Dr. David Slopek, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in der Kanzlei in Hamburg

Ihre Kanzlei für Patentrecht

Wir melden Ihre Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster an, verteidigen sie gegen Angriffe und setzen sie gegen Verletzer durch – und formulieren Patente von Anfang an mit Blick auf ihre spätere Durchsetzung.

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Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Promotion
zu einem patentrechtlichen Thema
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Patentrecht – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Patentrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups, Erfinderinnen und Erfinder sowie Hochschulen in ganz Deutschland – von der ersten Recherche über die Anmeldung bis zum Verletzungsprozess. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Ein Patent gibt Ihnen für bis zu 20 Jahre das ausschließliche Recht, Ihre technische Erfindung zu nutzen. Wie viel dieses Recht wert ist, entscheidet sich an den Formulierungen der Patentansprüche: Sie legen fest, wogegen Sie später vorgehen können. Weil wir Patentstreitigkeiten führen, wissen wir, worauf es dabei ankommt – und melden Ihre Patente selbst an – mit Blick auf ihre Durchsetzung im Ernstfall.

Im Streitfall vertreten wir Sie auf Kläger- wie auf Beklagtenseite: bei Abmahnungen, im Eilverfahren und in Verletzungsklagen vor den spezialisierten Patentstreitkammern ebenso wie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Oft gehören zu einem Produkt neben dem Patent auch eine Marke, ein Design und Know-how, das geheim bleiben soll. Wir sehen Ihren Schutz als Ganzes.

Leistungen

Unsere Leistungen im Patentrecht

Wir formulieren Ihre Anmeldung und melden Ihre Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster an – in Deutschland, Europa und international.

Bevor Sie anmelden oder ein Produkt auf den Markt bringen: Wir recherchieren den Stand der Technik und fremde Schutzrechte.

Ob Sie ein Patent durchsetzen oder sich gegen einen Verletzungsvorwurf verteidigen: Wir entwickeln die Strategie und führen das Verfahren.

Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem DPMA und dem EPA – ob Sie ein fremdes Patent angreifen oder Ihr eigenes verteidigen.

Für Unternehmen sowie Erfinderinnen und Erfinder: Meldung, Inanspruchnahme und angemessene Vergütung von Diensterfindungen – bis zur Schiedsstelle und vor Gericht.

Lizenz-, Kauf- und Entwicklungsverträge, die regeln, wem Erfindungen gehören, wer sie nutzen darf und was dafür gezahlt wird.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

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Stand August 2026

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  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
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Im Detail

So unterstützen wir Sie im Patentrecht

  1. 01 / 06

    Patent- und Gebrauchs­muster­anmeldung

    Wir formulieren Ihre Anmeldung und melden Ihre Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster an – in Deutschland, Europa und international.

    • Patent oder Gebrauchsmuster?
    • Anmeldung mit Blick auf die Durchsetzung
    • Deutschland, Europa und international
    • Begleitung im Prüfungsverfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Patent oder Gebrauchsmuster?

    Das Patent wird vom Amt inhaltlich geprüft und schützt bis zu 20 Jahre. Das Gebrauchsmuster wird ohne inhaltliche Prüfung schnell eingetragen und schützt bis zu zehn Jahre, allerdings keine Verfahren. Oft ist die Kombination sinnvoll: das Gebrauchsmuster für schnellen Schutz, das Patent für den langen Atem.

    Anmeldung mit Blick auf die Durchsetzung

    Die Patentansprüche entscheiden, ob Sie einen Nachahmer später erfassen. Unsere Erfahrung aus Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren fließt deshalb unmittelbar in die Formulierung ein: so breit wie möglich, so konkret wie nötig, damit das Patent auch einem Angriff standhält.

    Deutschland, Europa und international

    Wir melden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) an. Für weitere Länder nutzen wir die internationale Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT), mit der Sie sich die Entscheidung über einzelne Länder offenhalten.

    Begleitung im Prüfungsverfahren

    Wir beantworten Prüfungsbescheide, passen die Ansprüche an und führen das Verfahren bis zur Erteilung. Die Fristen – auch für Prüfungsantrag und Jahresgebühren – behalten wir für Sie im Blick.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Patent­recherchen

    Bevor Sie anmelden oder ein Produkt auf den Markt bringen: Wir recherchieren den Stand der Technik und fremde Schutzrechte.

    • Recherche zum Stand der Technik
    • Freedom-to-Operate-Analyse
    • Wettbewerbsbeobachtung
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Recherche zum Stand der Technik

    Ein Patent setzt voraus, dass die Erfindung weltweit neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Eine Recherche vor der Anmeldung zeigt, wie groß der Abstand zum Bekannten ist, und hilft, die Ansprüche richtig zu formulieren.

    Freedom-to-Operate-Analyse

    Vor einer Markteinführung prüfen wir, ob Ihr Produkt fremde Patente oder Gebrauchsmuster verletzen könnte – und zeigen Ihnen Möglichkeiten, Risiken zu umgehen.

