Wann muss ein Post als Werbung gekennzeichnet werden – und wie? Wir geben Ihnen klare Regeln für Ihren Alltag.

Ihre Kanzlei für Influencer-Marketing
Ob Creatorin, Agentur oder Marke: Wir beraten Sie, damit Kooperationen richtig gekennzeichnet, Verträge fair und Kampagnen rechtssicher sind – und vertreten Sie, wenn eine Abmahnung kommt.
- Creator & Marken
- beide Seiten im Blick
- UWG & MStV
- Werbekennzeichnung nach beiden Regelwerken
- 5,0
- Sterne auf anwalt.de
- bundesweit
- auch per Videocall
Kanzlei für Influencer-Marketing – deutschlandweit für Sie tätig
slpk® ist eine Kanzlei für Influencer-Marketing mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Creatorinnen und Creator, Influencer-Agenturen, Marken und Unternehmen in ganz Deutschland – digital, schnell und so, dass Sie mit der Antwort direkt weiterarbeiten können. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.
Im Influencer-Marketing treffen mehrere Rechtsgebiete aufeinander: das Wettbewerbsrecht und der Medienstaatsvertrag bei der Werbekennzeichnung, das Vertragsrecht bei Kooperationen und Management, das Urheberrecht bei Musik und Bildern und das Markenrecht, wenn fremde Marken im Content auftauchen oder Sie Ihre eigene schützen wollen. Weil wir alle diese Gebiete abdecken, bekommen Sie eine Antwort aus einer Hand.
Kommt es zum Streit – mit einem Wettbewerbsverband, einer Landesmedienanstalt, einer Marke oder der eigenen Agentur –, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Influencer-Marketing
Wir gestalten und prüfen Verträge zwischen Creatorinnen, Creatorn, Agenturen und Marken – fair, klar und durchsetzbar.
Wir wehren Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden ab und vertreten Sie gegenüber den Landesmedienanstalten.
Für manche Produkte gelten strengere Regeln: Glücksspiel, Alkohol, Gesundheit, Kosmetik, Finanzprodukte und Werbung, die Kinder erreicht.
Musik, Fotos, Marken und Personen im Video: Wir klären, was Sie verwenden dürfen – und schützen Ihre eigene Marke.
Für Unternehmen und Agenturen: rechtssichere Influencer-Kampagnen von Briefing bis Freigabe.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Ihre Anwältinnen und Anwälte für Influencer-Marketing
Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten
Stand August 2026
Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.
So unterstützen wir Sie im Influencer-Marketing
- 01 / 06
Werbekennzeichnung
- 02 / 06
Kooperations- und Agenturverträge
- 03 / 06
Abmahnungen und Medienaufsicht
- 04 / 06
Besondere Werberegeln
- 05 / 06
Rechte am Content
- 06 / 06
Kampagnen für Marken und Agenturen
- Weitere Anliegen
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
- Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
- Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
- Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
- Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge zum Influencer-Marketing
- 2023Influencer dürfen für Glücksspiele werben
- 2022VG Hamburg: Unverhältnismäßige Nebenbestimmungen bei Werbung für Glücksspiel
Häufige Fragen zum Influencer-Marketing
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.
Wann muss ich einen Post als Werbung kennzeichnen?
Wie kennzeichne ich richtig?
Muss ich auch geschenkte Produkte kennzeichnen?
Wer kann mich wegen Schleichwerbung abmahnen?
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was jetzt?
Haftet auch die Marke für meinen Post?
Was sollte in einem Kooperationsvertrag stehen?
Kann ich meinen Kanalnamen als Marke schützen?
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Ihr Anliegen im Influencer-Marketing?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Unterlagen und Fragen senden
Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.
Rechtliche Prüfung
Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.
Erstberatung mit Empfehlung
Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.
Sie entscheiden
Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.
Wir werden tätig
Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.












