Wir formulieren Ihre Anmeldung und melden Ihre Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster an – in Deutschland, Europa und international.

Ihre Kanzlei für Patentrecht
Wir melden Ihre Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster an, verteidigen sie gegen Angriffe und setzen sie gegen Verletzer durch – und formulieren Patente von Anfang an mit Blick auf ihre spätere Durchsetzung.
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- Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Promotion
- zu einem patentrechtlichen Thema
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Patentrecht – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Patentrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups, Erfinderinnen und Erfinder sowie Hochschulen in ganz Deutschland – von der ersten Recherche über die Anmeldung bis zum Verletzungsprozess. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Ein Patent gibt Ihnen für bis zu 20 Jahre das ausschließliche Recht, Ihre technische Erfindung zu nutzen. Wie viel dieses Recht wert ist, entscheidet sich an den Formulierungen der Patentansprüche: Sie legen fest, wogegen Sie später vorgehen können. Weil wir Patentstreitigkeiten führen, wissen wir, worauf es dabei ankommt – und melden Ihre Patente selbst an – mit Blick auf ihre Durchsetzung im Ernstfall.
Im Streitfall vertreten wir Sie auf Kläger- wie auf Beklagtenseite: bei Abmahnungen, im Eilverfahren und in Verletzungsklagen vor den spezialisierten Patentstreitkammern ebenso wie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Oft gehören zu einem Produkt neben dem Patent auch eine Marke, ein Design und Know-how, das geheim bleiben soll. Wir sehen Ihren Schutz als Ganzes.
Unsere Leistungen im Patentrecht
Bevor Sie anmelden oder ein Produkt auf den Markt bringen: Wir recherchieren den Stand der Technik und fremde Schutzrechte.
Ob Sie ein Patent durchsetzen oder sich gegen einen Verletzungsvorwurf verteidigen: Wir entwickeln die Strategie und führen das Verfahren.
Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem DPMA und dem EPA – ob Sie ein fremdes Patent angreifen oder Ihr eigenes verteidigen.
Für Unternehmen sowie Erfinderinnen und Erfinder: Meldung, Inanspruchnahme und angemessene Vergütung von Diensterfindungen – bis zur Schiedsstelle und vor Gericht.
Lizenz-, Kauf- und Entwicklungsverträge, die regeln, wem Erfindungen gehören, wer sie nutzen darf und was dafür gezahlt wird.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Patentrecht
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie im Patentrecht
- 01 / 06
Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung
- 02 / 06
Patentrecherchen
- 03 / 06
Patentverletzungen
- 04 / 06
Einspruch und Amtsverfahren
- 05 / 06
Arbeitnehmererfindungen
- 06 / 06
Patentverträge
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge zum Patentrecht
- 2015Life-Cycle-Management und gewerbliche Schutzrechte für Arzneimittel
- 2011Das Patentmonopol im Faktencheck
- 2011Auswirkungen der Novellierung des § 42 ArbEG auf den Umgang der nordrhein-westfälischen Hochschulen mit ihrem geistigen Eigentum
- 2010Zum Beruhen einer neuen Lehre auf einer erfinderischen Tätigkeit
- 2010Der gewinnbezogene Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders, Anm. zu BGH – Türinnenverstärkung
- 2009Defensive Publishing: Verbreitung, Funktion, Strategien
Was kann man patentieren lassen?
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Wie lange dauert ein Patent und wie lange gilt es?
Darf ich meine Erfindung vor der Anmeldung zeigen?
Melden Sie Patente selbst an?
Was kostet eine Patentanmeldung?
Was tun, wenn jemand mein Patent verletzt?
Ich habe eine Abmahnung wegen Patentverletzung erhalten. Was nun?
Wem gehört eine Erfindung, die im Arbeitsverhältnis entsteht?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Patentrecht?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












