Wir ermitteln mit Ihnen, welche Informationen schützenswert sind, und legen fest, welche Maßnahmen angemessen sind – damit Ihr Know-how im Ernstfall rechtlich geschützt ist.

Ihre Kanzlei für Geschäftsgeheimnisse
Rezepturen, Quellcode, Kundendaten und Know-how sind oft wertvoller als jedes eingetragene Schutzrecht. Wir sorgen dafür, dass sie rechtlich geschützt sind – und gehen gegen unbefugte Nutzung vor.
- 2
- Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- GeschGehG
- Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Know-how schützen – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland – vom Schutzkonzept bis zum Gerichtsverfahren. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Seit 2019 regelt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), wann Informationen rechtlich geschützt sind. Die wichtigste Voraussetzung überrascht viele: Geschützt ist nur, wer selbst angemessene Maßnahmen trifft, um seine Informationen geheim zu halten. Fehlen solche Maßnahmen, gibt es im Streitfall oft keine Ansprüche – selbst wenn eine frühere Mitarbeiterin oder ein Wettbewerber vertrauliche Unterlagen mitgenommen hat.
Geschäftsgeheimnisse ergänzen die eingetragenen Schutzrechte. Was sich nicht patentieren lässt oder nicht veröffentlicht werden soll, bleibt als Know-how geschützt; was als Patent angemeldet wird, wird dagegen offengelegt. Bei Software kommt das Urheberrecht hinzu. Wir helfen Ihnen zu entscheiden, welcher Weg für welche Information der richtige ist.
Unsere Leistungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Für Gespräche mit Investoren, Kooperationspartnern, Zulieferern und Dienstleistern: Verträge, die schützen, ohne die Zusammenarbeit zu blockieren.
Die meisten Geheimnisse verlassen ein Unternehmen mit Menschen. Wir regeln Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis und begleiten Ein- und Austritte.
Wurde Ihr Geschäftsgeheimnis unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt, setzen wir Ihre Ansprüche durch – wenn nötig im Eilverfahren.
Ihnen oder Ihrem Unternehmen wird vorgeworfen, fremde Geschäftsgeheimnisse zu nutzen? Wir verteidigen Sie – außergerichtlich und vor Gericht.
Lizenz-, Kooperations- und Entwicklungsverträge, die regeln, wer welches Wissen nutzen darf – und was nach dem Ende der Zusammenarbeit gilt.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Geschäftsgeheimnisse
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So schützen wir Ihr Know-how
- 01 / 06
Schutzkonzept und Geheimhaltungsmaßnahmen
- 02 / 06
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- 03 / 06
Geheimnisschutz bei Mitarbeitenden
- 04 / 06
Verletzungen verfolgen
- 05 / 06
Vorwürfe abwehren
- 06 / 06
Know-how-Verträge
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Häufige Fragen zu Geschäftsgeheimnissen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis?
Welche Geheimhaltungsmaßnahmen sind angemessen?
Muss ich ein Geschäftsgeheimnis anmelden?
Patent oder Geschäftsgeheimnis – was ist besser?
Dürfen ehemalige Mitarbeitende ihr Wissen beim neuen Arbeitgeber nutzen?
Ist Reverse Engineering erlaubt?
Welche Ansprüche habe ich bei einer Verletzung?
Bleiben meine Geheimnisse im Gerichtsverfahren geschützt?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Know-how schützen?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