    Wettbewerbsbeobachtung

    Auf Wunsch beobachten wir die Anmeldungen Ihrer Wettbewerber, damit Sie früh reagieren können – etwa mit einem Einspruch.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Patent­verletzungen

    Ob Sie ein Patent durchsetzen oder sich gegen einen Verletzungsvorwurf verteidigen: Wir entwickeln die Strategie und führen das Verfahren.

    • Strategische Beratung und Berechtigungsanfrage
    • Abmahnung und einstweilige Verfügung
    • Verletzungsklage
    • Verteidigung und Nichtigkeitsklage
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Strategische Beratung und Berechtigungsanfrage

    Nicht jeder Konflikt beginnt mit einer Abmahnung. Eine sogenannte Berechtigungsanfrage lädt die Gegenseite zur Stellungnahme ein, ohne das Risiko einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung, die schadensersatzpflichtig machen kann. Wir wählen den Einstieg, der zu Ihrer Lage passt.

    Abmahnung und einstweilige Verfügung

    Bei klarer Verletzung mahnen wir ab und beantragen, wo die Voraussetzungen vorliegen, eine einstweilige Verfügung. Im Patentrecht stellen die Gerichte daran hohe Anforderungen – wir sagen Ihnen offen, wann das Eilverfahren Aussicht hat.

    Verletzungsklage

    Wir klagen auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung vor den spezialisierten Patentstreitkammern der Landgerichte. Seit 2023 kommt für europäische Patente und das Einheitspatent auch das Einheitliche Patentgericht (EPG, englisch UPC) in Betracht.

    Verteidigung und Nichtigkeitsklage

    Werden Sie angegriffen, prüfen wir, ob Ihr Produkt tatsächlich in den Schutzbereich fällt, und greifen das Patent selbst an – während der Einspruchsfrist mit einem Einspruch beim Amt, danach mit der Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht oder, bei europäischen Patenten, gegebenenfalls vor dem Einheitlichen Patentgericht.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Einspruch und Amts­verfahren

    Wir vertreten Sie in Verfahren vor dem DPMA und dem EPA – ob Sie ein fremdes Patent angreifen oder Ihr eigenes verteidigen.

    • Einspruch gegen erteilte Patente
    • Verteidigung Ihres Patents
    • Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Einspruch gegen erteilte Patente

    Innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung kann jeder Einspruch einlegen – beim DPMA wie beim EPA. Der Einspruch ist meist schneller und günstiger als eine Nichtigkeitsklage. Wir begründen ihn mit dem Stand der Technik, den wir für Sie recherchieren.

    Verteidigung Ihres Patents

    Wird Ihr Patent angegriffen, verteidigen wir es – wenn nötig mit Hilfsanträgen in eingeschränkter Fassung, damit der Kern Ihres Schutzes erhalten bleibt.

    Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren

    Weil Gebrauchsmuster ungeprüft eingetragen werden, sind Löschungsanträge beim DPMA ein häufiges Mittel – auf Angreifer- wie auf Verteidigerseite.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Arbeitnehmer­erfindungen

    Für Unternehmen sowie Erfinderinnen und Erfinder: Meldung, Inanspruchnahme und angemessene Vergütung von Diensterfindungen – bis zur Schiedsstelle und vor Gericht.

    • Meldung und Inanspruchnahme
    • Ermittlung der angemessenen Vergütung
    • Schiedsstelle und Gericht
    • Hochschulerfindungen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Meldung und Inanspruchnahme

    Macht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Erfindung, muss sie gemeldet werden. Der Arbeitgeber kann sie in Anspruch nehmen; reagiert er nicht, gilt die Inanspruchnahme vier Monate nach ordnungsgemäßer Meldung als erklärt. Wir sorgen für saubere Abläufe und Dokumentation.

    Ermittlung der angemessenen Vergütung

    Wird eine Diensterfindung genutzt, steht der Erfinderin oder dem Erfinder eine angemessene Vergütung zu. Wir berechnen sie anhand der Vergütungsrichtlinien und des wirtschaftlichen Nutzens der Erfindung – für Unternehmen ebenso wie für Erfinderinnen und Erfinder.

    Schiedsstelle und Gericht

    Bei Streit über Vergütung oder Rechte vertreten wir Sie vor der Schiedsstelle beim DPMA, die in der Regel vor einer Klage angerufen werden muss, und anschließend vor den Gerichten.

    Hochschulerfindungen

    Für Erfindungen an Hochschulen gelten Sonderregeln. Wir beraten Hochschulen, Forschende und Unternehmen bei Kooperationen und der Verwertung von Forschungsergebnissen.

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  6. 06 / 06

    Patent­verträge

    Lizenz-, Kauf- und Entwicklungsverträge, die regeln, wem Erfindungen gehören, wer sie nutzen darf und was dafür gezahlt wird.

    • Lizenzverträge
    • Forschungs- und Entwicklungsverträge
    • Kauf und Übertragung von Patenten
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Lizenzverträge

    Wir gestalten Lizenzverträge mit klaren Regeln zu Umfang, Exklusivität, Gebiet, Lizenzgebühren, Verbesserungen und Kündigung – auch mit Blick auf das Kartellrecht.

