Rechtsanwältin Laura Weckwerth, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Domainrecht

Jemand hat Ihre Wunschdomain registriert oder nutzt Ihren Namen für eine Domain? Wir prüfen Ihre Ansprüche, gehen über Gerichte, DENIC oder UDRP-Verfahren dagegen vor – und sichern Ihre Domains von Anfang an richtig ab.

.de, .com, .eu
nationale und internationale Domains
UDRP
Verfahren vor der WIPO
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Domainrecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Domainrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Unternehmen, Start-ups, Markeninhaber, Online-Händler, Agenturen und Privatpersonen in ganz Deutschland – bei Streit um Domains ebenso wie beim Kauf, der Übertragung und dem Schutz von Domainportfolios. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Domains werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Wer eine Domain registriert, die Ihre Marke, Ihren Unternehmensnamen oder Ihren Namen verletzt, darf sie aber nicht ohne Weiteres behalten. Welcher Weg zum Ziel führt – Abmahnung, Klage, ein DENIC-Dispute-Eintrag oder ein UDRP-Verfahren –, hängt von der Endung, den Rechten auf Ihrer Seite und dem Verhalten des Inhabers ab.

Weil Domainrecht eng mit Marken- und Namensrecht zusammenhängt, sehen wir beides gemeinsam: Oft ist die Markenanmeldung der beste Schutz für künftige Domains – und eine Domain der Anlass, endlich die Marke anzumelden.

Leistungen

Unsere Leistungen im Domainrecht

Wir setzen Ihre Ansprüche gegen rechtsverletzende Domains durch – oder verteidigen Ihre Domain gegen unberechtigte Forderungen.

Für .com und andere generische Endungen: Wir führen UDRP-Verfahren, um rechtsverletzende Domains übertragen oder löschen zu lassen.

Wir prüfen, ob eine Domain Ihre Marke verletzt, und gehen gegen die Domain und die dahinterliegende Website vor.

Wer Domains nur registriert, um sie Ihnen teuer zu verkaufen oder Sie zu behindern, handelt in der Regel rechtswidrig. Wir gehen dagegen vor.

Wir gestalten Kauf- und Übertragungsverträge und sorgen für eine sichere Abwicklung.

Vorbeugen ist günstiger als streiten: Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie für Ihr Domainportfolio.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Domainrecht

  1. 01 / 06

    Domain­streitigkeiten

    Wir setzen Ihre Ansprüche gegen rechtsverletzende Domains durch – oder verteidigen Ihre Domain gegen unberechtigte Forderungen.

    • Ansprüche aus Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht
    • DENIC-Dispute-Eintrag
    • Abwehr von Ansprüchen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Ansprüche aus Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht

    Eine Domain kann Rechte verletzen, wenn sie eine Marke, einen Unternehmensnamen oder den Namen einer Person nutzt. Wir prüfen, welche Ansprüche bestehen – meist auf Unterlassung und Freigabe der Domain.

    DENIC-Dispute-Eintrag

    Bei .de-Domains kann ein Dispute-Eintrag bei der DENIC verhindern, dass die Domain während des Streits übertragen wird. Wird sie freigegeben, geht sie direkt auf Sie über.

    Abwehr von Ansprüchen

    Wird Ihre Domain angegriffen, prüfen wir, ob Sie eigene Rechte oder ein berechtigtes Interesse haben, und verteidigen Ihre Domain außergerichtlich und vor Gericht.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    UDRP-Verfahren vor der WIPO

    Für .com und andere generische Endungen: Wir führen UDRP-Verfahren, um rechtsverletzende Domains übertragen oder löschen zu lassen.

    • Voraussetzungen
    • Ablauf
    • Andere Endungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Voraussetzungen

    Ein UDRP-Verfahren hat Erfolg, wenn die Domain mit Ihrer Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist, der Inhaber kein eigenes Recht oder berechtigtes Interesse hat und die Domain bösgläubig registriert und genutzt wird. Wir prüfen alle drei Punkte vorab.

    Ablauf

    Das Verfahren wird schriftlich und grundsätzlich in der Sprache des Registrierungsvertrags geführt – häufig auf Englisch – und dauert meist nur wenige Monate. Am Ende steht die Übertragung oder Löschung der Domain – Schadensersatz gibt es dort nicht.

    Andere Endungen

    Für viele Länderendungen und für .eu gibt es eigene Streitbeilegungsverfahren – bei .eu-Domains das ADR-Verfahren vor dem Tschechischen Schiedsgericht. Für .de-Domains gibt es kein solches Verfahren; dort führt der Weg über Abmahnung, Klage und DENIC-Dispute. Wir wählen das passende Verfahren für Ihre Domain.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Marken­verletzungen durch Domains

    Wir prüfen, ob eine Domain Ihre Marke verletzt, und gehen gegen die Domain und die dahinterliegende Website vor.

    • Prüfung der Verletzung
    • Unterlassung und Freigabe
    • Tippfehler- und Ähnlichkeitsdomains
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Prüfung der Verletzung

    Entscheidend ist oft nicht nur die Domain selbst, sondern auch, wie sie genutzt wird – etwa für ähnliche Waren und Dienstleistungen. Wir bewerten beides.

    Unterlassung und Freigabe

    Wir fordern Unterlassung, Freigabe der Domain und, wo die Voraussetzungen vorliegen, Auskunft und Schadensersatz.

