Holzbuchstaben bilden das Wort Media auf farbigem Hintergrund

Ihre Kanzlei für Influencer-Marketing

Ob Creatorin, Agentur oder Marke: Wir beraten Sie, damit Kooperationen richtig gekennzeichnet, Verträge fair und Kampagnen rechtssicher sind – und vertreten Sie, wenn eine Abmahnung kommt.

Creator & Marken
beide Seiten im Blick
UWG & MStV
Werbekennzeichnung nach beiden Regelwerken
5,0
Sterne auf anwalt.de
bundesweit
auch per Videocall
slpk in Hamburg

Kanzlei für Influencer-Marketing – deutschlandweit für Sie tätig

slpk ist eine Kanzlei für Influencer-Marketing mit Sitz in Hamburg. Wir beraten Creatorinnen und Creator, Influencer-Agenturen, Marken und Unternehmen in ganz Deutschland – digital, schnell und so, dass Sie mit der Antwort direkt weiterarbeiten können. Ihr Anliegen besprechen wir per Videocall, telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei am Zippelhaus.

Im Influencer-Marketing treffen mehrere Rechtsgebiete aufeinander: das Wettbewerbsrecht und der Medienstaatsvertrag bei der Werbekennzeichnung, das Vertragsrecht bei Kooperationen und Management, das Urheberrecht bei Musik und Bildern und das Markenrecht, wenn fremde Marken im Content auftauchen oder Sie Ihre eigene schützen wollen. Weil wir alle diese Gebiete abdecken, bekommen Sie eine Antwort aus einer Hand.

Kommt es zum Streit – mit einem Wettbewerbsverband, einer Landesmedienanstalt, einer Marke oder der eigenen Agentur –, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

Leistungen

Unsere Leistungen im Influencer-Marketing

Wann muss ein Post als Werbung gekennzeichnet werden – und wie? Wir geben Ihnen klare Regeln für Ihren Alltag.

Wir gestalten und prüfen Verträge zwischen Creatorinnen, Creatorn, Agenturen und Marken – fair, klar und durchsetzbar.

Wir wehren Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden ab und vertreten Sie gegenüber den Landesmedienanstalten.

Für manche Produkte gelten strengere Regeln: Glücksspiel, Alkohol, Gesundheit, Kosmetik, Finanzprodukte und Werbung, die Kinder erreicht.

Musik, Fotos, Marken und Personen im Video: Wir klären, was Sie verwenden dürfen – und schützen Ihre eigene Marke.

Für Unternehmen und Agenturen: rechtssichere Influencer-Kampagnen von Briefing bis Freigabe.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

Bewertungen

Das sagen unsere Mandantinnen und Mandanten

Alle Bewertungen auf anwalt.de
5,0195 Bewertungen auf anwalt.de
Stand August 2026

Hinweis: Bei den Bewertungen handelt es sich um eine repräsentative Auswahl an Bewertungen von anwalt.de. Die vollständigen Bewertungen können Sie hier lesen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien von anwalt.de.

  • Markenanmeldung
    „Es hat alles super geklappt. Top Beratung! Die Anmeldung lief reibungslos und schnell ab.“
    Maximilian HugeGeschäftsführer
  • Designanmeldung
    „Sehr beispielhaftes schnelles Feedback & Beratung auf meine Anfrage mit anschließender präziser Bearbeitung und damit schnellem Erfolg zur Sicherung meines Praxisdesigns!“
    Dr. Kerstin MeißnerPraxisinhaberin
  • Markenanmeldung
    „Wir sind mit der Bearbeitung sehr zufrieden. Es lief alles schnell und problemlos ab.“
    Philipp SpiegelhoffSelbstständiger
0103
Im Detail

So unterstützen wir Sie im Influencer-Marketing

  1. 01 / 06

    Werbe­kennzeichnung

    Wann muss ein Post als Werbung gekennzeichnet werden – und wie? Wir geben Ihnen klare Regeln für Ihren Alltag.

    • Wann eine Kennzeichnung nötig ist
    • Wie richtig gekennzeichnet wird
    • Eigene Produkte und Affiliate-Links
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Wann eine Kennzeichnung nötig ist

    Kennzeichnen müssen Sie, wenn Sie für einen Beitrag Geld, Produkte oder eine andere Gegenleistung erhalten oder Ihr eigenes Geschäft fördern und der kommerzielle Zweck nicht ohnehin aus den Umständen erkennbar ist. Wer ohne Gegenleistung ein Produkt empfiehlt, muss nach dem Wettbewerbsrecht in der Regel nicht kennzeichnen. Die Grenze ist im Einzelfall schwierig – wir ziehen sie für Ihre typischen Formate.

    Wie richtig gekennzeichnet wird

    Die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein, etwa durch „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrags. Versteckte Hashtags oder englische Begriffe reichen oft nicht. Die Plattform-Funktionen für bezahlte Partnerschaften helfen, ersetzen eine klare Kennzeichnung aber nicht in jedem Fall.

