Wir melden Ihr Design beim DPMA, als eingetragenes EU-Design beim EUIPO oder international an – mit Darstellungen, die den Schutz bestimmen, den Sie tatsächlich brauchen.

Ihre Kanzlei für Designrecht
Wir melden Ihre Designs an, prüfen vorab, ob sie schutzfähig sind, und gehen gegen Nachahmungen vor – oder verteidigen Sie gegen den Vorwurf einer Designverletzung. Bundesweit, persönlich oder per Videocall.
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- Fachanwältin und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- DPMA & EUIPO
- Anmeldung in Deutschland und der EU
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Designrecht – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Designrecht mit Sitz in Hamburg. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Start-ups, Designerinnen und Designer sowie Agenturen in ganz Deutschland – vom Möbelstück über die Verpackung bis zur Benutzeroberfläche einer App. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Das Designrecht – früher Geschmacksmusterrecht – schützt das Aussehen eines Produkts: seine Form, Linien, Konturen, Farben und Oberflächen. Ein eingetragenes Design gibt Ihnen für bis zu 25 Jahre das ausschließliche Recht, diese Gestaltung zu nutzen und Nachahmungen zu verbieten. Wir melden Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an und setzen sie durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Ein starker Produktschutz entsteht selten aus einem Schutzrecht allein. Der Produktname gehört als Marke geschützt, eine technische Funktion als Patent oder Gebrauchsmuster, und manche Gestaltung ist zusätzlich über das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht vor Nachahmung geschützt. Wir entwickeln mit Ihnen die Kombination, die zu Ihrem Produkt und Ihrem Budget passt.
Unsere Leistungen im Designrecht
Die Ämter prüfen bei der Anmeldung weder Neuheit noch Eigenart. Eine Recherche zeigt vorher, ob Ihr Design schutzfähig ist und ob ältere Rechte im Weg stehen.
Ein Wettbewerber kopiert Ihr Produkt? Wir setzen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung durch – wenn nötig im Eilverfahren.
Wir prüfen den Vorwurf einer Designverletzung, verhandeln eine wirtschaftliche Lösung und verteidigen Sie vor Gericht.
Ein fremdes Design blockiert Ihr Produkt, obwohl es nicht neu war? Wir beantragen die Nichtigkeit – oder verteidigen Ihr Design gegen einen solchen Angriff.
Lizenzen, Rechteübertragungen und Verträge mit Designerinnen, Designern und Agenturen – damit die Rechte an der Gestaltung dort liegen, wo sie hingehören.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Designrecht
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie im Designrecht
- 01 / 06
Designanmeldung
- 02 / 06
Designrecherche
- 03 / 06
Designverletzungen verfolgen
- 04 / 06
Abmahnungen abwehren
- 05 / 06
Nichtigkeitsverfahren
- 06 / 06
Designverträge
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge zum Designrecht
- 2022Anm. zu BPatG: Fehlende Erzeugnisangabe kann durch Auslegung ermittelt werden
- 2019Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz gegen Lebensmittel-Lookalikes – Rechtsprechung und Best Practices
- 2015Best practices: How to protect the product’s packaging?
- 2014EuGH stärkt Inhaber von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Anm. zu EuGH, Urt. v. 19.06.2014 – C-345/13
- 2014Lookalikes in der Lebensmittelindustrie
Was schützt das Designrecht?
Welche Voraussetzungen muss ein Design erfüllen?
Wie lange ist ein Design geschützt?
Sollte ich mein Design vor der Veröffentlichung anmelden?
Wo kann ich ein Design anmelden?
Brauche ich vor der Anmeldung eine Designrecherche?
Was ist der Unterschied zwischen Design, Marke und Patent?
Was kann ich gegen eine Produktnachahmung tun?
Kann ein eingetragenes Design gelöscht werden?
Was kostet eine Designanmeldung über einen Anwalt?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Designrecht?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