    Forschungs- und Entwicklungsverträge

    In Kooperationen legen wir vorab fest, wem die Ergebnisse gehören, wer sie anmeldet und wer sie nutzen darf – damit der Erfolg des Projekts nicht im Streit endet.

    Kauf und Übertragung von Patenten

    Beim Erwerb einzelner Patente oder ganzer Portfolios prüfen wir Rechtsbestand, Rechtekette und Belastungen und sorgen für die wirksame Übertragung.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge

Fachbeiträge zum Patentrecht

Alle Veröffentlichungen
  • 2015Life-Cycle-Management und gewerbliche Schutzrechte für ArzneimittelGRUR 2015, 1050–1059 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Andreas von Falck und Arne Thiermann
  • 2011Das Patentmonopol im FaktencheckWRP 2011, 853–858 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Jan Gottschalk
  • 2011Auswirkungen der Novellierung des § 42 ArbEG auf den Umgang der nordrhein-westfälischen Hochschulen mit ihrem geistigen EigentumWissR 2011, 50–82 · Dr. David Slopek, LL.M. mit Hartmut Pausewang und Margarete Beye
  • 2010Zum Beruhen einer neuen Lehre auf einer erfinderischen TätigkeitCIPReport 2/2010, 51–52 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2010Der gewinnbezogene Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders, Anm. zu BGH – TürinnenverstärkungCIPReport 1/2010, 22–23 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2009Defensive Publishing: Verbreitung, Funktion, StrategienGRUR 2009, 816–819 · Dr. David Slopek, LL.M.
FAQ

Häufige Fragen zum Patentrecht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Was kann man patentieren lassen?
Patentierbar sind technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind – etwa Vorrichtungen, Verfahren, Stoffe und Verwendungen. Nicht patentierbar sind unter anderem bloße Ideen, Geschäftsmethoden und Computerprogramme als solche; Software mit technischem Beitrag kann aber geschützt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Das Patent wird vom Amt inhaltlich geprüft und schützt bis zu 20 Jahre. Das Gebrauchsmuster wird ohne inhaltliche Prüfung eingetragen, ist dadurch schneller und günstiger, schützt aber höchstens zehn Jahre und keine Verfahren. Ob es Bestand hat, zeigt sich erst im Streitfall.
Wie lange dauert ein Patent und wie lange gilt es?
Das Prüfungsverfahren beim DPMA oder EPA dauert in der Regel mehrere Jahre. Der Schutz gilt höchstens 20 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden; für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel kann ein ergänzendes Schutzzertifikat ihn verlängern. Ab der Anmeldung haben Sie aber bereits einen Zeitrang gegenüber späteren Anmeldungen.
Darf ich meine Erfindung vor der Anmeldung zeigen?
Besser nicht. Eine Veröffentlichung vor der Anmeldung – auch durch Sie selbst, etwa auf einer Messe, in einem Vortrag oder im Internet – kann die Neuheit zerstören. Für das Gebrauchsmuster gilt eine Schonfrist von sechs Monaten für eigene Veröffentlichungen, für das Patent grundsätzlich nicht. Gespräche mit Partnern sollten Sie nur unter einer Geheimhaltungsvereinbarung führen.
Melden Sie Patente selbst an?
Ja. Wir formulieren und melden Patente und Gebrauchsmuster selbst an. Unsere Erfahrung aus Patentstreitigkeiten fließt dabei unmittelbar ein: Wir formulieren die Ansprüche von Anfang an mit Blick auf ihre spätere Durchsetzung.
Was kostet eine Patentanmeldung?
Das hängt vor allem vom Umfang der Erfindung, der Zahl der Länder und dem Aufwand für Recherche und Prüfungsverfahren ab. Hinzu kommen Amts- und Jahresgebühren. Sie erhalten von uns vorab ein konkretes Angebot.
Was tun, wenn jemand mein Patent verletzt?
Sichern Sie Beweise, etwa durch Testkäufe, und lassen Sie prüfen, ob das Produkt in den Schutzbereich Ihres Patents fällt. In Betracht kommen Berechtigungsanfrage, Abmahnung, einstweilige Verfügung und Verletzungsklage – mit Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung.
Ich habe eine Abmahnung wegen Patentverletzung erhalten. Was nun?
Prüfen lassen, bevor Sie reagieren. Entscheidend ist, ob Ihr Produkt alle Merkmale eines Patentanspruchs verwirklicht und ob das Patent überhaupt rechtsbeständig ist. Häufig lässt sich das Patent mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angreifen. Ändern Sie Ihr Produkt nicht ohne Abstimmung, denn auch das kann Folgen für das Verfahren haben.
Wem gehört eine Erfindung, die im Arbeitsverhältnis entsteht?
Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden, der sie in Anspruch nehmen kann. Reagiert er nicht, gilt die Inanspruchnahme vier Monate nach ordnungsgemäßer Meldung als erklärt. Im Gegenzug hat die Erfinderin oder der Erfinder Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten im Patentrecht aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Patentrecht?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.