    Eigene Produkte und Affiliate-Links

    Auch eigene Produkte, Rabattcodes und Affiliate-Links können eine Kennzeichnung erfordern. Wir prüfen Ihre Monetarisierung und geben Ihnen eine praktikable Lösung.

    Beratung anfragen
  2. 02 / 06

    Kooperations- und Agentur­verträge

    Wir gestalten und prüfen Verträge zwischen Creatorinnen, Creatorn, Agenturen und Marken – fair, klar und durchsetzbar.

    • Kooperationsverträge mit Marken
    • Management- und Agenturverträge
    • Nutzungsrechte am Content
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Kooperationsverträge mit Marken

    Leistungsumfang, Freigaben, Vergütung, Exklusivität und Nutzungsrechte am Content: Wir sorgen dafür, dass die Vereinbarung beschreibt, was beide Seiten wirklich wollen – und wer haftet, wenn etwas schiefgeht.

    Management- und Agenturverträge

    Lange Laufzeiten, hohe Provisionen oder weitreichende Rechte an Ihrem Namen: Wir prüfen Managementverträge, bevor Sie unterschreiben, und helfen, wenn Sie sich aus einem bestehenden Vertrag lösen wollen.

    Nutzungsrechte am Content

    Darf die Marke Ihr Video auch als Anzeige schalten, im Fernsehen zeigen oder nach Vertragsende weiter nutzen? Wir regeln die Rechte klar – und achten auf eine angemessene Vergütung.

    Beratung anfragen
  3. 03 / 06

    Ab­mahnungen und Medien­aufsicht

    Wir wehren Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden ab und vertreten Sie gegenüber den Landesmedienanstalten.

    • Abmahnungen wegen Schleichwerbung
    • Verfahren der Landesmedienanstalten
    • Vertragsstrafen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Abmahnungen wegen Schleichwerbung

    Wir prüfen, ob der Abmahnende überhaupt berechtigt ist, ob der Vorwurf zutrifft und ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit geht – und formulieren, wenn nötig, eine eng begrenzte Erklärung.

    Verfahren der Landesmedienanstalten

    Die Medienanstalten überwachen die Werbekennzeichnung auch auf Social Media. Wir begleiten Anhörungen, schreiben Stellungnahmen und vertreten Sie in Beanstandungs- und Bußgeldverfahren.

    Vertragsstrafen

    Wird Ihnen ein Verstoß gegen eine früher abgegebene Unterlassungserklärung vorgeworfen, prüfen wir, ob die Vertragsstrafe tatsächlich verwirkt ist und in welcher Höhe.

    Beratung anfragen
  4. 04 / 06

    Besondere Werbe­regeln

    Für manche Produkte gelten strengere Regeln: Glücksspiel, Alkohol, Gesundheit, Kosmetik, Finanzprodukte und Werbung, die Kinder erreicht.

    • Glücksspiel und Wetten
    • Gesundheit, Nahrungsergänzung und Kosmetik
    • Kinder und Jugendliche
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Glücksspiel und Wetten

    Werbung für Glücksspiel ist nur eingeschränkt zulässig und wird von den Behörden besonders genau beobachtet. Wir prüfen Kooperationen mit Anbietern vorab.

    Gesundheit, Nahrungsergänzung und Kosmetik

    Gesundheitsbezogene Aussagen sind streng reguliert. Ein unbedachtes „hilft gegen …“ kann eine Abmahnung auslösen. Wir prüfen Skripte und Captions vor der Veröffentlichung.

    Kinder und Jugendliche

    Werbung, die sich an Minderjährige richtet oder sie erreicht, unterliegt besonderen Grenzen – etwa beim Jugendschutz und bei direkten Kaufaufforderungen.

    Beratung anfragen
  5. 05 / 06

    Rechte am Content

    Musik, Fotos, Marken und Personen im Video: Wir klären, was Sie verwenden dürfen – und schützen Ihre eigene Marke.

    • Musik und fremde Inhalte
    • Fremde Marken und Personen
    • Ihre eigene Marke
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Musik und fremde Inhalte

    Die Musikbibliothek einer Plattform deckt nicht automatisch jede kommerzielle Nutzung ab. Wir prüfen, welche Lizenzen Sie für Werbeinhalte brauchen.

    Fremde Marken und Personen

    Produkte und Logos anderer Unternehmen sowie erkennbare Personen im Video können rechtliche Fragen aufwerfen. Wir zeigen, was zulässig ist.

    Ihre eigene Marke

    Ihr Name, Ihr Kanal oder Ihre Produktlinie lassen sich als Marke schützen. Wir melden sie an, damit Sie gegen Nachahmer vorgehen können.

    Beratung anfragen
  6. 06 / 06

    Kampagnen für Marken und Agenturen

    Für Unternehmen und Agenturen: rechtssichere Influencer-Kampagnen von Briefing bis Freigabe.

    • Briefings und Kennzeichnungsvorgaben
    • Haftung des Unternehmens
    • Gewinnspiele und Aktionen
    Beratung anfragen

    Im Detail

    Briefings und Kennzeichnungsvorgaben

    Wir erstellen einheitliche Vorgaben zur Werbekennzeichnung und zu Pflichtangaben, die Sie allen Creatorinnen und Creatorn mitgeben können.