    Tippfehler- und Ähnlichkeitsdomains

    Domains mit Tippfehlern oder Zusätzen werden oft genutzt, um Ihre Kundschaft umzuleiten. Wir gehen dagegen vor – auch gebündelt bei mehreren Domains.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Domain­grabbing und Cybersquatting

    Wer Domains nur registriert, um sie Ihnen teuer zu verkaufen oder Sie zu behindern, handelt in der Regel rechtswidrig. Wir gehen dagegen vor.

    • Erkennen von Domaingrabbing
    • Rückforderung
    • Verhandlungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Erkennen von Domaingrabbing

    Typisch sind Domains, die gezielt nach Bekanntwerden einer Marke registriert, nicht genutzt und zum Kauf angeboten werden. Wir sichern die Indizien für Bösgläubigkeit.

    Rückforderung

    Je nach Endung gehen wir per Abmahnung, Klage oder UDRP-Verfahren vor, damit die Domain freigegeben oder übertragen wird.

    Verhandlungen

    Manchmal ist ein Kauf wirtschaftlich sinnvoller als ein Verfahren. Dann verhandeln wir für Sie – möglichst ohne Ihre rechtliche Position zu schwächen.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Domainkauf und -übertragung

    Wir gestalten Kauf- und Übertragungsverträge und sorgen für eine sichere Abwicklung.

    • Kaufverträge
    • Sichere Abwicklung
    • Domains bei Unternehmenskauf und Agenturwechsel
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Kaufverträge

    Wir regeln Kaufpreis, Übertragung, Gewährleistung für Rechte Dritter und den Umgang mit bestehenden Inhalten und E-Mail-Adressen.

    Sichere Abwicklung

    Über Treuhanddienste lässt sich sicherstellen, dass Zahlung und Übertragung gleichzeitig erfolgen. Wir begleiten den Ablauf.

    Domains bei Unternehmenskauf und Agenturwechsel

    Domains sind oft auf Mitarbeitende oder Agenturen registriert. Wir sorgen dafür, dass sie auf Ihr Unternehmen übertragen werden.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Domainschutz

    Vorbeugen ist günstiger als streiten: Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie für Ihr Domainportfolio.

    • Registrierungsstrategie
    • Marke als Grundlage
    • Überwachung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Registrierungsstrategie

    Welche Endungen, Schreibweisen und Länderdomains brauchen Sie wirklich? Wir helfen, das Portfolio sinnvoll aufzustellen.

    Marke als Grundlage

    Eine eingetragene Marke stärkt Ihre Position in Domainstreitigkeiten in aller Regel erheblich. Wir prüfen, ob Ihre Kennzeichen ausreichend geschützt sind.

    Überwachung

    Auf Wunsch behalten wir Neuregistrierungen im Blick, die Ihrer Marke oder Domain ähneln, damit Sie früh reagieren können.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
FAQ

Häufige Fragen zum Domainrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was regelt das Domainrecht?
Das Domainrecht ist kein eigenes Gesetz, sondern umfasst die Rechtsfragen rund um Internetadressen – vor allem aus dem Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht sowie die Regeln der Vergabestellen und Streitbeilegungsverfahren wie der UDRP.
Wann verletzt eine Domain meine Rechte?
Etwa wenn sie Ihre Marke oder Ihren Unternehmensnamen für ähnliche Angebote nutzt, wenn sie Ihren Namen in einer Weise verwendet, die eine Zuordnung zu Ihnen nahelegt, oder wenn sie nur registriert wurde, um Sie zu behindern oder Ihnen die Domain teuer zu verkaufen.
Kann ich verlangen, dass mir die Domain übertragen wird?
Nach deutschem Recht in der Regel nicht unmittelbar, wohl aber, dass der Inhaber sie freigibt. Mit einem DENIC-Dispute-Eintrag geht eine freigegebene .de-Domain dann direkt auf Sie über. Im UDRP-Verfahren kann die Übertragung unmittelbar angeordnet werden.
Was ist ein UDRP-Verfahren?
Ein außergerichtliches Verfahren für generische Domains wie .com, .net oder .org, das unter anderem vor der WIPO geführt wird. Es ist schneller und meist günstiger als ein Gerichtsverfahren und endet mit der Übertragung oder Löschung der Domain, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Was ist ein DENIC-Dispute-Eintrag?
Ein Eintrag bei der Vergabestelle für .de-Domains, den beantragen kann, wer ein Recht an der Domain glaubhaft macht. Er verhindert die Übertragung an Dritte und sorgt dafür, dass die Domain nach einer Freigabe auf Sie übergeht.
Was kann ich gegen Domaingrabbing tun?
Je nach Endung abmahnen, klagen oder ein UDRP-Verfahren einleiten. Wichtig ist, keine voreiligen Kaufangebote zu machen und die Indizien für die Bösgläubigkeit des Inhabers zu sichern.
Wie kaufe ich eine Domain sicher?
Mit einem schriftlichen Vertrag, der Preis, Übertragung und die Freiheit von Rechten Dritter regelt, und über einen Treuhanddienst, damit Zahlung und Übertragung Zug um Zug erfolgen.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Domainrecht aber bundesweit und in internationalen Verfahren – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Domainrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.