert hat, von ihrem Inhaber durch angemessene Maßnahmen geheim gehalten wird und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht. Typische Beispiele sind Rezepturen, Konstruktionspläne, Quellcode, Herstellungsverfahren, Kalkulationen und Kundenlisten.
Welche Geheimhaltungsmaßnahmen sind angemessen?
Das hängt vom Wert der Information und der Größe Ihres Unternehmens ab. Üblich ist eine Kombination aus Zugriffsbeschränkungen, Kennzeichnung vertraulicher Unterlagen, technischen Sicherungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Wichtig ist, dass Sie die Maßnahmen dokumentieren.
Muss ich ein Geschäftsgeheimnis anmelden?
Nein. Geschäftsgeheimnisse werden nicht eingetragen. Der Schutz besteht, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unbegrenzt lange, aber nur, solange die Information tatsächlich geheim bleibt.
Patent oder Geschäftsgeheimnis – was ist besser?
Ein Patent schützt höchstens 20 Jahre und auch gegen Wettbewerber, die die Lösung selbst entwickeln, wird aber veröffentlicht. Ein Geschäftsgeheimnis kann unbegrenzt geschützt sein, hilft aber nicht gegen eigenständige Entwicklung oder erlaubtes Reverse Engineering. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt davon ab, wie leicht sich die Lösung am Produkt erkennen lässt.
Dürfen ehemalige Mitarbeitende ihr Wissen beim neuen Arbeitgeber nutzen?
Was sie im Gedächtnis behalten haben, dürfen sie grundsätzlich nutzen – nicht aber mitgenommene Unterlagen oder Dateien. Weitergehende Beschränkungen sind nur über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot möglich, das eine Karenzentschädigung voraussetzt.
Ist Reverse Engineering erlaubt?
Das Beobachten, Untersuchen, Zurückbauen und Testen eines Produkts ist grundsätzlich erlaubt, wenn es öffentlich verfügbar ist. Bei Produkten, die jemand rechtmäßig besitzt, die aber nicht frei erhältlich sind – etwa Prototypen oder Muster –, kann es vertraglich ausgeschlossen werden. Ob ein Nachbau zulässig ist, richtet sich nach Patent-, Design- und Wettbewerbsrecht.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Verletzung?
Sie können Unterlassung, Vernichtung oder Herausgabe von Unterlagen, Rückruf und Entfernung rechtsverletzender Produkte, Auskunft und Schadensersatz verlangen. In dringenden Fällen ist eine einstweilige Verfügung möglich. Bestimmte Verletzungen sind zudem strafbar.
Bleiben meine Geheimnisse im Gerichtsverfahren geschützt?
Das Gericht kann auf Antrag Informationen als geheimhaltungsbedürftig einstufen. Die Beteiligten müssen sie dann vertraulich behandeln, und der Zugang zu Dokumenten und zur Verhandlung kann beschränkt werden.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall – und vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Ihr Know-how schützen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.