    Haftung des Unternehmens

    Auch das werbende Unternehmen kann für Verstöße im Creator-Content haften. Wir regeln Prüf- und Freigabeprozesse so, dass Risiken beherrschbar bleiben.

    Gewinnspiele und Aktionen

    Wir prüfen Teilnahmebedingungen, Datenschutz und die Plattformregeln für Gewinnspiele und Rabattaktionen.

    Beratung anfragen
  7. Weitere Anliegen

    Ihr Anliegen ist nicht dabei?

    Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.

    • Kurze Schilderung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
    • Rückmeldung mit erster Einschätzung und Kostenrahmen
    • Erstberatung zum Festpreis: 299 € zzgl. USt. (355,81 € brutto)
    • Bundesweit – persönlich in Hamburg oder per Videocall
Fachbeiträge

Fachbeiträge zum Influencer-Marketing

Alle Veröffentlichungen
  • 2023Influencer dürfen für Glücksspiele werbenGRUR-Prax 2023, 244 · Dr. David Slopek, LL.M.
  • 2022VG Hamburg: Unverhältnismäßige Nebenbestimmungen bei Werbung für GlücksspielGRUR-RS 2022, 38099 · Dr. David Slopek, LL.M.
FAQ

Häufige Fragen zum Influencer-Marketing

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 040 882153900.

Wann muss ich einen Post als Werbung kennzeichnen?
Wenn Sie für den Beitrag eine Gegenleistung erhalten – Geld, kostenlose Produkte, Reisen oder Provisionen – oder damit Ihr eigenes Geschäft fördern und der kommerzielle Zweck nicht ohnehin aus den Umständen erkennbar ist. Eine reine Empfehlung ohne Gegenleistung muss nach dem Wettbewerbsrecht in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
Wie kennzeichne ich richtig?
Klar und gleich zu Beginn, mit einem Begriff wie „Werbung“ oder „Anzeige“, sodass er ohne Aufklappen sichtbar ist. In Videos sollte die Kennzeichnung im Bild und, wo sinnvoll, auch gesprochen erfolgen. Hashtags am Ende eines langen Textes reichen meist nicht.
Muss ich auch geschenkte Produkte kennzeichnen?
Wenn Sie ein Produkt kostenlos erhalten und es zeigen, ist das grundsätzlich eine Gegenleistung, die eine Kennzeichnung erfordern kann. Entscheidend sind die Umstände – etwa, ob eine Erwähnung erwartet wurde.
Wer kann mich wegen Schleichwerbung abmahnen?
Vor allem Wettbewerber und Wettbewerbs- oder Verbraucherverbände. Daneben können die Landesmedienanstalten Verstöße beanstanden und Bußgelder verhängen.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was jetzt?
Frist notieren, nichts ungeprüft unterschreiben und die Abmahnung prüfen lassen. Oft ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder die Forderung zu hoch.
Haftet auch die Marke für meinen Post?
Ja, das werbende Unternehmen kann für Verstöße im Content mithaften. Deshalb verlangen viele Marken Freigaben und Kennzeichnungsvorgaben – die vertraglich sauber geregelt sein sollten.
Was sollte in einem Kooperationsvertrag stehen?
Mindestens Leistungsumfang, Vergütung, Freigabeprozess, Kennzeichnung, Nutzungsrechte am Content, Exklusivität, Laufzeit und Kündigung sowie die Haftung. Wir prüfen Ihren Entwurf und schlagen konkrete Änderungen vor.
Kann ich meinen Kanalnamen als Marke schützen?
Ja, wenn der Name unterscheidungskräftig ist und keine älteren Rechte entgegenstehen. Eine Markenanmeldung schützt Sie davor, dass andere Ihren Namen für Produkte oder Kanäle nutzen.
Beraten Sie nur Mandantinnen und Mandanten aus Hamburg?
Nein. Unsere Kanzlei sitzt in Hamburg, wir beraten und vertreten Creatorinnen, Creator, Agenturen und Unternehmen aber bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Videocall.

Ihr Anliegen im Influencer-Marketing?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah – bundesweit, persönlich oder per Videocall – und klären die Kosten vorab.

In fünf Schritten

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Unterlagen und Fragen senden

    Sie schicken uns, was vorliegt – etwa die Abmahnung, Ihre Marke oder den Vertragsentwurf – und schildern kurz Ihre Fragen.

  2. Rechtliche Prüfung

    Wir sichten die Unterlagen und prüfen die Rechtslage. Laufen Fristen, haben diese Vorrang.

  3. Erstberatung mit Empfehlung

    Wir erläutern Ihnen unsere Einschätzung und empfehlen ein Vorgehen – mit Festpreis oder verbindlichem Kostenrahmen.

  4. Sie entscheiden

    Sie entscheiden in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Weitere Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen.

  5. Wir werden tätig

    Wir setzen das vereinbarte Vorgehen um – außergerichtlich oder vor Gericht – und halten Sie auf dem Laufenden.